Wie viel zusätzliches Einkommen ist steuerfrei?
Grundsätzlich sind erstmal alle Einkünfte steuerpflichtig, wenn nicht eine Steuerbefreiung nach § 3 EStG greift.
Das kommt darauf an, welche Steuerbefreiung greift. Im Rahmen der Ehrenamtspauschale ist eine Aufwandsentschädigung von bis zu 840 € steuerfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, § 3 Nr. 26a EStG.
Als Übungsleiter im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG sind bis zu 3.000 € Aufwandsentschädigung steuerfrei.
bzw. wie wird Nebenverdienst versteuert?
Das kommt darauf an um welche Art von Nebenverdienst es sich handelt und was man genau macht. Ein Minijob wird durch den Arbeitgeber versteuert (pauschal oder individuell).
Ansonsten sind die meisten anderen Tätigkeiten anmeldepflichtige und steuerpflichtige Gewerbe. Nicht abschließend aber häufige Gewerbe:
- An und Verkauf von Dingen über Handelsportale mit Gewinn
- Spenden erhalten via Social Media
- Umfragen gegen Bezahlung
- Dropshipping
- Prop-Trading
- Produkttests (z.B. Amazon Vine)