hab jetzt 14 übungsstunden mit Schalter.

Waren das ganz allgemeine Übungsstunden oder hast du darin das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Fahren mit Schaltgetriebe gelernt? Wenn nicht, wird dir die Fahrschule zehn weitere Fahrstunden verkaufen.

Es wäre sinnvoll, den Antrag entsprechend zu ändern, da die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein vorab drucken lässt. Letztendlich kommt es darauf an, was der Prüfer in der Prüfungsbescheinigung einträgt. Wenn das vom beantragten Schein abweicht, weil du plötzlich Automatik fahren willst, dann muss erst ein neuer Führerschein gedruckt werden. Nicht jede Behörde stellt sofort einen vorläufigen aus.

Klasse B ist nicht auf nur eine Schlüsselzahl beschränkt, du kannst dir später z.B. 196 eintragen lassen.

Über die Einschränkungen beim Erwerb einer höheren Fahrerlaubnisklasse wurdest du informiert? Dir ist bewusst, dass du beispielsweise für Klasse BE oder C erneut die Prüfung für Klasse B ablegen musst, wenn du nicht willst, dass die höhere Klasse auf Automatik beschränkt wird?

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Die Plaketten bekommst du per Post von der Zulassungsstelle und klebst sie selbst auf. Bis dahin, längsten zehn Tage, darfst du mit den ungestempelten Kennzeichen fahren.

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würde mich als relativ sicher bezeichnen nach ein paar Monaten Erfahrung

Die Herren Dunning und Kruger lassen grüßen: https://i.imgflip.com/5u9ez8.png

Allein schon wegen der unterschiedlichen Reifenformen lässt sich kaum ein Vergleich ziehen. Extrembeispiel:

Den hier fährst du wahrscheinlich mit 10° Schräglage schon auf der Kante, bei dem hier kannst du das Moped auf den Boden legen und hast immernoch Restlauffläche übrig.

Abgesehen davon wird ein Sonntagsfahrer aus dem Süden, der ständig Serpentinen hoch- und runterfahren kann, mehr von seinem Reifen nutzen können als ein Profi, der mit seinem Motorrad nur im Berliner Stadtverkehr zur Arbeit pendelt.

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Wenn es warm ist allerdings nicht, ich denke jeder der Motorrad fährt versteht mich.

Nö. Die meisten, die Motorrad fahren, sind ja Motorradfahrer und keine Memmen, die wegen ein bisschen Sonne ihre Ausrüstung nicht mehr tragen können.

Ich würd nichtmal den einen Kilometer zur Tankstelle ohne Schutzkleidung fahren, da ich selbst da schon angefahren wurde, ohne jegliches Eigenverschulden.

Ist doch vollkommen egal, ob ich hundertmal im Jahr zehn Minuten verschwende, Jahr für Jahr. Das eine einzige Mal, als die Stoßstange eine Delle hatte und mein Schienbein nicht, hat das alles wieder wett gemacht.

Aber als Fahranfänger ist man bekanntlich gegen alles immun. Man macht selbst keine Fehler, die anderen machen keine Fehler, wird schon gut gehen, Grenzgängerpulli anziehen und gib ihm.

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Das Vorhaben würde bereits daran scheitern, dass Klasse A2 nicht ausreichend wäre.

Da du diese Klasse bereits gemacht hast, weißt du ja, dass du maximal 0,2 kW pro kg fahren darfst.

Die Schwalbe wiegt 79 kg, dürfte also maximal 15,8 kW haben.

Eine Eintragung wird dir nur mit Hilfe einer darauf spezialisierten Werkstatt gelingen, da die Liste an Anforderungen schier endlos ist. Je nach Anbieter sind 7 bis 11 kW möglich.

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Braucht man da nicht erstmal einen Klasse B Führerschein?

Ja, siehe §9 Abs 1 FeV:

(1) Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.

