Woran kann ich mich hier orientieren?

Wie bei allen Rechtsfragen an der entsprechenden Rechtsgrundlage.

§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind
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Ein normales Makroobjektiv hat eine Vergrößerung von 1:1, d.h. ein 36mm breites Objekt wird bildfüllend auf dem 36mm breiten Sensor abgebildet.

Es gibt hochspezielle Lupenobjektive wie das Canon MP-E 65mm, mit denen du auf 5:1 kommst, das könntest du mittels Adapter verwenden.

Für deinen Spezialfall müsstest du mit einem Balgengerät oder einer ganzen Reihe an Zwischenringen arbeiten.

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Da der Lambdawert nur bei erhöhter Drehzahl abweicht, würde ich zunächst eine Undichtigkeit im Abgassystem ausschließen, bevor man blindlings den Ratschlägen folgt, die Sonde einfach auf gut Glück zu tauschen.

Bei einer kleinen Undichtigkeit tritt bei höheren Drehzahlen ein Venturieffekt auf, die vorbeiströmenden Abgase ziehen dann Frischluft durch das Loch in den Auspuff, die Messung wird verfälscht - die Sonde wird ersetzt, der Fehler tritt weiterhin auf.

Das lässt sich einfach in Sekundenschnelle überprüfen, indem man bei der erhöhten Leerlaufmessung den Auspuff mit einem Lappen ein wenig zuhält. Der Abgasdruck in er Anlage steigt dadurch, es werden Abgase durch die undichte Stelle hinausgedrückt, der Lambdawert ist wieder im Sollbereich.

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Du musst damit nicht regelmäßig zur Hauptuntersuchung, aber das heißt nicht, dass du das Fahrzeug beliebig verändern darfst. Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei anderen Kraftfahrzeugen.

Wenn Bauteile nicht ausdrücklich eintragungsfrei sind, musst du den Umbau vom TÜV abnehmen lassen. Auch bei zulassungsfreien Fahrzeugen muss diese Abnahme dann von der Zulassungsstelle eingetragen werden. Statt in die Zulassungsbescheinigung erfolgt die Eintragung hier in die Betriebserlaubnis bzw Einzelgenehmigung.

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Geschwindigkeitsreduzierte Kleinkrafträder bis 25 km/h dürfen seit 2013 zweisitzig sein, Mofas seit 2016.

Das ändert allerdings nichts daran, dass das Fahrzeug dem im Gutachten beschriebenen Zustand entsprechen muss. Du kannst einen Einsitzer nicht nach Lust und Laune zum Zweisitzer umbauen, nur weil du grundsätzlich Zweisitzer fahren darfst.

Die Änderung muss vom TÜV abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Betriebserlaubnis eingetragen werden.

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Führerschein. Wie lange habe ich noch Zeit?

Hallo,

ich habe ein etwas komplexeres Anliegen. Ich weiß, dass ich mir die Situation selbst zuzuschreiben habe. Ich möchte daher nichts schönreden und auch nicht mit billigen Ausreden um die Ecke kommen.

Ich habe mich vor 1 1/2 Jahren in einer Fahrschule in meinem ehemaligen Wohnort angemeldet und etwa drei Monate später auch erfolgreich die Theorieprüfung absolviert. Danach bin ich umgezogen (ca. 120 Kilometer weg), habe mich jedoch nicht zügig um eine passende Fahrschule gekümmert. Vor ein paar Monaten habe ich nach ewiger Suche dann endlich eine Fahrschule gefunden, die mich aufgenommen hat und die mir meine bisher absolvierten Fahrstunden anerkennt.

Leider habe ich auch dort alles enorm schleifen lassen - Die Folge: Die Einjahresfrist ist abgelaufen und ich muss die Theorieprüfung erneut absolvieren. Das ist eigentlich noch mein kleineres Problem. Die Fahrerlaubnis habe bei der Fahrerlaubnisbehörde im neuen Wohnort natürlich wieder beantragt und zwei Wochen später die Papiere vom TÜV erhalten.

Wovor ich allerdings richtig Angst habe ist, dass ich die Fahrprüfung nicht mehr rechtzeitig bis Ende April absolvieren kann. Ich habe noch 8 Pflichtstunden vor mir, wobei es nicht mal sicher ist, dass ich die Fahrprüfung im ersten Anlauf direkt bestehe. Es ist momentan ohnehin schon schwierig, Fahrstunden zu bekommen, da die Fahrschüler kurz vor der Prüfung Priorität haben, was ja auch absolut verständlich ist.

Ich wollte daher mal nachfragen, ob ich nach der erneuten Theorieprüfung wieder ein Jahr Zeit habe oder ob die vorherige Zeit mit verrechnet wird. Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen. Die Fahrerlaubnisbehörde konnte mir dazu auch keine Antwort geben. Sie meinten, dass es eventuell auf die Kulanz der Fahrschule ankommt, traue mich aber nicht so recht, nachzufragen. Mich würde daher mal Eure Meinung interessieren.

