hat die Führerschein stelle gesagt ich muss auch denn Führerschein komplett neu machen

Entweder kennt deine Fahrerlaubnisbehörde die einfachsten Grundlagen des Fahrerlaubnisrechts nicht oder du hast etwas falsch verstanden.

Die Ausbildungspflicht ist in den Paragraphen 1 bis 6 der FahrschAusbO geregelt.

§7 FahrschAusbO:

(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,

Bei einer Neuerteilung nach Entzug darf somit keine erneute Ausbildung angeordnet werden.

Die Behörde kann lediglich erneute Prüfungen anordnen, §20 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Den Prüfauftrag erteilt die Behörde erst nach positiver MPU.

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Autounfall!?

Einen Wunderschönen guten Abend die Damen und Herren.

Ich hatte vor ungefähr 4 Stunden Einen Autounfall der meiner Meinung nach nicht mir zu schulden gelegt werden sollte.

kurz vor weg, Es ist Gott sei dank niemand zu schaden gekommen und kein anderer Verkehrsteilnehmer hatte an dem Unfall schuld.

So nun zum wesentlichen.

Ich war ungefähr mit 60-65kmh auf einer Freilandstraße mitten im Wald unterwegs wo 70 Erlaubt ist. Daher das ich die strecke nicht kannte weil ich frisch umgezogen bin und es stock finster war bin ich etwas langsamer gefahren. Nunja, ich wollte eigentlich nur zum einkaufen Fahren und bin deswegen mit Navi gefahren weil wie gesagt ich bin da vorher noch nie lang gefahren. Das Navi hatte nichts gesagt das und gesehen hatte ich auch nichts. es kamen 3 70er schilder VOR einem Kreisverkehr und keinerlei warnungen dass da evtl. ein Kreisverkehr kommt. und aufeinmal war wie aus dem nichts ein kreisverkehr vormir und ich bin da mit 60 über die kreisverkehrsinsel drüber gefahren.. mein auto ist komplett im arsch.. daraufhin habe ich die polizei usw. gerufen usw. usw. dann dachte ich mir gerade, ich bin mir ziehmlich sicher dass ich NICHTS übersehen habe deswegen habe ich mir gerade die satelitenbilder von der strecke nochmal angeschaut. und ich hatte recht es waren nur 3 70er schilder und IM kreisverkehr kam aufeinmal das kreisverkehrsschild.. denkt ihr man kann da irgendetwas machen?? weil das ist lebensgefährlich.. der polizist meinte auch direkt als er aus den streifenwagen ausgestiegen ist "lassen sie mich raten, Kreisverkehr übersehn". das heißt doch schon Indirekt das dass nicht das 1. mal war.

ich würde mich freuen wenn sich da einer auskennt und mir helfen kann ob man gegen irgendwem vorgehn kann..

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https://www.mapillary.com/app/?lat=49.91311796000002&lng=8.617799469999909&z=17.66803903824338&pKey=1715119588676003&focus=photo

Würde sagen, einmal fachärztliches Gutachten zwecks Abklärung der Fahreignung.

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Der jeweilige Fahrer ist laut §4 Abs 3 PflVG immer versichert. Eine Einschränkung auf bestimmte Verwandschaftsverhältnisse findet nicht statt:

(3) Die Versicherung muss die Haftpflicht mindestens folgender Personen decken:
1. des Halters,
2. des Eigentümers,
3. des Fahrers,
4. einer Person der Technischen Aufsicht, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d des Straßenverkehrsgesetzes handelt,
5. von Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich als Beifahrer begleiten,
6. von Omnibusschaffnern, soweit sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter tätig werden, und
7. von Arbeitgebern oder öffentlichen Dienstherrn des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.

Wie sich der regelmäßige Fahrerkreis zusammensetzt, ist lediglich für die Berechnung der Beiträge relevant.

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Nun habe ich gelesen, dass die Führerscheinstelle die Akten nach 15 Jahren löscht, man dann also keinen MPU mehr braucht. Andere behaupten, mit der Digitalisierung gäbe es keine Löschungsfrist mehr.

Dann schauen wir uns doch einfach die gesetzliche Regelung an:

§29 Abs 1 StVG:

(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
3. zehn Jahre
a) bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist,

Diese zehnjährige Tilgungsfrist beginnt fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils:

(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.

