Müssen Fußgänger im Verkehrsberuhigten Bereich Schritttempo halten?

2 Antworten

§ 25 Absatz 3 Satz 1 StVO:

Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.

"Zügig" schreibt zwar keinesfalls das Rennen vor; aber ich würde sagen, besser rennen, als gemütlich zu schlendern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO