Was kostes es ein 7 FH mit 7 Wohnungen die Wohnungen neu vermessen zu lassen?

6 Antworten

Du brauchst eine neue Wohnflächenberechnung, neu gezeichnete Grundrisse und eine neue Teilungserklärung.

Das macht Dir ein vor Ort ansässiger Architekt gerne. Frage bei mehrern Architekten an, was das kosten würde.

Für die Teilungserklärung gehst Du zum Notar.

Die finalen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für den Architekten, den Notar und das Grundbuchamt.

Diese Kosten verteilst Du dann am besten nach qm auf die unterschiedlichen Eigentümer.

Wie viel kostet es, eine Wohnflächenbestimmung zu beauftragen?

Eine Vermessung der genauen Wohnfläche kostet zwischen 600 € und 1.000 €. Die Kosten hängen maßgeblich von folgenden Kriterien ab: Wohnungsgröße, Anzahl der Räume, Dachschräge (ja/nein), bewohnt /unbewohnt.


jsch1964  31.07.2024, 16:24

Da ist aber nicht nur eine Wohnflächenberechnung fällig, sondern auch neue Grundrisse.

Das gibt es nicht in der von Dir genannten Preisregion.

0
christl10 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 10:54

Bist Du Dir sicher? Das sind 7 Wohnungen...ein Miteigentümer meinte sowas kostet locker um die 20.000€....!!!

0
herja  31.07.2024, 11:03
@christl10

Ja natürlich bin ich sicher.

20.000€ kostet das niemals.

1

Was die Veränderung der Nutzflächen einzelner Wohnungen und damit die Größe der Miteigentumsanteile angeht, können sie ja den Rückbau verlangen, soweit dazu kein gültiger Beschluss vorliegt.

Die Kosten tragen dann die Verursacher und Sie wären fein raus.


christl10 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 11:22

Die verursacher haben mir die Wohnung vor 9 Jahren verkauft...denke das kann ich abhacken.

0
schelm1  31.07.2024, 13:35
@christl10

Beim Schach würde man sagen, dass Sie einen oder auch gleich 2 "vergiftete Bauern" gezogen haben.

Sie tragen nun als eine Art Erblast die Frevel des Verursachers mit sich herum.

Die Miteigentümer könnten Sie m.E. als dem derzeitigen Eigentümer auf die Wiederherstellung des Zustandes der Wohnungen gemäß bestehender Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan verklagen;

das kann teuer werden!

Graben Sie mal die alten Beschlüsse (Beschlusssammlung des Verwalters) um; vielleicht ergibt sich daraus ja doch die Legalität der Umwandlung zum Istzustand, auch wenn die urkundlich nie vollzogen wurde, was ja dann noch nachgeholt werden könnte.

1
christl10 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 13:37
@schelm1

Habe wegen der kleineren Wohnfläche einen Preisnachlass bekommen...Thema erledigt.

0
schelm1  31.07.2024, 13:47
@christl10

Wurden denn auch in der Folge die Berechnungsgrundlagen für das Hausgeld dem geringeren Miteigentumsanteil gemäß entsprechend reduziert oder zahlen Sie das erhöhte Hausgeld brav sei 9 Jahren zu viel, da ja die Teilungserklärung in der die Mieteigentumsanteile unverändert festgelegt sind, nicht geändert wurden?

Thema tatsächlich erledigt?

1
christl10 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 14:08
@schelm1

Natürlich weiß die Hausverwaltung erst seit gestern davon....eine unverhältnismäßige Berechnung der Nebenkosten liegt bei 3 Wohnungen vor wie ich gestern erfahren habe...Daher habe ich es nun angeregt eine neue Wohnflächenberechnung an zu gehen.

0
schelm1  31.07.2024, 14:20
@christl10

Da Sie mit den unstimmigen Berechnungsgrundlagen ursächlich sind und darunter finanziell zu leiden haben, wären Sie da auch im Zugzwang.

Irgendwie schießen Sie sich da ungewollt ein Eigentor.

