Darf ein Radfahrer über einen Zebrasteifen fahren?
Wenn er eigentlich nur für Fußgänger ist? Letztens voll abremsen müssen, weil ein Radfahrer ohne zu schauen über den Zebrastreifen gefahren ist. Es stand auch kein Zeichen das es ein Radübergang ist, sondern nur ein Fußgänger Schild (Der Zebrastreifen befindet sich ohne Ampel am Anfang einer Landstraße).
Muss der Radfahrer nicht das Rad schieben oder darf er so schnell mit den Rad rüberfahren?
4 Antworten
Nein, er hat keinen Vorrang und muss absteigen , dann sein Rad schieben.
§ 26 StVO Fußgängerüberwege(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
eindeutig geregelt:
- zu Fuß Gehende (früher Fussgänger, zwischendurch Fussgänger*in oder Fussgänger*ens)
- Fahrende von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen
Fahrradfahrer*innen, Fahradfahr*ens oder Fahrrad Fahrende sind nicht aufgeführt
Hatte ich eigentlich schon gesagt, dass mich dieses Gendern ankotzt? Wer hat das eigentlich in die Verordnungen gebracht ???
Nein er muss absteigen und schieben rein rechtlich
anhalten würde ich trotzdem.
besser nachgeben als rechthaberisch und Unfall
Auf jeden Fall, wenn was passiert hat der Autofahrer ja trotzdem zumindest eine Teilschuld.
Rein technisch gesehen darf er auch drüber fahren allerdings hat er dann kein Vorrang, den hat er nur wenn er es schiebt.
Der Radfahrer darf über den Zebrastreifen fahren aber er hat keinen Vorrang.
Wenn er absteigt und schiebt dann wird er zum Fußgänger und hat Vorrang
Immerhin zwei, die es hingekriegt haben vollständig korrekt zu antworten.
4/6 falsch. Wenn das der Normalzustand der Regelkenntnis ist, wundert es mich nicht das der Straßenverkehr so ist, wie er ist.