Ich bin doch nicht verrückt.
Natürlich besitze ich welche.
Ich bin doch nicht verrückt.
Natürlich besitze ich welche.
die polizei hat hat direkt den Betriebserlaubnis erloschen
Nein, hat sie nicht.
Die Betriebserlaubnis ist bereits durch den Umbau erloschen, die Polizei hat es lediglich festgestellt.
§19 Abs 2 StVZO:
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Du hast die Änderungen vorgenommen, die BE ist erloschen.
Auch Vorgänge, die nicht mehr im FAER gespeichert sind, dürfen weiterhin gegen dich verwendet werden, wenn sie Grundlage für eine noch gespeicherte Maßnahme sind, §29 Abs 7 StVG.
Du kannst den Datenschutzverstoß an den Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeslandes melden, dann findet vielleicht in dreieinhalb Jahren eine halbstündige Infoveranstaltung statt, bei welcher den Lehrern ein Flyer ausgehändigt wird, der sie für das Thema sensibilisiert.
Ich bezweifle, dass jemand nachts auf einem Parkplatz die Batterie ausbaut, zerlegt und die Elektronik so umlötet, dass das Fahrzeug zwar noch lädt und fährt, aber nur noch eine begrenzte Reichweite hat. Das ist einfach unrealistisch.
Sofern dein Vertrag auf dem Muster der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände basiert, steht dort Folgendes:
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund (siehe Ziff. 5) oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein, steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
Du hättest somit Anspruch auf Erstattung von 4/5 der Grundgebühr.
viele sagen das Motorräder schwächer sind als Autos.
Schwer vorstellbar, dass derart viele Leute über Fahrleistungen diskutieren wollen, ohne zu wissen, was Leistungsgewicht bedeutet.
Selbst ein Allerwelts-Motorrad wie eine Z900 reicht bereits, um dem genannten GT3 RS mindestens bis 200 km/h davonzufahren.
Aussagen wie "nur 200 PS" bei einem <200kg-Zweirad können nur von Kindern stammen, die noch nichtmal ein Mofa gefahren sind.
Wenn man sich ein Kennzeichen dauerhaft reservieren will, holt man sich einen Anhänger und lässt ihn mit seinem Wunschkennzeichen zu.
Die Versicherung für einen Anhänger bis 750kg kostet bei der HUK 18€ im Jahr, Steuern sind 7,46€ pro 200kg zulässigem Gesamtgewicht.
Zu gegebener Zeit meldet man den Anhänger ab und überträgt das Kennzeichen aufs neue Fahrzeug.
Sie hat ab Werk 10 kW und darf unabhängig von der Fahrerlaubnisklasse auch nur mit dieser Leistung im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Beim Umbau auf 29 kW erlischt die Betriebserlaubnis, abgesehen davon ist ein Kleinstmotor mit der Leistung nicht mehr alltagstauglich.
Fahren ohne Fahrerlaubnis kann nicht vorliegen, wenn das Trike weniger als 15 kW Leistung hat und sich die Tat in Deutschland ereignet hat, §6 Abs 3a FeV:
(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Du hast gegen die Auflagen der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse B verstoßen, somit liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern ein Auflagenverstoß nach §6e Abs 2 StVG vor:
(2) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnung nach Absatz 1 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entgegen einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nummer 2 ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person führt. Die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis erfolgt unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nach den Vorschriften des § 2a.
Die "Sperre bis 21" ist frei erfunden, eine Sperrfrist wird nicht bis zu einem bestimmten Alter verhängt, sondern geht von sechs Monaten bis fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Urteils.
Ob ein illegales Straßenrennen vorliegt, kann man nicht sagen - wenn die Polizei mit Blaulicht für die gleiche Strecke zwei Minuten länger braucht als du, musst du jedenfalls recht zügig unterwegs gewesen sein.
In Schweizer Franken umgerechnet liegt der tatsächliche Kurs bei 2,64 CHF, du willst 6,107 der Scamcoins verkaufen, macht 16,12 CHF, passt also. Für den Phantasiepreis gibt es keine Käufer, du erhältst daher nur den Marktpreis.
