Wie findet ihr das Ehegattensplitting?

Gut sollte man beibehalten 76%
sonstiges 18%
Schlecht sollte man abschaffen 6%

17 Stimmen

5 Antworten

Gut sollte man beibehalten

Die Ehe ist nun mal primär eine Versorgungsgemeinschaft. Man übernimmt füreinander Verantwortung, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Und dies wird durch das Ehegattensplitting staatlich unterstützt.

Allerdings finde ich, dass unter diesem Aspekt die "eheähnliche Gemeinschaft" rund um das Bürgergeld dringend auf den Prüfstand gehört! Auch dort wird von zusammenlebenden Paaren die gegenseitige Versorgung in der Form verlangt, dass das Einkommen der arbeitenden Partei berücksichtigt wird, wenn es um die Berechnung des Anspruchs der nicht arbeitenden Partei geht. Hier aber ohne entsprechende steuerliche Vergünstigung! Somit lauert hier schon eine gewisse soziale Ungerechtigkeit.


Mungukun  17.08.2024, 21:02
Hier aber ohne entsprechende steuerliche Vergünstigung!

Das stimmt so nicht. Es gibt zwar kein Ehegattensplitting aber dafür für diese Person dann die Steuerminderung für die Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG. Entscheidend ist dabei § 33a Abs. 1 S. 3 EStG:

Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.

Dadurch kann derjenige, der den anderen in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft versorgen muss, im Jahr 2024 eine Summe von 11.604 € dafür steuermindernd geltend machen, wenn der andere deswegen keine Sozialleistungen mehr erhält.

Dass es ohne steuerliche Vergünstigung ist, ist nicht korrekt. Es ist nur eine andere steuerliche Vergünstigung.

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TomRichter  17.08.2024, 23:03
@Mungukun

Für bitterarme und dadurch anspruchsberechtigte Partner trifft das zu. Aber was, wenn der nicht-arbeitende Partner eigenes Vermögen hat? Dann würde IMO bei ihm nicht wegen der Unterstützung durch den arbeitenden Partner gekürzt, sondern wegen des eigenen Vermögens.

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Mungukun  17.08.2024, 23:11
@TomRichter
Für bitterarme und dadurch anspruchsberechtigte Partner trifft das zu. Aber was, wenn der nicht-arbeitende Partner eigenes Vermögen hat? Dann würde IMO bei ihm nicht wegen der Unterstützung durch den arbeitenden Partner gekürzt, sondern wegen des eigenen Vermögens.

Da hast du Recht. Hier ging es aber nicht um das eigene Vermögen, weshalb die Kürzung ist, sondern um die Versorgung durch den Partner:

Auch dort wird von zusammenlebenden Paaren die gegenseitige Versorgung in der Form verlangt, dass das Einkommen der arbeitenden Partei berücksichtigt wird, wenn es um die Berechnung des Anspruchs der nicht arbeitenden Partei geht.

Vom eigenen zuerst zu verbrauchenen Vermögen ist hier nicht die Rede.

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TomRichter  17.08.2024, 23:35
@Mungukun

Möglicherweise reden wir da aneinander vorbei. Mir ging es um die Frage, ob bei Unterhaltsleistungen an einen vermögenden nichtehelichen Partner die Voraussetzung "mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt" gegeben ist. Oder ob in diesem Fall die Kürzung ""mit Rücksicht auf das eigene Vermögen" erfolgt, somit die Unterhaltszahlung steuerlich irrelevant wäre.

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Mungukun  18.08.2024, 09:43
@TomRichter

Bei hohem Vermögen gibt es keinen Unterhaltsabzug, § 33a Abs. 1 S. 4 EStG. Da wäre aber auch ohne den Partner eine Kürzung der Sozialleistungen die Folge.

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Gut sollte man beibehalten

Immerhin werden Eheleute im Haushalt ja auch bei Sozialleistungen usw. in einen Topf geworfen, weil erwartet wird dass man seinen Ehepartner "mitfüttert".

sonstiges

Viele derer, die für die Abschaffung sind, werfen Ehegattensplitting und Lohnsteuerklassen in einen Topf.

Die Kombination 3/5 abzuschaffen ist zwar sinnlos - aber sie beizubehalten ebenfalls, schließlich lässt sie sich durch 4 mit Faktor problemlos nachbilden.

Das Ehegattensplitting ist eine Form, um dem Gebot der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit nachzukommen: Wer von seinem Einkommen einen Partner mit ernähren muss, ist weniger leistungsfähig als jemand, der das nicht muss. Wenn man das Splitting abschafft, muss man diese geringere Leistungsfähigkeit anderweitig berücksichtigen.

Gut sollte man beibehalten

Ich wüsste nicht, was für eine Abschaffung spräche.

Der besondere Schutz der Ehe und Familie ist auch in Art. 6 Abs. 1 GG festgeschrieben. Das Splitting ist eine Auswirkung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Gut sollte man beibehalten

Die "Argumente" zur Abschaffung, die ich las, ziehen nicht im geringsten.