Zu beachten ist, dass die Regelungen sehr spärlich ausfallen, nachdem dir die Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Du allein bist dafür verantwortlich, einen Arzt aufzusuchen und den Sachverhalt abzuklären, die Behörde läuft dir nicht hinterher.
Beachte dringendst, dass die Weisung des Arztes für dich verbindlich ist, auch ohne dass es irgendeinen Verwaltungsakt der Behörde dazu gibt. Bei einem Unfall mit Personenschaden in Folge dir bekannter Fahruntauglichkeit droht dir sofort eine mehrjährige Haftstrafe.
Ein Epileptiker, der seine Erkrankung verschwiegen hat und in Folge einen Anfall am Steuer hatte, bei dem er eine Fußgängerin totgefahren hat, ging dafür drei Jahre in den Knast und hat ein lebenslanges Fahrverbot erhalten. In solchen Fällen werden auch Krankenakten beschlagnahmt und notfalls sogar Arztpraxen durchsucht.
gibt es eine gesetzl. Regelung
Ja, Anlage 6 FeV:
1.4 Nach dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder bei neu aufgetretener Diplopie muss ein geeigneter Zeitraum (mindestens drei Monate) eingehalten werden, während dessen das Führen von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Danach darf erst nach augenärztlicher Untersuchung und Beratung wieder ein Kraftfahrzeug geführt werden.
1.5 Besteht eine fortschreitende Augenkrankheit, ist eine regelmäßige augenärztliche Untersuchung und Beratung erforderlich.