Darf ein Radfahrer über einen Zebrasteifen fahren?

4 Antworten

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Nein, er hat keinen Vorrang und muss absteigen , dann sein Rad schieben.

§ 26 StVO Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

eindeutig geregelt:

  • zu Fuß Gehende (früher Fussgänger, zwischendurch Fussgänger*in oder Fussgänger*ens)
  • Fahrende von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen

Fahrradfahrer*innen, Fahradfahr*ens oder Fahrrad Fahrende sind nicht aufgeführt

Hatte ich eigentlich schon gesagt, dass mich dieses Gendern ankotzt? Wer hat das eigentlich in die Verordnungen gebracht ???


Vando  06.12.2023, 20:24

Ein Radfahrer ist auch heute nicht zum Absteigen verpflichtet.

Nein er muss absteigen und schieben rein rechtlich

anhalten würde ich trotzdem.

besser nachgeben als rechthaberisch und Unfall


Vando  06.12.2023, 20:25

Muss er nicht. Du bist falsch informiert.

MyNameIsMike 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 10:07

Auf jeden Fall, wenn was passiert hat der Autofahrer ja trotzdem zumindest eine Teilschuld.

Rein technisch gesehen darf er auch drüber fahren allerdings hat er dann kein Vorrang, den hat er nur wenn er es schiebt.


Vando  06.12.2023, 23:44

Korrekte Antwort.

Der Radfahrer darf über den Zebrastreifen fahren aber er hat keinen Vorrang.

Wenn er absteigt und schiebt dann wird er zum Fußgänger und hat Vorrang


Vando  06.12.2023, 23:43

Immerhin zwei, die es hingekriegt haben vollständig korrekt zu antworten.

4/6 falsch. Wenn das der Normalzustand der Regelkenntnis ist, wundert es mich nicht das der Straßenverkehr so ist, wie er ist.