Darf man als Fahrradfahrer eigentlich Autos in der Situation überholen?

4 Antworten

§ 5 Absatz 4 Satz 3 StVO:

Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. 

Dein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, also gilt das für dich nicht. Auch wenn du links überholst.

Für das Vorbeifahren rechts an stehenden Fahrzeugen an einer (Ampel-)kreuzung ist sowieso eine Sonderregelung; hier muss kein besonders großer Abstand eingehalten werden.

§ 5 Absatz 8 StVO in Verbindung mit § 5 Absatz 4 Satz 4 StVO:

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
1,5 bzw. 2 Meter Abstand gelten nur, wenn du von Kraftfahrzeugen überholt wirst.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

guitschee 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 16:26

Danke, da war ich nämlich nicht sicher. Ist ja schon etwas unfair :-D.

Hi,

gemäß § 5 Abs. 8 StVO ist das Vorbeifahren von rechts gestattet, wenn genung Platz vorhanden ist.

Du musst im Übrigen keine 1,5 m Abstand zu den PKW einhalten. Die 1,5 m Abstand sind dem Sog des Vorbei fahrenden sowie dem Erschrecken geschuldet. Ich denke nicht das du mit deinem Fahrrad auch nur ansatzweise einen Autofahrer bei zu nahem Vorbeifahren ins Schwanken bringst und damit gefährdest.


guitschee 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 16:33

Neee, so schwer bin nicht :-D

Wenn Du auf dem Fahrradweg o.ä. bist, ja, sonst m.E. nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
muss ich als Radfahrer dann eigentlich diese 1,5m Abstand auch einhalten,

Nein

oder darf ich an langsam fahrenden Autos einfach rechts vorbei?l

Ja