Wie steht ihr dazu, dass der rechte Influencer Schlomo Finkelstein ins Gefängnis muss?
Ich persönlich bin, obwohl ich seine Ansichten nicht teile, der Meinung, dass eine Haftstrafe für das öffentliche Vertreten einer Meinung definitiv falsch ist. Egal welche Meinung das ist. Desweiteren dürfte das sein Publikum noch weiter radikalisieren
https://opposition24.com/meldungen/eil-shlomo-sitzt-im-knast/
Die Quelle ist schlecht, da sie selbst aus dem rechten Lager stammt (Ich konnte keine neutralen Quellen darüber finden) weshalb es sein könnte, dass da nicht alles so dargestellt ist, wie es wirklich ist
30 Stimmen
16 Antworten
Anhand der vorliegenden Informationen (primär dank Apollo News) trägt "Shlomo" selber die Verantwortung dafür, dass eine Verkettung von Ereignissen nun zu einer Haftstrafe geführt hat. Offenbar hat er seine Situation selbstverschuldet verschlimmert. Wenn man gegen Bewährungsauflagen verstößt (egal ob absichtlich oder versehentlich), dann ist eine Umwandlung in eine Haftstrafe zu erwarten und rechtsstaatlich gerechtfertigt. Bereits eine Ebene vorher hat er Fehler gemacht. Das Urteil eines Amtsgerichts lässt man bei Meinungsdelikten nicht rechtskräftig werden. Niemals! Bereits dort hat er versäumt, für sein Recht einzustehen und darf sich deshalb über das Ergebnis nicht beklagen.
Anders sieht es aber aus, wenn ich den (mutmaßlichen) Grund seiner Anklage und Verurteilung betrachte. Die Rede ist vor allem von der "Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften" (betrifft lt. Apollo News 8 von 10 Anklagepunkte). Unter anderem soll er Videomaterial von einer Koranverbrennung verbreitet haben, um seine kritische Position zum Islam bzw. konkreter zur Migration aus dem islamischen Raum zu unterstreichen. Und das finde ich persönlich vollkommen in Ordnung!
Es kann nicht sein, dass die Verbrennung eines Buchs und derbe Kritik an einer Religion überhaupt zu Anklagen führt. Hätte er konkret z.B. zu Anschlägen auf Moscheen aufgerufen, wäre es natürlich etwas anderes. Aber laut den vorliegenden Informationen waren es Lappalien. Daraus einen Straftatbestand zu konstruieren, finde ich mit Blick auf die Grundrechte falsch! Das Urteil nehme ich deshalb erneut als Signal wahr, dass der Koran längst über dem Grundgesetz steht.
"Die Satanisten" haben das gut zusammengefasst:
Der Staat gesteht sich offenbar ein, wer das gesellschaftliche Leben tatsächlich bestimmt. Christliche Szenen wie das Abendmahl öffentlich zu verunglimpfen, bleibt i.d.R. straffrei. Gut so! Beleidigungen des Korans führen jedoch zu Haftstrafen. Wie kann das sein? § 166 StGB stellt bei genauerer Betrachtung nicht die religiösen Gefühle unter Schutz, sondern den öffentlichen Frieden. Wird das Christentum satirisch angegriffen, geht der Staat nicht davon aus, dass der öffentliche Friede durch Reaktionen der Anhänger dieser Religion gefährdet wird. Beim Islam wird hingegen angenommen, dass derbe Kritik dazu geeignet sein kann, den öffentlichen Frieden zu stören. Die kürzlichen Aufmärsche von bewaffneten Islamisten in Großbritannien bestätigen diese Annahme.
Die Verurteilung von Islamkritikern ist demnach ein Eingeständnis, dass der Islam tatsächlich ein Gefahrenpotenzial birgt. Doch statt das Problem an der Wurzel zu packen (Stichwort: Remigration), konzentriert man sich lieber auf diejenigen, die Probleme ansprechen.
...nix neutrales zu finden...
Ja ne schon klar...
https://de.wikipedia.org/wiki/Shlomo_Finkelstein_(Online-Aktivist)#Person
...so eine "Meinungsfreiheit" hat ihre Grenzen wo sie die Rechte anderer eindeutig verletzt...
Boah, wird mir schlecht bei solchen Typen...
Wer als Verurteilter gegen Bewährungsauflagen verstösst, geht eben in den Knast.
Wer den gut findet, ist offen rechtsextremistisch.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Shlomo_Finkelstein_(Online-Aktivist)
"Ich persönlich bin, obwohl ich seine Ansichten nicht teile, der Meinung, dass eine Haftstrafe für das öffentliche Vertreten einer Meinung definitiv falsch ist."
Hier geht es nicht um Meinungen sondern um Volksverhetzung, die die Person jahrelang getätigt hat.
" Egal welche Meinung das ist."
Das ist Unsinn, Volksverhetzung ist keine Meinung und das Aussprechen von Beleidigungen und Volksverhetzung kann Menschen erheblichen Schaden zufügen, wofür entsprechend Haftstrafen fällig werden müssen.
"Desweiteren dürfte das sein Publikum noch weiter radikalisieren"
Die kann man kaum weiter radikalisieren. Die sind bereits im rechtsradikalen-rechtsextremen Mileu angekommen, mit wirklich allerlei Menscheinfeindlichkeit, die sind bereits fast völlig asozialisiert und nicht mehr rückholbar. Zudem haben die zig Möglichkeiten sich weiterzuradikalisieren, die sie auf anderen rechtsextremen-Kanälen wahrnehmen würden. Weiterhin kann das Gesetz keine Rücksicht auf ein paar Trottel nehmen und denen nach dem Mund reden, bloß weil die sich eventuell weiter radikaliseren würden wenn man ihren Guru verhaftet.
Es sollte für keinen Menschen unter keinen Umständen rechtliche Konsequenzen dafür geben, dass die Stimmlippen irgendwas gemacht haben (oder sonstwie irgendetwas kommuniziert wurde) [es sei denn natürlich es werden Verträge abgeschlossen, die durchzusetzen sind, was hier nicht der Fall ist]. Das ist höchst kriminell und sollte bestraft werden. Eine Zivilisierte Gesellschaft kann Entführung, Versklavung bzw. Freiheitsberaubung nicht dulden.