Ich wüsste nicht, wie das gehen soll, außer du drehst den Motor gegen die Drehrichtung, so dass es zuerst den Kettenspanner zusammendrückt, bevor sich die Nockenwelle dreht. Aber warum sollte man sowas machen?
Wer hat denn diesmal wieder Bonuscodes auf Tiktok verbreitet? Elon Musk oder der Dalai Lama? Niemand schenkt dir zehntausende Euro dafür, dass du ein paar Buchstaben auf einer Seite eintippst. Die Frage nach der Auszahlung erübrigt sich somit.
mal die FIN checken lassen
Bitte nähere Infos dazu. Hast du sie auf einer der Seiten eingegeben, die mit angeblicher Unfall- und Servicehistorie werben, Geld dafür wollen und dann einfach irgendwas per Zufallgenerator generieren?
Das ist die lediglich die äußere Beschichtung, welche sich ablöst. Es passiert nichts, außer dass die darunter liegende Antriebswelle im Lauf der Jahre schneller rostet. Die Kommentare, dass Dreck auf irgendeine nicht näher beschriebene Weise durch den Stahl der Welle ins Innere der Gleichlaufgelenke eindringen könnte, sind nicht nachvollziehbar.
Wahrscheinlich Fehlproduktion, wenn der Innensechskant vergessen wurde, der zum Gegenhalten dient.
Eine Leistungsänderung muss eingetragen werden, dazu brauchst du einen Drosselsatz mit Teilegutachten.
Einen solchen eintragungsfähigen Drosselsatz wirst du nicht finden, da niemand sowas produziert. Es gibt schlichtweg keinen Markt dafür.
Die einzige Option wäre eine 80km/h-Drossel für einen Oldtimer inkl Anschaffung eines solchen Fahrzeugs, welches noch aus der Zeit stammt, als u18-jährige nicht schneller fahren durften.
Nach zwei Jahren A1-Vorbesitz kannst du den Stufenaufstieg auf A2 machen, völlig ohne Einwilligung der Eltern. Es liegt an ihnen, ob du bis dahin die dringend zu empfehlende Fahrpraxis sammeln kannst oder ohne jegliche Erfahrung auf ein 35kW-Motorrad steigst.
Die Logik deiner Mutter, dir erst den A1 zu erlauben, dir dann aber das Fahren zu verbieten, ist befremdlich, um es respektvoll auszudrücken.
Mittels freiwilliger Zulassung eines zulassungsfreien Fahrzeugs nach §3 Abs 4 FZV.
§49a StVZO:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Die Lösung: Kleb dir das Blaulicht auf den Helm. Der Helm ist kein Kraftfahrzeug oder Anhänger.
Deine Fahrerlaubnis berechtigt dich zum Führen von leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse L6e.
Egal wieviele Personen du in das Fahrzeug setzt, es bleibt ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e.
Erst wenn du das Fahrzeug so umbaust, dass es nicht mehr unter Klasse L6e fällt, reicht deine Fahrerlaubnis dafür nicht mehr aus.
Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn du es auf über 45 km/h frisierst, durch zusätzliche Einbauten das Leergewicht auf über 425kg bringst oder die Anzahl der Sitzplätze auf mehr als zwei erhöhst.
Die Mitnahme von Personen ohne geeigneten Sitzplatz kann nicht die Anzahl der Sitzplätze erhöhen.
Es erwartet dich gemäß Tatbestandsnummer 121101:
Sie beförderten in einem Kraftfahrzeug mehr Personen, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden waren.
§ 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 97 BKat
5,00€
Natürlich ist es günstiger, der Vorgang läuft ja weitestgehend automatisch ab.
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Bundesland minimal. Mein Bescheid aus Bayern:
Wenn du zur Prüfung angemeldet wurdest, dann muss bereits ein Ausbildungsnachweis existieren.
Dieser darf erst ausgestellt werden, nachdem der Mindestumfang der Theorie- und Praxisausbildung abgeschlossen ist und der Fahrlehrer "zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Ausbildungsziele erreicht sind", §6 Abs 1 FahrschAusbO.
Lasse dir diesen Nachweis aushändigen, dazu ist die Fahrschule gesetzlich verpflichtet, §6 Abs 2 FahrschAusbO. Für einen Wechsel der Fahrschule benötigst du ihn ohnehin.
Entweder stellt sie den Nachweis aus und räumt damit ein, dass die Ausbildung längst abgeschlossen ist und alle weiteren Fahrstunden freiwillig sind, oder sie verweigert die Ausstellung und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.
