CDU/CSU will EU Recht außer Kraft setzen. Ein Fall für den Verfassungsschutz?
Der Anti EU Extremist Spahn offenbarte gestern Abend bei Lanz welch gefährlicher Extremismus von der Union ausgeht.
Hier offenbarte sich abermals wie feindlich die Union der FDGO und den Menschenrechten gegenüber steht.
Damit die Rechtsradikale, extremistische Union Menschen im großen Stil deportieren und abschieben kann, wollen sie das EU Recht außer Kraft setzen. Das gab Spahn gestern bei Lanz offen zu. Hier zeigt sich wie sich die Union die Forderung von Merz vorstellt. EU Recht zu ändern ist nämlich ein langwieriger Prozess, der sich über viele Jahre hinzieht. Die kürzlichen Forderungen von Merz und der Union sind deshalb Realitätsfremd und nicht umsetzbar.
Der Plan der Union ist hier aber sich einfach nicht mehr daran zu halten und es eigenmächtig außer Kraft zu setzen. Damit sich Deutschland an die damit verbundenen Menschenrechte nicht mehr halten muss.
So wie ich es sehe bekennt sich die Union hier zum Extremismus. Nämlich jenen Extremismus, der die Abschaffung der Menschenrechte zum Ziel hat. Damit spucken sie bereits auf Artikel 1 unserer Verfassung. Denn dort bezieht unsere Verfassung eindeutig Stellung zu den Menschenrechten!
Artikel 1
Menschenwürde, Menschenrechte
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Damit ist die Union eindeutig ein Fall für den Verfassungsschutz. Das ist Extremismus wie er laut dessen Definition zuzuordnen ist.
Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die sie den äußersten Rändern des politischen Spektrums jenseits der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuordnen.
Hat die Afd nicht auch als EU feindliche Partei angefangen, die die Abschaffung des EU Rechts zum Ziel haben!?
Die Union bekennt sich hier immer offener wie feindlich sie unserer FDGO und den Menschenrechten gegenüber steht. Warum ist der VS und auch weite Teile des deutschen Volkes gänzlich blind dafür!?
Für alle, die diesen Extremismus unterstützen und annehmen folgendes:
Ihr unterstützt hier die Abschaffung unseres Staates. Ein Staat der im Einklang mit den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht steht. Kommt die Union mit ihren Plänen durch weil ihr sie dabei unterstützt, was unterscheidet uns dann noch von den vielen Staaten dieser Welt, die sich ebenfalls nicht an die Menschenrechte halten!?
Was halten die extremistischen Hardliner davon einfach in eines dieser Länder auszuwandern? Dort habt ihr bereits den Zustand, den ihr euch für Deutschland wünscht!
Ein politisches und menschliches NoGo, die Pläne der Antichristlichen Union. Jesus würde sich blutend und kopfüber am Kreuz umdrehen wenn er mit ansehen müsste wie Extremisten unter seinem Namen alles verraten wofür er einst gestanden hat.
Stimmt ihr mir zu, dass die Union sich immer deutlicher zum Extremismus bekennt und damit ein Fall für den Verfassungsschutz ist?
26 Stimmen
4 Antworten
Das ist weder Ironie noch Sarkasmus sondern schlicht und ergreifend sinnloses Geschwurbel. Und das ist noch vorsichtig ausgedrückt.
Meinen Kommentar bitte lesen den ich bei den Antworten von @wickedsick05 und sanni295 hinterlassen habe.
Abschiebepflichtige Personen abzuschieben ist kein Menschenrechtsverstoß, und nach Grundgesetz Artikel 16a Absatz 2 ist Deutschland auch nicht dazu verpflichtet, diese Menschen wieder aufzunehmen, sollten sie erneut einen Immigrationsversuch starten.
Das GG gilt in Deutschland vor EU-Recht. Es ist nicht demokratiefeindlich, gegen eine bestimmte EU-Richtlinie zu sein. Deutschland ist und bleibt ein souveräner Staat, EU-Recht ≠ unsere Verfassung.
Ein Fall für den Verfassungsschutz ist es allerdings, wenn EU-Gesetze für wichtiger als GG §16a Absatz 2 gehalten werden.
Einen Nicht-Staatsbürger ohne Bleiberecht in ein friedliches Land abzuschieben, daran kann aus menschenrechtlicher Sicht nichts ausgesetzt werden. Das machen die USA, Kanada, Australien etc. genau so, und das sind auch keine autoritären Despotenstaaten. Ein Verstoß gegen §1 GG liegt hier sicher nicht vor.
Das, was Spahn von sich gibt, ist der übliche Wahlkampfnebel. Man sieht ein Traumschloss von einfachen Lösungen für das Asylproblem.
Das kann die Opposition leicht von sich geben. Sie muss es nicht durchsetzen und nicht finanzieren. Käme die CDU/CSU an die Macht, dann würden die ehemaligen Ampelparteien das Gleiche tun: Viel Versprechen. Leichte Lösungen präsentieren.
Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung und nicht notwendig EU-Recht.
Dafür sind andere Organe zuständig.
Wenn´s wo brennt ruft man ja auch nicht den Krankenwagen, sondern die Feuerwehr.