Ich bin genervt von meinem Arbeitgeber - gerechtfertigt?

Hallo,

ich hatte vor kurzem eine Situation auf der Arbeit die mich echt genervt hat und ich frage mich, ob ich eigentlich "das Recht habe" verärgert zu sein.

Ich bin derzeit in der Ausbildung und bin von meinem kleinen Dorf (in dem es meinen technischen Beruf nicht gibt) in die Stadt gezogen. Ich bin im 2. Lehrjahr und ganz gut in der Schule, ich gebe mir viel Mühe. Bis vor kurzem war ich mit meinem Arbeitgeber voll zufrieden. Aber so langsam bröckelt die Fassade.

Um die folgende Situation geht es mir (diese ist nicht die einzige Situation die meine Kollegen und mich geärgert hat):

Ich bin von unseren Azubis eine der wenigen (wenn nicht sogar die einzige) die nicht aus der Nähe kommt und nicht mehr Zuhause wohnt. Vor der Ausbildung entschied ich mich mir von meinem Hart verdienten Geld ein iPad sowie einen Apple Pencil zu kaufen, um in der Schule voll dabei zu sein. Was mir vorher nicht bekannt war - es wurden (deutlich ältere) iPads (mit weniger Funktionen) ausgeteilt, welche wir für die Dauer unserer Schulzeit nutzen dürfen.

Ich entschied mich, mein eigenes iPad zu nutzen, da meins in den Funktionen nicht eingeschränkt ist und ich auch nach der Ausbildung nochmal in meine Unterlagen schauen kann. Nun ist mir vor wenigen Wochen mein Apple Pencil kaputt gegangen, weshalb ich nicht richtig mitarbeiten kann.

Meine Lehrerin wies mich daraufhin, dass mein Betrieb möglicherweise zu den Reparaturkosten oder dem Ersatz etwas zuzahlen könnte. Daraufhin fragte ich unsere Personalerin, die mir sagte, dass alle Azubis einen Pencil (der älteren Generation, sprich - nicht mit meinem iPad sondern dem Schul-iPad nutzbar) geschenkt bekommen hätten.

Ich habe keinen geschenkt bekommen und das wurde im Vorfeld auch nicht kommuniziert. Ich fragte daraufhin, da ich nie einen Pencil erhalten hatte, ob sie nicht den Betrag für den Pencil den die anderen bekommen haben zugeben könnten. Denn, ich finde es echt unfair, dass man mich übergangen bzw. vermutlich vergessen hat. Auch diesen Vorschlag wies sie ab. Mir wurde gesagt das sei buchhalterisch nicht möglich. Aber mit solch einer Aussage werden bei uns ständig Kollegin abgespeist.

Ich spreche natürlich auch oft mit meinen Klassenkameraden und in deren Unternehmen sind solche Dinge überhaupt kein Thema. Die bekommen Macbooks, Zusatzleistungen (€), coole Fortbildungen werden auf Messen mitgenommen - ich habe nichts bekommen und verdiene am wenigsten aus der Klasse. Das ist so frustrierend.

Ich fühle mich unfair behandelt und bin echt genervt. Ich trage durch das alleine wohnen ohnehin schon mehr kosten als die anderen.

Was meint Ihr?

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Wie sind die Verdienstmöglichkeiten in einer öffentlichen Apotheke?

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich studiere Pharmazie und erwäge zur Zeit die Arbeit in einer öffentlichen Apotheke. Bis vor Kurzem kam dieser Bereich nicht in Frage. Nach meiner Famulatur habe ich jedoch Interesse an der klassischen Apotheker-Tätigkeit entwickelt.

Da für mich der finanzielle Aspekt ebenfalls von Bedeutung ist, habe ich mich über die Tarifverträge informiert und es ergaben sich dabei einige Fragen:

  1. Wie oft finden normalerweise die einzelnen Dienste (Notdienst, Wochenenddienst) statt?
  2. Zählt der Samstag auch zum Wochenenddienst oder ist der Wochenendzuschlag nur auf den Sonntag beschränkt?
  3. Sonntags sind die Apotheken ja bekanntlich geschlossen. Wird der Wochenendzuschlag nur dann gezahlt, wenn der Notdienst zufällig auf einen Sonntag fällt? Ist im genannten Fall sowohl der Wochenendzuschlag als auch der Notdienstzuschlag fällig?
  4. Die Gehälter im Tarifvertrag fand ich etwas merkwürdig, da die Beträge sehr gerundet und ohne Cent-Angaben waren. So etwa: 3.120,_. Normalerweise ist immer ein Cent-Betrag dabei. Stimmen die Tarifverträge von AXEDA überhaupt?
  5. Wie hoch ist der typische Bruttomonatsgehalt (inkl. Zuschläge) eines Apothekers im ersten Berufsjahr sowie nach 6 Jahren?

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße

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Wie bekomme ich Infos zum Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung?

Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema Zwangsversteigerungen von Immobilien. Bezüglich der Übernahme des Mietvertrags ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen.

Der Ersteher hat doch nach Zuschlag erstmal keine Daten, weder Bauakten, Kaufvertrag, Mietvertrag noch sonst irgendwas.

  • Woher weiß der Ersteher, wer der Mieter ist und was im Mietvertrag mit dem Vorbesitzer vereinbart wurde?
  • Wenn der neue Eigentümer dem Mieter zwecks Eigennutzung kündigt, bekommt er bis dahin noch Miete?
  • Wer verfügt über eine eventuell geleistete Kaution des Mieters und muss der Ersteher diese bei Auszug zurück zahlen?
  • Wie läuft das mit der Kündigung?
  • Wenn der Mieter nicht öffnet oder nicht unterschreiben will oder sich sonst irgendwie quer stellt. Wie kann der Eigentümer sicherstellen, dass die Wohnung rechtskräftig, unanfechtbar gekündigt wurde?
  • Geht er gleich zum Anwalt oder gibt es eine sichere Methode ohne Anwalt?
  • Sollte man am besten gleich einen Anwalt einschalten, auch im Hinblick auf eventuell notwendige Zwangsräumungen?
  • Bekommt der Notar nach einer Zwangsversteigerung auch noch etwas zutun oder übernimmt diese Schritte das Versteigerungsgericht?

Ich freue mich schon auf eure Antworten. :-)

Es wäre nett, wenn jemand eine grobe Übersicht geben würde, welche Schritte überhaupt dann noch notwendig sind, bis der Neubesitzer allen Aktenkram erledigt hat und der Vorbewohner (ob Eigentümer oder nicht) ausgezogen ist. Wen muss der Neubesitzer wegen was in welcher Reihenfolge aufsuchen, auf was muss er warten und an wen muss er wann was zahlen.

Zwangsversteigerung, Eigentum, Zuschläge, Ablauf, abwicklung, Erwerb

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