5 Antworten

Da sich die Gesetze seit dem nicht geändert haben, ja.

Zumindest wenn die vorläufige Entscheidung, entgültig wird.

Nein, das war es nicht. Hat das Gericht auch nicht behauptet. Dass in einem Rechtsstaat jede Entscheidung der Exekutive von Gerichten überprüft und ggf. Korrigiert wird, ist ganz normal. Und dass ein Rechtsstaat Zeitschriften verbietet die verfassungsfeindlich sind, auch.

Hier ging es nur darum, dass das Gericht sich mehr Zeit für die Entscheidung in der Hauptsache nehmen möchte und solange das Magazin eben „auf freiem Fuß“ und nicht in „Untersuchungshaft“ kommt.

Nein, wie das Gericht bestätigt hat, war das Verbot formal korrekt. Ob es Inhaltlich standhält, muss im Hauptverfahren festgestellt werden.

Vermutlich wird es jetzt erst nach dem Hauptverfahren verboten. Gerechtfertigt dürfte ein Verbot sein. Aber Verbote sind in Deutschland (manchmal leider) nicht einfach. Sonst wäre die unsägliche AgD längst verboten.

Offensichtlich war es das :D