6 Antworten

Nein! Mit Verboten allein ist es nicht getan. Eine Innenministerin hat nicht die Aufgabe Menschen und ihre Medien auszugrenzen, sondern zwischen den Interessengruppen zu vermitteln. Immerhin hat sie den Eid abgelegt, dass sie ...für das Wohl des Volkes tätig sein will. Nicht für einen oder den anderen Teil!


DerRoll  14.08.2024, 20:35
Eine Innenministerin hat nicht die Aufgabe Menschen und ihre Medien auszugrenzen, sondern zwischen den Interessengruppen zu vermitteln.

Äh nein. Das ist NICHT die Aufgabe des Innenministeriums. Das

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_des_Innern_und_f%C3%BCr_Heimat

trägt insbesondere die Verantwortung für die innere Sicherheit und hat daher die Aufgabe Organisationen mit rechtsstaatlichen Mitteln auszuschalten, die diese Sicherheit bedrohen. Genau das hat das Innenministerium im vorliegenden Fall auch getan. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer einzigen Sache der Compact Verlag GmbH recht gegeben und festgestellt dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Grundrecht nach Artikel 5 schwerer wiegt als das nach Artikel 9 Grundgesetz. Das ist eine klassische Güterabwägung. Daran ist nichts besonderes.

Fantho  14.08.2024, 20:37
@DerRoll
hat daher die Aufgabe Organisationen mit rechtsstaatlichen Mitteln auszuschalten

Äh, nein. Dies obliegt allein der Judikative...

Gruß Fantho

Nein. Diese Frau hat als Innenministerin schon soviel Mist gemacht, dass ich kein Mitleid empfinden kann. Eigentlich hätte Scholz sie schon lange aus dem Amt entfernen sollen. Selbst dann hätte ich kein Mitleid.

Dazu besteht kein Anlass. In einem rechtsstaatlichen Verfahren kann es immer dazu kommen, dass ein Gericht zu einem anderen Schluss kommt. Das ist so okay und letztlich auch so gewollt.

Und in der Hauptsache ist das Verfahren auch noch nicht abgeschlossen.

Nö. Arbeit war nicht umsonst, das Drecksblatt wird verboten.


Panamacity3  14.08.2024, 21:28

Wird verboten? Quelle?

Nein, warum?

https://www.gutefrage.net/diskussion/klatsche-fuer-faeser-compact-verbot-aufgehoben#answer-558234139

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Güterabwägung durch geführt und fest gestellt dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache Artikel 5 GG höher wiegt als die Befugnisse die Artikel 9 GG der Regierung gibt. Das liegt im Kompetenzbereich des Gerichtes. Das Gericht hat der Regierung Maßnahmen anheim gestellt die getroffen werden können bis die Entscheidung in der Hauptsache gefallen ist. So ist das in einem REchtsstaat.


NostraPatrona 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 20:31

Du empfindest also eine gewisse Genugtuung über die Niederlage von Faeser. Sollte sie jetzt zurück treten?

DerRoll  14.08.2024, 20:32
@NostraPatrona

Wieso schließt du das aus meinen Ausführungen? Hast du das was ich in der verlinkten Antwort geschieben habe überhaupt gelesen oder verstanden?