Nach fünfzehn Jahren ist die Tat somit im zentralen Fahreignungsregister getilgt. Selbst wenn die Fahrerlaubnisbehörde noch eine Kopie des Urteils hätte, spielt das keine Rolle. Es darf nicht mehr verwendet werden:

(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden. Abweichend von Satz 1 darf eine Tat und die hierauf bezogene Entscheidung trotz ihrer Löschung aus dem Fahreignungsregister für die Durchführung anderer als der in Absatz 6 Satz 3 Nummer 4 genannten Verfahren zur Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis verwendet werden, solange die Tat als Grundlage in einer noch gespeicherten Maßnahme nach § 28 Absatz 3 Nummer 5, 6 oder 8 genannt ist.

Solange also keine neue Eintragung im ZFER vorhanden ist, die sich auf die ursprüngliche Tat bezieht (z.B. Versagung des Antrags auf Neuerteilung), hat die Behörde keine Möglichkeit mehr, die Tat weiter vorzuhalten.

Beachte: Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ihm die nötige Fahrpraxis und Kenntnis der Verkehrsregeln fehlen, werden erneute Prüfungen ohne Ausbildungspflicht angeordnet. In der Regel geht man nach zehn Jahren davon aus, dass man das Fahren verlernt hat, alternativ wenn die Dauer des Entzugs wesentlich länger war als der Besitz der Fahrerlaubnis.

Wäre die Eintragung noch nicht getilgt, wären Antworten wie "mach den Führerschein einfach neu" natürlich Blödsinn. Abgesehen davon, dass keine Ersterteilung beantragt werden kann, wenn eine Fahrerlaubnis bereits erteilt war, hat die Behörde sowohl bei Erst- als auch bei Neuerteilung gleichermaßen die Eignung zu überprüfen und würde in beiden Fällen auf den ZFER-Eintrag stoßen.

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Links ist eine Mauer, rechts ein Torpfosten oder etwas in der Art. Du kannst also, solange deine Schnauze noch nicht in den Gehweg ragt, nur ein kleines Stück von selbigem einsehen.

Du siehst keine Fußgänger, fährst soweit vor wie im Bild zu sehen, hörst einen Knall und beobachtest einen Radfahrer, wie er kunstvoll über deine Motorhaube segelt.

Dass der verbotenerweise auf dem Gehweg unterwegs war, war ein Fehlverhalten seinerseits, aber auch mit sowas musst du rechnen. In der StVO heißt es tatsächlich, dass du einen Einweiser brauchst, wenn du nichts sehen kannst.

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Die Gewährleistung wirst du ja wirksam ausgeschlossen haben, somit müsste er dir schon nachweisen, dass du den Mangel kanntest und ihn in betrügerischer Absicht bewusst verschwiegen hast, beispielsweise indem er einen TÜV-Bericht mit deinem Namen drauf vorlegt, auf dem diese Sachen schon als erheblicher Mangel aufgeführt waren.

Kann er das nicht oder hast du gar einen TÜV-Bericht, auf dem die angeblichen Schäden noch nicht bemängelt wurden, muss man sich die Frage stellen, wie du als Laie davon gewusst haben sollst und ob innerhalb von maximal zwei Jahren tatsächlich das gesamte Fahrwerk einen Totalschaden erlitten hat.

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Das Verwarngeld beträgt immer nur 20€. Begehst du beharrlich Ordnungswidrigkeiten, marschierst du früher oder später zur MPU. Weigerst du dich, wird dir das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen und Tieren untersagt.

§11 FeV:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,

§3 FeV:

(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.
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was aber nicht in Straßenverkehr mit dem Auto zusammen hängt

Das spielt keine Rolle, die charakterliche Eignung kann auch bei Straftaten angezweifelt werden, welche Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bieten.

§11 FeV:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
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Muss diese Folie, welche um die eigentliche Plakette herum ist, noch ab?

Nein, die Folie darf keinesfalls entfernt werden, andernfalls wären die Plaketten ungültig. Der Rand ist ein Sicherheitsmerkmal, um zu verhindern, dass beispielsweise die HU-Plakette in einer falschen Stellung aufgeklebt oder die Stempelplakette auf ein anderes Kennzeichen angebracht wird. Daher ist die eine Seite abgeflacht und deine Fahrzeug- und Kennzeichendaten am Rand aufgedruckt.

Es muss zwingend der vollständige Plakettenträger aufgeklebt werden, nicht nur die Stempelplakette, siehe §26 FZV:

(5) Der Halter ist verpflichtet, einen von der Zulassungsbehörde übersandten Plakettenträger unverzüglich an der dafür vorgegebenen Stelle auf einem vorgegebenen Kennzeichenschild fest anzubringen.

Das ist auch nochmal deutlich in der Anleitung beschrieben, welche dir zusammen mit den Plaketten zugeschickt wurde.

