Müssen auch Radfahrer Abstand halten gegenüber andere Verkehrsteilnehmer?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wieviel Abstand Radfahrer selbst einhalten müssen ist nirgendwo konkret in Maßen in der StVO o.ä. geregelt. Jedoch steht dort zumindest:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - § 5 Überholen
...
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
...
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

schon aus eigenem Interesse: JA

Das ergibt sich bereits aus §1 StVO.

Und §4, Abs. 1 gilt für alle Verkehrsteilnehmer.

Ja!

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

--------------------------------------------------

Ich habe als Fußgänger schon öfter den Arm ausgestreckt um Radfahrer von mir fernzuhalten. Besonders wenn ich mit meinen Kindern unterwegs bin. Das hat auch schon zu wütenden Beschimpfungen und Fast-Stürzen geführt.

Bild zum Beitrag

Umgekehrt ist es mir als Radfahrer aber auch schon passiert, daß Cellphone-Zombies plötzlich auf den Fahrradweg getreten sind. Letztes Jahr sind deswegen zweimal ihre Smartphones geflogen - kein Grund für mich anzuhalten!

Bild zum Beitrag

 - (Auto, Polizei, Fahrrad)  - (Auto, Polizei, Fahrrad)

Hi Junge19245,

ja sie müssen auch Abstand halten in bestimmten Verkehrssituationen. Es gibt aber da keine Angaben in Zahlen. Es soll aber keine Gefährdung und Eigengefährdung enstehen.