Zur Klarstellung können Sie die Gemeinschaft auf die Berichtigung der Miteigentumsanteile in der Teilungserklärung beim zuständigen Amtsgericht verklagen, da kaum anzunehmen ist, dass man sich da zum eigenen Nachteil bewegen wird.

Ist Ihnen der Vorteil nach Korrektur in Euro und Cent jährlich bekannt?

1
christl10 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 14:24
@schelm1

Nein...ist mir nicht bekannt, dennoch hat eine Klage kaum Chancen, denn ich habe dem Jahresabschluß jährlich zugestimmt und die Verwaltung jedes Jahr entlastet. Demnach würde ich ja gegen meine eigene Entscheidung klagen und mich widersprechen.

0

Die Vermessung ist eher günstig und unkompliziert.

Die Frage ist, was man mit den Ergebnissen macht. Es geht um das Thema "neue Teilungserklärung" und wenn man an den Rattenschwanz (Grundsteuer...) aber auch an die richtigen Kosten denkt (neue Teilungserklärung, Notar), kriegt so was in aller Regel keine Mehrheiten in der Eigentümerversammlung. Eher werden Wände wieder zurück gebaut.

Laien können über das Vermessen reden. Warum redet man über so was nicht mit dem Hausverwalter?


christl10 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 11:20

Mein Hausverwalter hat keine Ahnung was eine Vermesseung kostet....ein Miteigentümer meinte sowas kostet 20.000€...was ich aber nicht glaube...und das Thema mit der neuen Teilungserklärung ist ein spezieller Fall...bei uns.

0
Rat2010  31.07.2024, 12:01
@christl10

Würdest du als potentieller Käufer eine Wohnung kaufen wollen, bei der du 150/1000 der Nutzfläche aber 180/1000 der Grundsteuer bezahlst? Und bei der dir jeder zukünftige Käufer wiederum eine für ihn negative Diskrepanz zwischen Kosten und Nutzen zu akzeptieren hat? Der Hausverwalter wird dir auch etwas husten, wenn er das eine nach Grundbuch/Teilungserklärung, das andere nach Vermessung aufteilen soll.

Was also bringt dir eine Vermessung - die mit den entsprechenden Plänen für die Teilungserklärung, die man dann auch für Wohnungsinserate hat, vermutlich mehr als 1.000 € kosten wird - wenn nicht auch die Teilungserklärung geändert wird? Außer Ärger, meine ich jetzt.

Der Miteigentümer meint vermutlich etwas anderes als das Vermessen. Architekten und Gutachter brauchen eine bestimmte Stundenzahl und wenn alle Besitzer da sind, ist das in einem Tag erledigt und der Plan gemacht. Ohne den Rattenschwanz ist es sinnfrei und mit dem Rattenschwanz (neue Teilungserklärung) wird es teuer. Denke an die Gegenstandswerte beim Notar!

1
christl10 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 12:34
@Rat2010

Zunächst neu vermessen und dann die Teilingserklärung ändern...

0
Rat2010  31.07.2024, 13:03
@christl10

Probiere es doch einfach. Alle Eigentümer müssen dafür sein und dazu muss man wissen, was es kostet.

1
christl10 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 13:08
@Rat2010

Im Moment sind noch alle Eigentümer dafür...außer einer der nicht anwesend war. Der weiß noch nichts darüber.

0

Wenn du es selbst machst, kostet es nichts. Lässt du da einen Architekten ran, kann das schon über 1000€ kosten, je nach Aufwand und Zeit.


christl10 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 10:52

Wie bitteschön soll ich das selbst machen...kann ich das? Habe ich das gelernt?

...ein Miteigentümer meinst sowas kostet locker 20.000€ oder so...

0
Gerhart  31.07.2024, 10:59
@christl10

Tja, ich kenne deine Fertigkeiten im Umgang mit Messmitteln nicht, aber Grundlage sollte die Wohnflächenverordnung sein. Bitte nachlesen.

0