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Sofern du nicht behindert bist, darfst du das Fahrzeug erst ab 15 Jahren fahren, siehe §10 FeV:

(3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen
a) eines Elektrokleinstfahrzeugs nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a,
b) eines motorisierten Krankenfahrstuhls nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen.
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Onlineunterricht ist nur im Ausnahmefall möglich, §4 FahrschAusbO:

(1b) Der theoretische Unterricht setzt die physische Präsenz der Fahrschüler voraus. Ist Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Unterricht mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden auch in digitaler Form stattfinden. In den Fällen des Satzes 2 sind die Anforderungen nach Anlage 2a zu § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu erfüllen. Der digitale Unterricht ist synchron durchzuführen, alle Teilnehmer sind zeitgleich am Unterricht zu beteiligen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Genehmigung nach Satz 2 von weiteren Anforderungen abhängig machen, soweit dies erforderlich ist, einen ordnungsgemäßen Unterricht zu gewährleisten.

Eine Mindestanzahl von Schülern wird in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nicht genannt, du kannst somit auch Einzelunterricht buchen, einige Fahrschulen bieten das an. Die Kosten dürften selbstverständlich horrend sein.

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Passt doch, es wurde ein Ölwechselservice durchgeführt, folglich ist nächstes Jahr nur die Inspektion fällig. Zwei Jahre garnichts gibt es nicht.

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Die Kupplung wird hydraulisch betätigt, daher bietet es sich an, die ohnehin bereits vorhandene Hydraulikflüssigkeit zu verwenden.

Wenn du dir deinen Bremsflüssigkeitsbehälter ansiehst, wirst du feststellen, dass seitlich ein kleiner Schlauch zum Kupplungsgeberzylinder führt.

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Sofern deine Fahrschule das Vertragsmuster der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände verwendet, steht dort Folgendes:

Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht
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Hallo ich bin 17 und habe den B Führerschein

Das ist unmöglich.

Du hast allenfalls eine Prüfungsbescheinigung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren nach Anlage 8b FeV.

Dieses nationale Dokument wird nur in Deutschland und Österreich anerkannt.

Wenn du in Italien fahren willst, musst du dir einen EU-Kartenführerschein für die Klasse AM ausstellen lassen. Das ist möglich, da du das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hast.

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Der TÜV Nord schreibt dazu:

Ich habe die Prüfungsgebühr nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen überwiesen, habe jetzt aber zeitnah meine Prüfungen: Was kann ich tun?
Bitte begleichen Sie die Prüfgebühr. Bringen Sie einen Kontoauszug, der die Überweisung aufweist zur Prüfung mit oder Sie bringen die Rechnung mit dem QR-Code mit, falls Sie diesen für die Einmalüberweisung genutzt haben.
Ein zweiter Scan des QR-Codes zeigt dann, dass die Überweisung getätigt wurde.
Ohne einen Nachweis, dass die Prüfungsgebühr bezahlt worden ist, können wir keine Prüfung durchführen.
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Kommt drauf an, ob es ein Straßenfahrzeug oder ein Sportgerät ist.

Bei Straßenfahrzeugen sind diverse Bauteile zur Schadstoff- und Geräuschreduzierung verbaut, beispielsweise Kat, Sekundärluftsystem, Ansauggeräuschdämpfung, ausreichend dimensionierter Endschalldämpfer usw usf.

Auf der Motocrossstrecke braucht es das alles nicht, nur unnötiges Gewicht und Kosten, also verbaut es der Hersteller auch nicht. Für die Notzulassung wird dann einfach die Leistung auf 50ccm-Niveau reduziert, es muss ja nicht fahrbar oder alltagstauglich sein, und außer Jugendlichen käme ohnehin niemand auf die Idee, sowas auf der Straße bewegen zu wollen, es geht ja nur darum, dass das Fahrzeug auf dem Papier eine Straßenzulassung hat und somit in den Rennklassen für Serienfahrzeuge mitfahren darf.

Ein Straßenfahrzeug wie eine RD500, die ab Werk auf die Einhaltung der Grenzwerte ausgelegt ist, kannst du problemlos mit ihren offenen 88 PS zulassen, während du beispielsweise eine 125er EXC auf 6 PS drosseln musst.

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obwohl die Rechtslage was anderes sagt

Die Rechtslage (§11 FeV) sagt:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften

Du sagst:

Ich musste den Führerschein erneut abgeben

Also ein erheblicher Verstoß, wenn es ein Fahrverbot gab, zudem heißt "erneut abgeben" doch offenbar, dass auch noch wiederholte Verstöße vorliegen.

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