Gericht: Stadt Essen muss AfD Zugang zu Halle gewähren?

Das Ergebnis basiert auf 140 Abstimmungen

Falscher Beschluss. 67%
Richtiger Beschluss. 33%

16 Antworten

Richtiger Beschluss.

Sieht mir nach vernünftiger rechtsprechung aus. Bei der ja anscheinend im vorfeld schon ziemlich offensichtlich war das das ganze nicht vor gericht durchkommen wird.

Ungeachtet dessen ob man die AFD nun mag oder nicht. Kann man nicht einfach nen mietvertrag abschliessen und dann irgendwann kurz vor knapp noch mit einer bedingung kommen die so nicht Besprochen wurde. Nur um damit eine kündigung entgegen zu wirken. Da hätte die Stadt wohl vieleicht vorher überlegen sollen ob sie nen Mietvertrag mit der AFD überhaupt eingeht. Ein utreil darüber wäre wohl eher diskutabel als dieses.

Richtiger Beschluss.

Eine rein politisch motivierte Aktion. Die politisch verantwortlichen Personen der Stadtverwaltung von Essen glänzen mit einem Demokratieverständnis, welches, gerade angesichts ihrer öffentlichen Amtsstellung, traurig stimmt. Vor allem, wenn ganze drei Anwaltskanzleien vorher erklärt hatten, dass die Kündigung aus den genannten Beweggründen nicht zulässig sei.

Wenn die CDU so weiter macht, wird sie - zumindest in Ostdeutschland - bald Geschichte sein.

Der Beschluss ist leider richtig.

Ein geschlossener Vertrag ist zu erfüllen. .. Besser wäre es gewesen keinen Vertrag zu schließen. Dann hätte man diesen auch nicht anfechten müssen. .... Und dabei auch noch zu verlieren..


Philippus1990 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 19:00
Besser wäre es gewesen keinen Vertrag zu schließen.

Der Staat ist dazu verpflichtet mit nicht-verbotenen Parteien Mietverträge einzugehen (siehe dazu hier).

0
Richtiger Beschluss.

Persönliche politische Einstellungen oder auch die Einstellung einer Vielzahl von Mitbürgern darf nicht in der Lage sein, geltendes Recht auszuhebeln.

Allerdings kann man ja von außen stören. Zumindest wenn eine Demonstration angemeldet & genehmigt werden würde.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 18:45
Allerdings kann man ja von außen stören. Zumindest wenn eine Demonstration angemeldet & genehmigt werden würde.

Weder muss eine Demonstration genehmigt werden noch garantiert diese das Recht einen Parteitag zu stören.

2
Wiesel  15.06.2024, 18:49
@Philippus1990
Versammlungen unter freiem Himmel bedürfen der vorherigen Anzeige (§ 10 Abs. 1 S. 1 VersG NRW) gegenüber der zuständigen Kreispolizeibehörde (§32 VersG NRW).
Quelle

Das der Parteitag innen nicht gestört werden kann, versteht sich von selbst. Dennoch kann man draußen trommeln und sowas.

0
Wiesel  15.06.2024, 18:53
@Philippus1990

Du hast es nicht so mit Gesetzen?

§ 15. (1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
Quelle
1
Philippus1990 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 18:57
@Wiesel

Was hat der Absatz mit der Frage zu tun, ob eine Versammlung genehmigt werden muss?

0
Wiesel  15.06.2024, 19:00
@Philippus1990

Es Bedarf keiner Genehmigung, aber direkt nach Anzeigen dieser Demo kann sie verboten werden, was ziemlich nah an eine nicht erteilte Genehmigung herabkommt

0
Philippus1990 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 19:00
@Wiesel
Es Bedarf keiner Genehmigung, aber direkt nach Anzeigen dieser Demo kann sie verboten werden

Also genau wie ich gesagt habe. Das wollte ich bloß hören.

was ziemlich nah an eine nicht erteilte Genehmigung herabkommt

Nein.

0