Tüv Prüfer vor Ort meinte Erweiterungen wären wenn man zB von A1 auf A2 aufsteigt
Der Aufstieg wäre zwar auch eine Erweiterung, aber nicht die einzig mögliche.
Die FeV unterscheidet zwischen "Ersterwerb" und "Erweiterung".
Besitzt du bereits irgendeine Fahrerlaubnisklasse, handelt es sich nicht mehr um eine Ersterteilung, sondern um eine Erweiterung.
Laut Anlage 7 Nr 1.2.2 FeV kann auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, L, T, C, C1, CE, D und D1 erweitert werden, nicht nur von einer Zweiradklasse auf eine andere.
Auch bei den Regelungen zur Probezeit in §32 FeV wird ausdrücklich von einer "Erweiterung" der Klassen AM, L und T gesprochen, obwohl alle nichts mit dem stufenweisen Aufstieg zu tun haben.