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Zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung darf der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, siehe §17 Abs 5 FeV.

Ich habe noch 8 Pflichtstunden vor mir

Somit ist der Abschluss der Ausbildung nicht festgestellt und die Frist hat nichtmal begonnen.

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Es ist keine Maßnahme erforderlich.

https://i.ebayimg.com/images/g/10YAAOSwKhlmcdgM/s-l1600.jpg

https://motorize.de/1135767-large_default/yamaha-dt-125-r-de03-1999-motorgehuse-leergehuse.jpg

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eine aktuelle Auswertung eine Automobilclubs zeigt, 2% der gemeldeten Pannen betreffen Elektrofahrzeuge.

Wie hoch ist der Anteil von Elektrofahrzeugen am gesamten Fahrzeugbestand?

Der Anteil der reinen Batterie-Fahrzeuge (BEV) an der Gesamtanzahl der Autos lag bei knapp drei Prozent.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/784986/umfrage/marktanteil-von-elektrofahrzeugen-in-deutschland/

Wenn "knapp 3%" der Fahrzeuge für 2% der Pannen verantwortlich sind, würde ich mir Gedanken machen.

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Doch jetzt verlangt die Trading Gruppe eine Transaktionsgebühr/Mininggebühr von mir

Diese kann "die Gruppe" ja völlig problemlos mit deinem mehr als üppigen Gewinn verrechnen, so dass du keinerlei Einzahlung leisten musst. So ein nutzerfreundliches, unbürokratisches Vorgehen ist bei einer unregulierten, anonymen Tiktokgramgruppe doch sicher überhaupt kein Problem.

Merke: Geld einzahlen, um Geld auszuzahlen -> Betrug.

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Wenn eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, gibt es einen Vertrag, dessen Bedingungen irgendwo aushängen oder anderweitig einsehbar sind. Dort ist festgehalten, was du bei einem Verstoß wo, wie und wann zu zahlen hast.

Entspricht die Forderung den im Vertrag genannten Folgen und Bedingungen, dann zahle. Ist das nicht der Fall, dann bestehe auf Einhaltung des für beide Seiten verbindlichen Vertrags.

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Nein, siehe §6 Abs 4 FZV:

(4) Bei erstmaliger Zulassung (Erstzulassung) sind folgende Nachweise zu führen:
1. bei einem Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung der Nachweis, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht, für den eine EU-Typgenehmigung vorliegt, durch Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. bei einem Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung der Nachweis, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht, für den eine nationale Typgenehmigung vorliegt, durch
a) die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer nach § 20 Absatz 3a Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder
b) die nach § 20 Absatz 3a Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebene Datenbestätigung,
3. bei einem Fahrzeug mit Fahrzeug-Einzelgenehmigung der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt, durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung,
4. bei einem im Sinne des § 3 Absatz 3 zulassungsfreien Fahrzeug durch Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung, der Datenbestätigung oder der Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung.
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Kommt drauf an, wo der RIss ist. Grundsätzlich sind Schweißarbeiten an Zylindern kein Problem, es kann aber sein, dass er danach auf nächste Maß gebohrt und neu beschichtet werden muss. Man muss abwägen, ob ein neuer Zylinder nicht günstiger ist.

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Wenn man 55.000€ für einen A6 hinlegt, ergibt es einfach keinen Sinn, dass man auf 40 PS verzichtet und eine Kleinwagenmotorisierung nimmt, mit der das Auto in fast 10 Sekunden auf 100 jammert, wenn die höhere Leistungsstufe nahezu identisch im Preis ist.

Wenn dir 204 PS, also weniger als im aktuellen Polo, immernoch zu viel sind, dann kannst du auch einfach weniger Gas geben.

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Die Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde fallen unter das Verwaltungsrecht, somit wäre theoretisch nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht möglich, wenn auch wenig sinnvoll.

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Im Winter bekommst du vielleicht einen Bekleidungsgutschein oder man erlässt dir die Überführungskosten, aber kein Händler wird wegen drei Monaten 50% unter Neupreis verkaufen. Zahlung nur gegen Vorkasse per Banküberweisung. Laut Streetview eine Briefkastenfirma. Das Geld, welches du wahrscheinlich ins Ausland überweisen sollst, wäre unwiederbringlich weg.

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Die Fahrschule muss die Ausbildungsbescheinigung ausstellen.

§8 FahrschAusbO:

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person vorsätzlich oder fahrlässig
7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.

Die Überwachungsbehörde für Fahrschulen ist je nach Bundesland unterschiedlich, bei uns in Bayern wäre die zentrale Stelle die Regierung der Oberpfalz.

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