Sollte die Regierung das Recht haben, irgend etwas zu verbieten oder sollten das nur Gerichte dürfen (siehe Details)

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Auch die Regierung bzw. ein Ministerium soll das dürfen 78%
Nur Gerichte sollten Verbote aussprechen dürfen 22%
alaskamusher  18.07.2024, 17:35

Was sind Gesetzte denn anderes als Vorschriften was du wann wie darfst und was nicht?

uhyrius 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 20:53

Es geht mir um individuelle Verbote, die Einzelne betreffen. Ein Gesetz trifft a) immer viele und b) gilt das Gesetz für die Zukunft während das Verbot für vergangene "Untaten" ist

8 Antworten

Nur Gerichte sollten Verbote aussprechen dürfen

In einem funktionierendem Rechtsstaat, den wir nicht haben, sollten Gerichte solche Entscheidungen treffen.


alaskamusher  18.07.2024, 21:03

Was haben wir denn dann?

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Grautvornix  17.07.2024, 10:37

Sagt ein nicht funktionierender Hydraulikbagger.

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archibaldesel  17.07.2024, 09:35

Du meinst, Gerichte sollten die Gesetze erlassen und anschließend auch gleich anwenden? So funktioniert ein Rechtsstaat ganz sicher nicht.

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DerRoll  17.07.2024, 09:22
In einem funktionierendem Rechtsstaat, den wir nicht haben

:facepalm:

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sebi1981  17.07.2024, 09:21

Dann können wir die Legislative ja abschaffen -.-

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uhyrius 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 09:25
@sebi1981

Nein, absolut nicht. Du hast die Frage offensichtlich nicht verstanden. Das Parlament erlässt Gesetze. Aber Gerichte überprüfen, ob jemand dagegen verstoßen hat bzw. in einem Ausmaß verstoßen hat, das ein Verbot der Organisation, des Mediums oder der Firma rechtfertigt. Eine solche Überprüfung gehört für mich in den Zuständigkeitsbereich der Gerichte und nicht der Regierung.

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Auch die Regierung bzw. ein Ministerium soll das dürfen

Beispielsweise Halteverbote, Betretungsverbote usw. kann wohl aus praktischen Gründen jede Regierung und jede Kommunalverwaltung erlassen. Ein Richter wendet bestehende Gesetze und Verordnungen an, er schafft aber keine neuen Regeln. Jedenfalls nicht in einer Demokratie.


uhyrius 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 09:37

Aber das war ja nicht gemeint. Darum schrieb ich ja:

"Es geht bei der Frage aber nicht um Demos oder die Nutzung öffentlicher Gebäude, wo evtl. Verbote bzw. Ablehnung von untergeordneten Behörden erfolgen."

Ähnliche Dinge fallen auch darunter. Ein Halteverbot und ein Betretungsverbot wendet sich gegen JEDEN. Aber das Verbot der Zeitschrift "Compact" (Anlass für die Frage) eben nur gegen diese.

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Geraldianer  17.07.2024, 10:01
@uhyrius

Hier geht es um ein Vereinsverbot, kein Parteiverbot. Und das ist die Sache der Innenministerin. Dagegen kann Compact klagen. Viel interessanter ist, was bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten gefunden wird. Das könnte für einige Politiker in Deutschland noch sehr unangenehm werden.

Sorry, ich sehe das nur als das übliche Mimimi der rechten Szene.

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uhyrius 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 10:04
@Geraldianer

Und ich bin eben der Meinung, dass auch ein Vereinsverbot durch die Regierung nicht mehr möglich sein soll. Ohnehin wird ja angezweifelt, dass es um einen Verein geht, es geht um eine Zeitschrift. Zum Spaß hat ja Wolfgang Kubicki sicher nicht gesagt "Sollte der Beschluss aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich"

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Geraldianer  17.07.2024, 10:08
@uhyrius

Kubicki ist die lose Kanone am Deck der FDP. Den würde ich nur ernst nehmen, wenn er wieder nüchtern wird.

Juristisch halte ich deine Forderung für problematisch. Das würde bedeuten, irgendjemand müsste auf Aufhebung eines Vereins klagen. Das wäre denkbar. Aber wie willst du gegen Clans oder Cyberkriminelle vorgehen, wenn jedes Mal vorher geklagt werden müsste? Das würde endlose Verfahren bedeuten.

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Auch die Regierung bzw. ein Ministerium soll das dürfen

Da hat wohl jemand ein grundlegendes Problem mit dem Verständnis von Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Gerichte sind nicht Teil der Legislative. Ihre Aufgabe besteht darin, zu überprüfen, ob in Einzelfällen gegen Gesetze verstoßen wurde. Dem Bundesverfassungsgericht kommt die Aufgabe zu, zu prüfen, ob die beschlossenen Gesetze verfassungskonform sind.

Und selbstverständlich muss die Legislative auch Verbote aussprechen dürfen.


uhyrius 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 09:52

Anlass der Frage war das Verbot der Zeitschrift "Compact". Und die Frage wurde auch so formuliert, dass es um Zeitschriften, Organisationen und Firmen (und sinngemäß ähnliche Dinge) ging - also nicht Verbote, die jeden treffen, sondern jemanden der (angeblich) gegen Gesetze verstoßen hat. Und das Feststellen solcher Gesetzesverstöße ist für mich NICHT Aufgabe der Regierung sondern der Gerichte.

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Nofear20  17.07.2024, 09:54
@uhyrius

Aber dazu muss ja erst mal ein Fall eröffnet werden, der vor Gericht kommt. Das ist jetzt gegeben, da Compact ja sicher die Rechtmäßigkeit von Gerichten überprüfen lassen wird.

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uhyrius 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 09:58
@Nofear20

Ich stelle mir das anders vor: Die Regierung (oder sonst jemand) zeigt Compact wegen Gesetzesverstoß vor Gericht an. Aber die Entscheidung trifft zuerst das Gericht. Nicht wie jetzt, dass die Regierung verbieten darf.

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Nofear20  17.07.2024, 10:00
@uhyrius

Das wäre die andere Möglichkeit. Dann muss eine Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Aber auch die Politik hat aus guten historischen Gründen diese Möglichkeit, die die Väter des Grundgesetzes vorgesehen haben.

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Die Regierung ist Teil der Exekutive. Die wendet die Gesetze an die das Parlament beschlossen hat. Wenn lt Gesetz die Voraussetzungen für ein verbot vorliegen hat die Regierung dies so auszuführen. Sind die betroffenen dagegen können die dagegen klagen und das Gericht entscheidet ob das verbot rechtmäßig ist

Auch die Regierung bzw. ein Ministerium soll das dürfen

Du meinst das Verbot von dieser billigen Kopie vom "Stürmer" - klar darf so ein rechtsextremes Kampfblatt verboten werden! Wurde Zeit das man sich darum kümmert.