Darf man als Fahrradfahrer eigentlich Autos in der Situation überholen?
Man selber fährt rechts auf einem Fahrradweg/Fahrradschutzstreifen. Autofahrer müssten ja (konjunktiv, weil das ohnehin nie jemand macht...), 1,5m Abstand davon eigentlich halten, wenn da ein Radfahrer ist.
Wenn man nun als Fahrradfahrer schneller ist (was an roten Ampeln oder bei stockendem Verkehr durchaus vorkommt, muss ich als Radfahrer dann eigentlich diese 1,5m Abstand auch einhalten, oder darf ich an langsam fahrenden Autos einfach rechts vorbei?
(eigene Sicherheit bei solchen Aktionen lasse ich mal außen vor, es geht mir da um die Regeln).
5 Antworten
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Dein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, also gilt das für dich nicht. Auch wenn du links überholst.
Für das Vorbeifahren rechts an stehenden Fahrzeugen an einer (Ampel-)kreuzung ist sowieso eine Sonderregelung; hier muss kein besonders großer Abstand eingehalten werden.
§ 5 Absatz 8 StVO in Verbindung mit § 5 Absatz 4 Satz 4 StVO:
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.1,5 bzw. 2 Meter Abstand gelten nur, wenn du von Kraftfahrzeugen überholt wirst.
Danke, da war ich nämlich nicht sicher. Ist ja schon etwas unfair :-D.
Hi,
gemäß § 5 Abs. 8 StVO ist das Vorbeifahren von rechts gestattet, wenn genung Platz vorhanden ist.
Du musst im Übrigen keine 1,5 m Abstand zu den PKW einhalten. Die 1,5 m Abstand sind dem Sog des Vorbei fahrenden sowie dem Erschrecken geschuldet. Ich denke nicht das du mit deinem Fahrrad auch nur ansatzweise einen Autofahrer bei zu nahem Vorbeifahren ins Schwanken bringst und damit gefährdest.
Wenn Du auf dem Fahrradweg o.ä. bist, ja, sonst m.E. nein.
muss ich als Radfahrer dann eigentlich diese 1,5m Abstand auch einhalten,
Nein
oder darf ich an langsam fahrenden Autos einfach rechts vorbei?l
Ja
was willst du denn als Radfahrer mit 1,5 Mtr Abstand zu Autos erreichen? Eventuell um Lackkratzer zu verhindern?
Autos stellen für Radfahrer eindeutig eine grössere Gefahr dar als anders herum.
So überlegt hättest du die Frage wahrscheinlich gar nicht gestellt.
Das Recht ist nicht unbedingt immer logisch, von daher.
Edit: Ich stand auf dem Schlauch... 🙃