Wurde der Verfahren eingestellt oder Gefängnis geldstrafe?

4 Antworten

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Die Staatsanwaltschaft sieht also keinen genügenden Anlass um Klage zu erheben. Das kann zum Beispiel sein, weil die Beweislage für eine Verurteilung zu dünn ist.

Hey Bankwese,

das Verfahren wurde eingestellt.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Ja, das ist Einstellung.

Kollege nennt es immer Freispruch 2. Klasse.

Es ist alles gut und du bist raus.

Was für ein Typ! Fremden Frauen auf den Hintern schlagen kann er aber einen einigen Satz versteht er nicht. Was genau kann man daran eigentlich nicht verstehen? Was müßte denn da stehen dass man "Das Ermittlungsverfahren gegen Sie ist nach $ bla bla eingestellt worden" versteht?

Ich persönlich finde das schade, das Signal lautet man kann Frauen auf den Hintern klatschen, passiert nichts.


Chris1202  20.10.2024, 10:05

Kann eigentlich nur ein Troll sein. Fragt, ob das Verfahren eingestellt wurde, obwohl der Brief es ganz präzise beantwortet und kommt dann noch mit so einer Geschichte, die für die Frage an sich nicht einmal relevant ist.

vanOoijen  27.10.2024, 19:12
@Chris1202

Leider hat er den Tatvorwurf auch geschwärzt. Der hätte mich interessiert. Körperverletzung, Nötigung oder sexuelle Belästigung.

Silicium58  19.10.2024, 15:32
Fremden Frauen auf den Hintern schlagen kann er aber einen einigen Satz versteht er nicht

Asis halt. Er wird tatsächlich nichts verstehen.

apfelbus  19.10.2024, 15:40
@Silicium58

Ich fürchte da irrst Du. Er wird verstehen dass man das machen kann ohne Konsequenzen befürchten zu müßen. Ich war 39 Jahre im Justizvollzug, davon viele Jahre in einer Jugendhaftanstalt. Es ist tatsächlich so dass solche Leute diese verständnisvolle weiche Masche missverstehen. Einstellung des Verfahrens, Verwarnung, Strafe auf Bewährung... wir alles nicht ernst genommen, macht die Justiz zur Lachnummer und führt zu 99% dazu dass wieder und wieder Straftaten begangen werden. Bis es dann doch mal eine kleine Haftstrafe wird, dann verstehen diese Leute die Welt nicht mehr.

vanOoijen  27.10.2024, 19:18
@apfelbus

Wäre es in vielen Fällen nicht besser Leute für sowas einfach mal ein Wochenende einzuknasten?

apfelbus  27.10.2024, 22:01
@vanOoijen

Viele Insassen sagten mir sogar dass es besser gewesen wäre man hätte ihnen schon nach der ersten, spätestens der zweiten Straftat eine Haftstrafe aufgebrummt, dann hätten sie es eher kapiert.