CDU/CSU will EU Recht außer Kraft setzen. Ein Fall für den Verfassungsschutz?

Nein, der VS soll sich der Union nicht annehmen 62%
Alternative Meinungen 23%
Ja, der VS muss sich der Union annehmen 15%

26 Stimmen

Velbert2  28.08.2024, 20:06

Welches Menschenrecht konkret wird damit verletzt? Die zitierten sind eher sehr allgemein gehalten.

peace87 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 20:28

Das Asylrecht. Art. 14 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

4 Antworten

Das ist weder Ironie noch Sarkasmus sondern schlicht und ergreifend sinnloses Geschwurbel. Und das ist noch vorsichtig ausgedrückt.


peace87 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 21:39

Meinen Kommentar bitte lesen den ich bei den Antworten von @wickedsick05 und sanni295 hinterlassen habe.

Abschiebepflichtige Personen abzuschieben ist kein Menschenrechtsverstoß, und nach Grundgesetz Artikel 16a Absatz 2 ist Deutschland auch nicht dazu verpflichtet, diese Menschen wieder aufzunehmen, sollten sie erneut einen Immigrationsversuch starten.

Das GG gilt in Deutschland vor EU-Recht. Es ist nicht demokratiefeindlich, gegen eine bestimmte EU-Richtlinie zu sein. Deutschland ist und bleibt ein souveräner Staat, EU-Recht ≠ unsere Verfassung.

Ein Fall für den Verfassungsschutz ist es allerdings, wenn EU-Gesetze für wichtiger als GG §16a Absatz 2 gehalten werden.

Einen Nicht-Staatsbürger ohne Bleiberecht in ein friedliches Land abzuschieben, daran kann aus menschenrechtlicher Sicht nichts ausgesetzt werden. Das machen die USA, Kanada, Australien etc. genau so, und das sind auch keine autoritären Despotenstaaten. Ein Verstoß gegen §1 GG liegt hier sicher nicht vor.

Alternative Meinungen

Das, was Spahn von sich gibt, ist der übliche Wahlkampfnebel. Man sieht ein Traumschloss von einfachen Lösungen für das Asylproblem.

Das kann die Opposition leicht von sich geben. Sie muss es nicht durchsetzen und nicht finanzieren. Käme die CDU/CSU an die Macht, dann würden die ehemaligen Ampelparteien das Gleiche tun: Viel Versprechen. Leichte Lösungen präsentieren.

Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung und nicht notwendig EU-Recht.
Dafür sind andere Organe zuständig.
Wenn´s wo brennt ruft man ja auch nicht den Krankenwagen, sondern die Feuerwehr.