Denkbar wäre eine abweichende Schreibweise beim Namen. Bei der Onlineabfrage wird der Name 1:1 wie auf dem Ausweis gespeichert übertragen, beim Eintrag hat der Mitarbeiter evtl den Namen anders geschrieben, z.B. "oe" statt "ö".
Ansprechpartner ist in deinem Fall deine örtliche Fahrerlaubnisbehörde, diese hat die Daten ins ZFER eintragen lassen.
Auf mich ist laut Onlineauskunft beispielsweise nur ein Fahrzeug zugelassen, weil ein Mitarbeiter in der Zulassungsstelle meinen zweiten Vornamen nicht mit eingetragen hat, während er bei der Onlinezulassung vom Zweitfahrzeug automatisch mit übermittelt wurde.
Besonders Vespa-Fahrer sehe ich oft in Shorts und luftigen Kleidern
Du kannst ja auch so rumfahren, nach dem ersten Unfall und den damit verbundenen Hauttransplantationen hat sich das Thema "Shorts und luftige Kleider" ohnehin generell erledigt, also genieße es bis dahin noch.
Wahrscheinlich werden wieder alle durchdrehen, wenn ich schreibe, dass ein 200PS-Auto mit allen erdenklichen Fahrhilfen auch für einen Fahranfänger sicherer ist als ein 70PS-Auto aus den 90ern, welches nichtmal ESP hat.
Zu schnell fahren kannst du letztendlich mit beiden. Ob du das machst, ist nicht eine Frage der Motorleistung, sondern der geistigen Reife.
Das eine ist ein "Certificate of Conformity", kurz CoC, zu deutsch Übereinstimmungsbescheinigung, das andere ist ein Vordruck einer Einzelgenehmigung.
§4 Abs 5 FZV:
(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Der Vordruck der Einzelgenehmigung wurde nicht von der Zulassungsbehörde ausgefüllt, es fehlt deren Name, der "Betriebserlaubnis erteilt"-Stempel sowie das amtliche Siegel, somit ungültig.
Die Übereinstimmungsbescheinigung gilt für das Fahrzeug im Originalzustand, diese wäre von der Zulassungsbehörde eingezogen oder ungültig gemacht worden, wenn sie für den 25km/h-Umbau eine neue Betriebserlaubnis erteilt hätte. Das CoC bringt dir somit auch nichts.
Da aber ohnehin alles nur Kopien sind, spielt es letztendlich auch keine Rolle, dass die Dokumente ungültig wären - sie sind ja schlichtweg nicht vorhanden.
-zu cool für Schutzkleidung
-zu cool für Spiegel
-zu cool, um sich an die Verkehrsregeln zu halten
Aber:
-Auspuffanlage Marke "Brüllwerk"
-Grenzgängerpulli
Beides zwingend in Kombination mit:
-Angststreifen mit Aufschrift "hier könnte ihre Werbung stehen".
Ist das ein Fall für das Kurzzeitkennzeichen?
Nein, du da eine Vollkasko bereits während der Überführung willst.
Die Lösung besteht darin, das Fahrzeug nach dem Kauf online zuzulassen und mit ungestempelten Kennzeichen zu überführen, welche du dir vorab reserviert und herstellen lässt.
Die Frage wird inzwischen täglich gestellt, du brauchst da nichts zu melden. Beim Abhebeversuch sollst du eine Gebühr zahlen, in der Regel ist die gesamte Seite gefälscht oder es werden Multisig-Wallets verwendet, auf die du zwar Zugriff hast, bei denen du aber ohne Zustimmung des Inhabers nichts abheben kannst.
Das Entdrosseln der CDI wird bereits daran scheitern, dass dein Fahrzeug keine CDI hat.
Wenn du irgendwelche Kabel an der ECU abklemmst, indem du wie üblich einfach die Entdrosselungsanleitung für eine CDI darauf anwenden willst, reihst du dich in die Schlange derjenigen ein, die hier ständig nachfragen, warum das Steuergerät durchgebrannt ist.
Wieviele Fahrstunden hattest du denn auf Zweirädern, als du deinen Autoführerschein gemacht hast? Wie oft hast du Gefahrenbremsung, Ausweichübungen, Slalom in Schrittgeschwindigkeit usw geübt? Und das alles dann noch auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe?
Die Frage ist somit eigentlich nicht, warum du nur einen 50er fahren darfst, sondern warum du es überhaupt darfst.
Du kannst das oben genannte aber alles nachholen und darfst dann mittels Schlüsselzahl 196 ab 25 Jahren eine 125er fahren.