Ist Nancy Faeser eine Gefahr für die Freiheitsrechte in Deutschland?


15.08.2024, 06:40

15.08.2024, 09:46

Aus dem Gerichtsurteil:

„Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des "COMPACT-Magazin für Souveränität" die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“

Nein 48%
Ja 46%
Weiß nicht 6%

52 Stimmen

11 Antworten

Ja

Eine Gefahr insofern, als dass selbst wenn man davon ausginge, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen handelt, die Methoden, die derzeit Einzug in unseren Alltag finden, sowohl von Verfassungsschützern als auch von Menschenrechtlern scharf kritisiert werden...

Es wird diskutiert, ob Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und 'geheim' durchgeführt werden dürfen - flächendeckende Überwachung und Einsatz von Gesichtserkennung sowie Vorratsdatenspeicherung und KI - Stichwort 'Demokratieförderungsgesetz' und Delegitimierung des Staates - wir erleben, dass Menschen private Konsequenzen für ihre politische Ausrichtung erfahren, AfD Mitglieder/Sympathisanten werden reihenweise (rechtswidrig) gekündigt, der Zutritt zu Räumlichkeiten verweigert - es werden "Meldestellen" für "Andersdenkende" eingerichtet - in Schulen werden Kinder nach der politischen Ausrichtung ihrer Eltern befragt - es gibt eine zunehmende politische Einflussnahme in Kindergärten, Bildungseinrichtungen/Institutionen/Medien - Führungspositionen werden bewusst mit Gleichgesinnten besetzt - es wird eine zentrale und digitale Währung geplant usw.

Ich lasse das jetzt mal unkommentiert, aber wenn die AfD zu solchen Mitteln greifen würde, wäre der Aufschrei in der Gesellschaft nicht zu überhören und die ersten würden direkt auf die Straße gehen und demonstrieren...

Woher ich das weiß:Hobby – Vor und nach der Wahl sind inäqual!

ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 08:24

Ich bin im Zweifel für die Meinungsfreiheit. Man muss auch Meinungen aushalten, die man persönlich als eklig empfindet.

2
Skyler0003  15.08.2024, 19:19
@ZehlendorfMitte

Für die Faeser gibt es nur ihre Meinung. Andere Ansichten sind für sie keine andere Meinung, sondern falsch.

2
ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:16
@Skyler0003

Und diese unzulässigen Meinungsäußerungen sollen vom Staat bekämpft werden, auch wenn sie nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßen.

Das ist die neue Richtung. Pervers.

1
Nein

Dass zum Schutz der verfassungsmäßigen Rechte "insbesondere" das Recht auf Meinungsfreiheit gehört, stimmt nicht. Es gibt keine Hierarchie, die dieses Recht über andere stellt.

Aufgabe des Innenministeriums ist der Schutz der Verfassung in ihrer Gesamtheit. Dazu gehören natürlich auch einschränkende Maßnahmen, um die demokratische Grundordnung aufrecht zu erhalten. Das Compact-Verbot kam weder aus heiterem Himmel, noch ist es jetzt endgültig vom Tisch oder war in der Sache falsch. Eine Demokratie muss sich gegen ihre Feinde wehren können und nichts anderes als ein Sprachrohr von Demokratierfeinden war und ist Compact.


buntan  16.08.2024, 08:11

Leben wir in der " DDR "?

0
ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 07:25

Es ist ein einmaliger Vorgang, dass ein Gericht die Pressefreiheit gegen einen unrechtmäßigen Eingriff des Bundesinnenministeriums schützen muss.

2
xubjan  15.08.2024, 07:54
@ZehlendorfMitte

Es ist auch ein einmaliger Vorgang, dass sich erklärte Feinde der Demokratie, die an einem Umsturz aktiv arbeiten, hinter der Pressefreiheit verstecken.

5
Immofachwirt  15.08.2024, 08:37
@ZehlendorfMitte

Der Vorgang ist keineswegs einmalig. Und ob das Verbot unrechtmäßig war, wird erst im Hauptsacheverfahren entschieden.

2
Ja

Sie dreht permanent an der Beschränkung der Meinungsfreiheit. Meinungsäußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle sollen verfolgt werden, Soziale Medien kontrolliert werden, heimliche Hausdurchsuchungen und Installierung von Wanzen, sind nur einige Beispiele.


Skyler0003  15.08.2024, 10:20
heimliche Hausdurchsuchungen und Installierung von Wanzen

Hat sie das echt gefordert?!

0
Skyler0003  15.08.2024, 18:31
@Panamacity3

Ich hoffe, die Faeser kriegt dafür eine Anklage an den Hals. Wäre es möglich, sie für solche Stasi-Pläne anzuzeigen?

0
Nein

All das ist ein Zeichen, dass der angeblich kaputte, linksgrüne Staat mit seiner angeblichen Meinungsdiktatur eben genau das NICHT ist.

Die Exekutive trifft eine Maßnahme, diese wird gerichtlich (Judikative) überprüft und teilweise für falsch erklärt. Passiert tausendfach täglich mit Bescheiden vom Finanzamt, BaföG- oder Bürgergeldbescheiden. Der Rechtsstaat funktioniert, freut euch.


Aegroti  15.08.2024, 07:13

Der funktioniert nicht, denn ein Minister, ein Finanzamt oder eine andere Behörde darf keine Fehler machen. Dafür sind sie Beamte, fehlerlos und unantastbar. Der Normalmensch hat nicht das Wissen und den Mut, sich gegen einen Bescheid von oben zur Wehr zu setzen.

0
superseegers  15.08.2024, 07:22
@Aegroti

Das ist faktisch einfach falsch. Selbstverständlich passieren Fehler bei Behörden. Und selbstverständlich darf man klagen, wenn man nicht einverstanden ist mit einem Bescheid einer Behörde.

1
Aegroti  15.08.2024, 07:23
@superseegers

Welcher Normalbürger kann sich einen Rechtsanwalt leisten, um zu klagen?

-1
xubjan  15.08.2024, 07:53
@Aegroti

Die, die es nicht können, können PKH beantragen. Es gibt auch etwas, was sich Rechtsschutzversicherung nennt.

1
Aegroti  15.08.2024, 08:20
@xubjan

Wenn man die einmal nutzt, fliegt man aus der Rechtsschutzversicherung raus. Die wollen ja verdienen und keine Ausgaben haben. Außerdem hat ein normal arbeitender Mensch keine Zeit und keine Kraft, ständig an Prozessen teilzunehmen.

-1
xubjan  15.08.2024, 08:26
@Aegroti

Ich habe meine Rechtsschutzversicherung schon mehrfach genutzt. Bin exakt 0 mal rausgeflogen.

Außerdem hat ein normal arbeitender Mensch keine Zeit und keine Kraft, ständig an Prozessen teilzunehmen.

Genau deswegen gibt es ja Anwälte. Man muss nicht teilnehmen. Oft reicht auch ein passender Brief eines Anwalts, damit die Gegenseite ins Grübeln kommt.

3
Aegroti  15.08.2024, 08:37
@xubjan

Ich habe noch nie jemanden verklagt und bin auch noch nie verklagt worden, das wollte ich eigentlich auch so beibehalten.

0
Skyler0003  15.08.2024, 10:25
@xubjan
Oft reicht auch ein passender Brief eines Anwalts, damit die Gegenseite ins Grübeln kommt.

Manchmal reicht auch ein "Ich habe meinen Anwalt eingeschaltet", damit die Gegenseite Ruhe gibt. Das klappt überraschend häufig.

2
ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 07:09

Ein Gericht muss die Pressefreiheit gegen die Bundesinnenministerin verteidigen.

Das ist die Lage.

6
superseegers  15.08.2024, 07:12
@ZehlendorfMitte

Du darfst es gerne so sehen, das Gericht wird niemals diese Sicht einnehmen, es prüft die Fakten uns urteilt.

