Deutschland lässt Tiergarten-Mörder frei?

Die Freilassung ist richtig. 62%
Die Freilassung ist nicht richtig. 38%

21 Stimmen

9 Antworten

Die Freilassung ist nicht richtig.

Das Problem ist, dass dieser Präzedenzfall Deutschland erpressbar macht. Wer hindert jetzt andere Despoten daran, nicht willkürlich Deutsche festzusetzen um uns zu erpressen. Ausgerechnet diesen Mörder. Ich konnte es nicht glauben als ich es gehört habe. Und wir haben nicht mal Jan Marsalek dafür bekommen.


CarkbilO  01.08.2024, 20:05

Deutschland hat ja schon öffentlich kommuniziert, dass es eher ein solidarische Entscheidung für die Verbündeten war.

Also vielleicht um später mal einen Gefallen einzufordern.

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Eckengucker  01.08.2024, 20:10
@CarkbilO

Der Tiergartenmörder hätte, wenn man das Recht nicht bis zur Unkenntlichkeit gebogen hätte, gar nicht freigelassen werden dürfen. Entsprechende gesetzliche Richtlinien gibt es in Deutschland gar nicht, lediglich die Möglichkeit, dass er in das Heimatland abgeschoben wird um dort die Restfreiheitsstrafe abzusitzen. Dass er dort als Held empfangen wird und nicht ins Gefängnis kommt, stand vorher fest.

Manchmal sind politische Entscheidungen absurd. Hier hat der Bundesinnenminister meines Erachtens seine Kompetenzen überschritten, als er entsprechende Anweisungen erteilte.

Und mein erster Satz wird schneller wahr werden, als wir uns erträumen lassen. Das fängt in Kürze in Gaza oder im Libanon, Syrien oder Iran an, dass Deutsche oder Doppelstaatler verschwinden...

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CarkbilO  01.08.2024, 20:12
@Eckengucker

Kann sein, vielleicht hast du recht, aber Libanon, Syrien oder Iran sind nicht Russland.

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Eckengucker  01.08.2024, 20:13
@CarkbilO

Wir haben uns für die Welt erpressbarer gemacht, nicht für Russland.

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Artus01  02.08.2024, 18:30
@Eckengucker
Entsprechende gesetzliche Richtlinien gibt es in Deutschland gar nicht, lediglich die Möglichkeit, dass er in das Heimatland abgeschoben wird um dort die Restfreiheitsstrafe abzusitzen.

Das ist falsch. Die Entlassung gem. § 256a StPO bedingt lediglich das der Gef. damit einverstanden sein muss nicht mehr in die BRD einzureisen. Für diesen Fall wird mit der Abschiebung ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Die Strafe in seinem Heimatland muss er nicht absitzen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__456a.html

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Likatier  02.08.2024, 19:21
@Eckengucker

Da hast Du grundsätzlich schon Recht. Aber:

Daß das auswärtige Amt und der BND schon öfter für von im Ausland durch Terror- und Verbrecherbanden entführte Deutsche hohe Lösegelder mehr oder weniger unter dem Radar der Öffentlichkeit bezahlt hat, dürfte in einschlägigen Kreisen bekannt sein. Daß die Enführergruppen später dann oft unter seltsamen Umständen liquidiert wurden, aber auch.

Bei Staaten funktioniert das nicht. Allerdings stehen hier die Verantwortlichen auch unter starkem Druck der Öffentlichkeit, siehe auch Israel. Die Zeiten haben sich geändert (siehe auch meinen Beitrag), wer will sich schon nachsagen lassen (und mit dem Gewissen leben) müssen, Unschuldige geopfert zu haben?

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Eine schwere Gewissensentscheidung, die ich nicht treffen müssen möchte.

Da steht einerseits die Frage nach Gerechtigkeit im Raum, andererseits die Freiheit und ggf. das Leben vermutlich Unschuldiger.

Vom ethischen Aspekt er würde ich auch eher auf die Strafe/"Rache" verzichten, sie bringt im Grunde niemandem einen Nutzen.

Was aber viel schwerwiegender ist:

Wenn man sich einmal als erpressbar offenbart, ermutigt das zur Wiederholung des Spieles.

D. h., entsprechende Staaten könnten sich ermutigt fühlen, erst recht unter fadenscheinigen Gründen willkürlich Deutsche festzusetzen, um sie gegen eigene "verdiente" Agenten und Verbrecher einzutauschen.

Aus diesem Grund, und der Erfahrung, daß freigepresste Terroristen bald wieder verbrecherisch betätigen (Entführungsfall Peter Lorez 1975) hat sich die damalige Regierung unter Helmut Schmidt dazu entschieden, als linksextreme RAF-Terroristen 1977 den Präsident der Arbeitgeberverbände Hans Martin Schleyer entführten, der Forderung nach Freilassung von 11 inhaftierten RAF-Terroristen keinesfalls nachzugeben.

Auch auf eine zeitgleich in Somalia von verbündeten palästinesischen Terroristen durchgeführten Entführung eines deutsches Flugzeuges, die u. a. den Forderungen der RAF Nachdruck verleihen sollte, wurde nur hinhaltend reagiert und die Maschine durch die frisch aufgestellte GSG 9 erfolgreich gestürmt, die Entführer dabei bis auf eine Überlebende getötet.

Die Inhaftierten RAFler, um die es ging, brachten sich daraufhin um und Herr Schleyer wurde ermordet.

Das ist wohl ein typisches Beispiel von "falsch oder falscher".

Die Freilassung an sich ist nicht richtig. Aber die einzige Möglichkeit, unschuldig verurteilte Menschen freizubekommen. Die wurden ja nur verurteilt, damit Putin genügend Geiseln hatte, um K. freizubekommen. Jemanden der Todesstrafe auszusetzen, der sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, wäre auch nicht richtig gewesen.

Die Freilassung ist richtig.

Mittlerweile wissen wir ja, dass es sich um einen Agebten des FSB handelt. Von daher ist der Austausch auch richtig

Die Freilassung ist natürlich unschön, aber nötig, um Unschuldige in Russland und Belarus zu retten.