Welche Klasse "die schwerste" ist, ist rein subjektiv. Ich persönlich stelle es mir schwer vor, mit einem ausgewachsenen Traktor samt Anhänger die ersten Fahrversuche im Verkehr zu unternehmen. Ein anderer findet vielleicht die Zweiradklassen schwerer.

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Es gibt keine Möglichkeit, wie du in dem Zustand an neue Papiere kommst.

Das KBA will Fotos vom kompletten Fahrzeug im Originalzustand und bei einer EInzelabnahme musst du ebenfalls das komplette, fahrbereite, verkehrssichere Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorführen, damit diese das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis ausstellen kann.

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läuft über anotrack.com das hätte er so gemacht um anonym zu bleiben, um sein Standort zu verbergen.

Die Sendungsnummer siehst du doch ohnehin spätestens, wenn du das Paket erhältst, sie steht schließlich auf der Paketmarke.

Alternativ siehst du in der DHL-App eine an dich addressierte Sendung, sobald die Paketmarke mit deiner registrierten Adresse erstellt wurde.

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Bekanntes Problem, siehe z.B. https://www.ebay.de/itm/201793437948

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Der Motor hat gerademal 3 Nm Drehmoment. Welche Übersetzung habt ihr verbaut? Das Ritzel scheint maßlos überdimensioniert zu sein, das Kettenblatt müsste wahrscheinlich zwei Meter Durchmesser haben, damit sich hier überhaupt irgendwas dreht.

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Bitte gib bei solchen Fragen an, auf welches Land sie sich beziehen. Die Rechtslage ist nicht überall gleich. In Deutschland gibt es keinen B1-Führerschein. Nicht jedem Leser ist klar, dass es hier um Frankreich oder Italien geht.

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Hast du die Mängel vor dem Kauf bemerkt? Wenn nein, woraus leitest du dann ab, dass der Verkäufer die Mängel zwingend bemerkt und verheimlicht haben muss?

Du hast vertraglich zugesichert, das Fahrzeug abzumelden. Wenn durch deinen vorsätzlichen Vertragsbruch irgendwelche Kosten entstehen, wird sich der Verkäufer an dir schadlos halten.

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Die einzige Einschränkung ist, dass du kein Kind unter sieben Jahren mitnehmen darfst, wenn du selbst noch nicht 16 bist.

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Laut Anlage 4 FeV ist die Fahreignung "bei allen Manien und sehr schweren Depressionen" nach Abklingen der manischen Phase wieder gegeben, "wenn nicht mit einem Wiederauftreten gerechnet werden muss, ggf. unter medikamentöser Behandlung".

Der Gutachter wird somit feststellen wollen, ob mit einem Wiederauftreten gerechnet werden muss und ob dir die Fahrerlaubnis nur unter der Auflage erteilen werden sollte, dass du bestimmte Medikamente einnimmst.

Du kannst dir also vorab schon überlegen, wie du den Gutachter davon überzeugst, dass er persönlich mit seiner Unterschrift dafür garantiert, dass eine ihm völlig fremde Person keine Gefahr für andere darstellt.

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Tüv Prüfer vor Ort meinte Erweiterungen wären wenn man zB von A1 auf A2 aufsteigt

Der Aufstieg wäre zwar auch eine Erweiterung, aber nicht die einzig mögliche.

Die FeV unterscheidet zwischen "Ersterwerb" und "Erweiterung".

Besitzt du bereits irgendeine Fahrerlaubnisklasse, handelt es sich nicht mehr um eine Ersterteilung, sondern um eine Erweiterung.

Laut Anlage 7 Nr 1.2.2 FeV kann auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, L, T, C, C1, CE, D und D1 erweitert werden, nicht nur von einer Zweiradklasse auf eine andere.

Auch bei den Regelungen zur Probezeit in §32 FeV wird ausdrücklich von einer "Erweiterung" der Klassen AM, L und T gesprochen, obwohl alle nichts mit dem stufenweisen Aufstieg zu tun haben.