Gab's schon tausend Mal, beim Lauschangriff, bei der Onlinedurchsuchung, der Vorratsdatenspeicherung und und und

In einem Rechtsstaat ein vollkommen normaler Vorgang, mit Blamagefaktor für die Ministerin.

4
ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 07:30
@superseegers

Der Verbot einer Pressepublikation ist schon ein besonderer Vorgang. Da muss man seiner Sache sehr sicher sein, dass es verhältnismäßig ist.

1
xubjan  15.08.2024, 07:51
@superseegers

Wobei die Blamage keine ist. Denn das Gericht hat bewusst gesagt, dass dies nur vorläufig ist und dass es durchaus Gründe gibt, die am Ende für ein verbot sprechen könnten.

3
xubjan  15.08.2024, 07:52
@ZehlendorfMitte

Das Verbot einer Publikation, die aktiv laut eigener Aussage an einem Umsturz arbeitet, ist eben kein "besonderer Vorgang". Es ist vielmehr genau richtig. Auch wenn am rechten Rand gerne konsequent weggelassen wird, warum es überhaupt so weit kam.

Ich finde es immer wieder lustig, wie die angeblichen Verteidiger der Demokratie genau dann jubeln, wenn diejenigen, die die Demokratie aktiv bekämpfen, am Ende siegreich sind.

3
ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:45
@xubjan

Das Gericht hat es erst einmal anders gesehen.

„Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des "COMPACT-Magazin für Souveränität" die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“

Tut mir leid.

1
xubjan  15.08.2024, 13:44
@ZehlendorfMitte

Nö. Das Gericht hat es nicht anders gesehen. Es hat Zweifel. Mehr nicht. Die Zweifel müssen nun im Hauptsacheverfahren ausgeräumt werden.

0
xubjan  15.08.2024, 16:31
@ZehlendorfMitte

Ich halte mich an die Fakten und erfinde im Gegensatz zu dir nichts dazu.

-1
Nein

Du lässt gekonnt die Begründung für das Compact-Verbot, sowie das "Demokratiefördergesetz" weg.

Beim Compact-Verbot ging es nicht um unliebsame Meinungen, sondern es ging darum, dass Elsässer ganz offen und laut eigener Aussage an einem Umsturz arbeitet. Ein Umsturz ist keine Demokratie mehr. Das Gericht hat das auch nicht kassiert, es hat im Eilverfahren erst mal begründet, dass es nicht eindeutig ist. Insbesondere taugen die Beweise nicht für die hohe Hürde, im Eilverfahren das Gebot zu bestätigen. Das bedeutet NICHT, dass Elsässer damit aus dem Schneider ist. Da ist auch noch nichts Endgültiges. Das BVerwG hat ausdrücklich nur vorläufig und auch nur teilweise das Verbot aufgehoben. Im Hauptsacheverfahren kann es wieder anders ausgehen.

Beim Demokratiefördergesetz geht es ausdrücklich um die Stärkung der Demokratie und ein verhindern jedweden Extremismus (Auch Linksextremismus und religiöser Extremismus). Wenn du das also nicht willst, dann willst du automatisch eine schwache Demokratie oder gar irgendetwas anderes statt einer Demokratie. Dann willst du Extremismus überall. Hast du dir das ernsthaft selbst mal überlegt?


ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 08:28

Das ist typische Politpropaganda. Man nennt ein Gesetz zur Beschränkung der Meinungsfreiheit „Demokratieförderungsgesetz“. Wer dieses Gesetz ablehnt, wird sodann als Feind der Demokratie gebrandmarkt.

Du hat diese Perversion des Denkens wunderbar illustriert. Danke dafür!

3
xubjan  15.08.2024, 08:29
@ZehlendorfMitte

Du kannst gerne begründen, warum Straftaten von der Meinungsfreiheit abgedeckt sein sollen. Denn nur dann wird aus deiner Behauptung, es gäbe eine Beschränkung der Meinungsfreiheit irgendwie ein valides Argument.

1