Die Menge, die du verkaufen willst, ist zu groß, um alle deine Coins zu dem künstlich überhöhten Preis loszuwerden. Gut 90% werden also zum tatsächlichen Marktpreis verkauft.
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Mitteilung über das laufende Ermittlungsverfahren erhält, zieht sie den Prüfauftrag bis zum Abschluss des Verfahrens zurück, d.h. du wirst nicht zu den Prüfungen zugelassen.
Ich bin w 13 und fahre seit ich 10 bin Traktor auf den Feldern und über die Straßen unseres Dorfes.
Ich fahre seit ich 10 bin, alleine und mit mehreren Tonnen Last auf dem Hänger. (Natürlich fahre ich nicht Straße)
Entscheide dich bitte für eine Variante.
Zieh eine der Radkappen ab, die Teilenummer steht irgendwo auf der Innenseite, bei Skoda ist es eine VW-Nummer, beispielsweise "5J0 601 147 H".
Weil der Unfallgegner einen gesetzlichen Anspruch darauf hat.
§35 Abs 1 Nr 5 StVO:
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten
b) auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben sowie den eigenen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen,
§142 StGB:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du musst die Feststellung deiner Personalien "ermöglichen". Wenn du das pflichtgemäß tust und die Gegenseite kein Interesse daran hat, dieses Angebot anzunehmen, ist der Straftatbestand nicht erfüllt.
Mir ist ein Fall in Erinnerung geblieben, da lief das psychologische Gespräch in etwa so ab: Der Arzt hat die zu begutachtende Person von Anfang an komplett heruntergemacht, frei nach dem Motto, was sie überhaupt hier wolle, sie wäre doch eine tickende Zeitbombe, sie bräuchte doch garkeinen Führerschein.
Im Anschluss wurden die Reaktionstests usw von jemand anderem durchgeführt, dabei hat man sich "ganz nebenbei" ebenfalls nochmal den Vorfall schildern lassen und ihn sehr auffällig heruntergespielt, also genau das gegenteilige Verhalten.
Letztendlich dürfte das ein "guter Bulle, böser Bulle"-Spiel gewesen sein, mit dem Ziel, dass derjenige gegenüber dem "guten Bullen" dann zugibt: "Ja, sehe ich genauso, der Arzt übertreibt total, in Wahrheit denke ich, dass meine Tat völlig harmlos war".
dass man eine erneute MPU aufgelegt werden kann, wenn man mit Alkohol wieder auffällig wird, auch wenn man nicht hinterm Steuer sitzt.
Die Gründe für eine MPU-Anordnung findest du in §11 Abs 3 FeV. Der reine Genuss von Alkohol ist dort nicht genannt.
Richtig ist aber, dass du auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr eine MPU auferlegt bekommen kannst, dafür braucht es aber weit mehr als nur einen Rausch.
§11 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde
Eine einfache Beleidung ist keine "erhebliche Straftat". Bei einer gefährlichen Körperverletzung sähe es anders aus.
Habe den FS 2010 beantragt mit der Folge Mpu machen zu müssen und habe mich dann nicht mehr drum gekümmert.
Das heißt, du hast den Antrag nicht wie in einem solchen Fall erforderlich zurückgezogen, sondern hast es auf eine rechtskräftige Versagung ankommen lassen?
§29 Abs 7 StVG:
(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden. Abweichend von Satz 1 darf eine Tat und die hierauf bezogene Entscheidung trotz ihrer Löschung aus dem Fahreignungsregister für die Durchführung anderer als der in Absatz 6 Satz 3 Nummer 4 genannten Verfahren zur Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis verwendet werden, solange die Tat als Grundlage in einer noch gespeicherten Maßnahme nach § 28 Absatz 3 Nummer 5, 6 oder 8 genannt ist.
Die Versagung ist im FAER gespeichert, Tilgungsfrist zehn Jahre, Überliegefrist fünf Jahre, die ursprüngliche Tat ist somit Grundlage einer noch gespeicherten Entscheidung und darf daher weiterhin gegen dich verwendet werden.