CDU/CSU will EU Recht außer Kraft setzen. Ein Fall für den Verfassungsschutz?

Ja, der VS muss sich der Union annehmen 0%
Nein, der VS soll sich der Union nicht annehmen 0%
Alternative Meinungen 0%

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2 Antworten

Abschiebepflichtige Personen abzuschieben ist kein Menschenrechtsverstoß, und nach Grundgesetz Artikel 16a Absatz 2 ist Deutschland auch nicht dazu verpflichtet, diese Menschen wieder aufzunehmen, sollten sie erneut einen Immigrationsversuch starten.

Das GG gilt in Deutschland vor EU-Recht.

Es ist nicht menschenunwürdig, einen Menschen in ein friedliches Land abzuschieben. Ein Verstoß gegen §1 GG liegt daher nicht vor.

Diese jammerei kann sich ja keiner geben. Such dir einen Therapeuten der mit dir über deine Ängste spricht.

Damit die Rechtsradikale, extremistische Union

Gleich 2 Anschuldigungen in einem Satz. Bravo. Und beides stimmt nicht.