Absolute Mehrheit im Falle eines AfD Sieges anheben?

Nein, das geht nicht 76%
Wäre denkbar 24%

17 Stimmen

7 Antworten

Nein, das geht nicht

Die "absolute Mehrheit" ist kein Wert, der einfach mal irgendwann bestimmt wurde, sondern bedeutet per Definition mehr als 50%.

Daran lässt sich nichts ändern. Man könnte lediglich bestimmte, dass für bestimmte Dinge keine absolute Mehrheit notwendig ist, sondern beispielsweise eine sogenannte Zweidrittelmehrheit.


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Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:17

Steht wo?

paradox1899  28.09.2024, 12:19
@LieblingsPopo
  • Einfache Mehrheit:

Es genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

  • Absolute Mehrheit:

Das Abstimmungsergebnis muss über der Hälfte aller Stimmberechtigten liegen.

  • Einfache Zweidrittelmehrheit:

Es sind zwei Drittel der abgegebenen, also in der Abstimmung anwesenden Stimmen notwendig. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

  • Absolute Zweidrittelmehrheit:

Zwei Drittel der Abstimmungsberechtigten bilden die absolute Zweidrittelmehrheit.

Quelle

paradox1899  28.09.2024, 12:28
@LieblingsPopo

Wie gesagt, das hat nichts mit unseren Gesetzen zu tun, sondern mit denen der Mathematik. Und Gesetze der Mathematik ändert man nicht.

ja 30% werden auch durch beten keine 50,1% !! 🤭

Obwohl vielleicht liegts ja da ran ?? 🤔😁

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 - (Geschichte, Wahlen, Partei)
Nein, das geht nicht

Das macht ja garkeinen Sinn. Das würde dann ja auch für die Altparteien gelten. 🤔

Für die Änderung der Verfassung werden doch auch eine Mehrheit von 2/3 benötigt.

Wenn du davor und danach 2/3 im Bundestag brauchst, welchen Sinn macht dein Szenario dann?

Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur möglich, wenn zwei Drittel des Bundestages sowie zwei Drittel des Bundesrates zustimmen.

LieblingsPopo 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:20

Um normale Gesetze zu erlassen brauchst du nur 51%. Hätte die AfD 51% und die Altparteien heben diese Hürde auf 60%, dann kann eben keiner mehr regieren.

Aber die Altparteien verhindern damit den Volkswillen und die AfD.

Jespa666  28.09.2024, 12:21
@LieblingsPopo

Für die Änderung der Verfassung der "Regel" von 51% auf 60% bräuchtest du aber die 2/3-Mehrheit.

LieblingsPopo 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:23
@Jespa666

Welche die Altparteien vor der Wahl ja noch hätten. Und da der alte Bundestag bis zur Konstituierung des neuen beschlussfähig ist, könnten sie die Änderung mit 2/3 durchführen bevor die AfD mit 51% in den Bundestag einzieht.

Jespa666  28.09.2024, 12:27
@LieblingsPopo

Aber das wäre dann ja doof. Wenn die AfD dann bei der darauf folgenden Wahl 35% bekommt, könnte ja die Regel nicht mehr geändert werden. Dann könnte die Regierung aus CDU, SPD, Grünen mit vielleicht 55% auch nicht regieren.

Die anderen Parteien müssten sich auch alle einig sein. Was wäre das auch für eine Außenwirkung. 😑

LieblingsPopo 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 12:29
@Jespa666

Das wäre ihnen wohl egal. Sie würden erstmal die AfD verhindern alles andere währe ihnen wohl völlig gleichgültig.

Und sie sind sich doch alle einig. Wir haben exakt 2 Parteien im Bundestag.

Die AfD und die Altparteien.

DerHans  28.09.2024, 13:01
@LieblingsPopo

Wo ist denn der "Volkswillen" als ich es das letzte Mal gesehen habe, hatte die AfD KEINE 50,01 %

Deine rechtsextremistische Rechtsauffassung wird eben nicht von der Mehrheit geteilt, kommt mal damit klar, dass 30% keine Mehrheit sind. Die AgD ist es die bestehende Demokratieregeln aushebeln wollten wie wir bei dem jämmerlichen Versuch eines Alterspräsidenten nur allzu exemplarisch gesehen haben. Was für ein erbärmliches Schauspiel.

Das sind die Fakten, und die werden auch nicht anders wenn man als Recbtsextremist was von "Altparteien" trötet.

Wie man im Thüringer Landtag zuletzt sehen konnte scheint für die Altparteien jedes Mittel recht wenn es nur die AfD verhindert.

Da ist dir ein kleiner Fehler unterlaufen und ich korrigiere dich mal:

Wie man im Thüringer Landtag zuletzt sehen konnte, scheint für die AfD jedes Mittel recht, sich in Szene zu setzen und dabei schreckt sie auch nicht davor zurück, gegen die parlemetarische Regeln und die Verfassung zu verstoßen.

War sicherlich nur ein unabsichtlicher Fehler von dir aber bessere ist, wenn man das gleich klar stellt. Gern geschehen.