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Du weißt doch bestimmt, welchen Hub dein Motor hat und kannst somit einfach bestimmen, wie weit das untere Pleuelauge nach links und rechts wandert.

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Die Papiere sind vorhanden, allerdings nur in Form einer Kopie. Diese reichen jedoch für eine Anmeldung oder Kontrolle aus.

Dreist. Hoffentlich gerät er an einen Käufer, der sich an ihm schadlos hält. Laut §4 Abs 5 FZV ist die Datenbestätigung, die Übereinstimmungsbescheinigung oder die Einzelgenehmigung mitzuführen, nicht irgendwelche selbst gedruckten Zettelchen mit irgendwelchen Kopien davon.

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MPU wegen Ecstasy + THC - Haartest positiv = keine Abstinenz?

Hey Leute,

ich hab vor vier Tagen einen Brief vom Landratsamt bekommen – und langsam weiß ich nicht mehr, wie ich das alles schaffen soll. Ich fasse das Wichtigste mal kurz zusammen:

Was bisher passiert ist:

• Ich habe im Oktober 2020 einmal Ecstasy konsumiert. Eine Tablette wurde damals bei einer körperlichen Durchsuchung gefunden.

• Im Mai 2021 wurde ich auf einem Mofa kontrolliert – laut toxikologischem Gutachten hatte ich 8,9 ng/ml THC im Blut.

• Jetzt will ich den Führerschein Klasse B machen. Dafür soll ich eine MPU machen, wegen des damaligen Ecstasy-Konsums.

Wortlaut der Fragestellung im Schreiben:

„Ist zu erwarten, dass HerrXY zukünftig Ecstasy nicht mehr einnimmt?“

Also es geht laut Schreiben offiziell nur um MDMA/Ecstasy, nicht um Cannabis – aber:

Meine Fragen dazu:

1. Wenn ich jetzt einen Haartest mache (z. B. 3 cm), und da ist noch THC nachweisbar, weil ich vor ca. einem Monat gekifft habe – gilt das dann als „nicht abstinent“, obwohl die Fragestellung nur Ecstasy betrifft?

→ Ich will wirklich nichts mehr konsumieren, aber hab eben vor ca. 4 Wochen das letzte Mal geraucht.

2. Wie soll ich bitte diese Frist einhalten?

Ich soll das MPU-Gutachten bis zum 17.06.2025 vorlegen.

Wenn ich jetzt 12 Monate Urinkontrollen oder Abstinenznachweis machen muss – wie soll das zeitlich überhaupt gehen?

→ Will man mich da auflaufen lassen oder verstehe ich da etwas falsch?

Bin echt überfordert und wäre sehr dankbar für ehrliche Tipps oder Erfahrungen, besonders von Leuten, die sowas selbst durchgemacht haben.

Vielen Dank.

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Wenn nur nach Ecstasy gefragt wurde, dann hat sich die MPU auch nur darauf zu beziehen, siehe Anlage 4a FeV:

1. Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsätze durchzuführen:
a) Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.

Um die Abstinenznachweise hättest du dich schon vor einem Jahr kümmern müssen.

Wenn du sie nicht rechtzeitig vorlegen kannst, musst du den Antrag zurückziehen und ihn zu gegebener Zeit erneut stellen, andernfalls wird er versagt und die Entscheidung mit fünfzehnjähriger Tilgungsfrist ins Fahreignungsregister eingetragen.

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Meiner Ansicht nach ja, denn in §19 FeV wird keine spezielle Kursbezeichnung genannt, sondern allgemein auf jede Art von Schulung in Erster Hilfe verwiesen:

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. Gegenstand der Schulung ist auch die Vermittlung von Grundwissen zur Organ- und Gewebespende einschließlich der Möglichkeiten, die Entscheidung über die persönliche Spendenbereitschaft zu dokumentieren.
(2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

Dein Kurs umfasst genau die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer, das DRK ist ein anerkannter Träger, somit sollte dir hier nichts im Weg stehen.

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