Hallo, ich bin Pflegefachkraft in einem Altenheim. Kürzlich hatte ich einen Fall bei dem eine Bewohnerin bewusstlos aufgefunden wurde. Die diensthabende Nachtschicht verständigte den Notarzt. Vor seinem antreffen erlangte sie aber wieder ihr Bewusstsein. Sie war jedoch verwirrt und sehr geschwächt. Sie verweigerte die Einweisung ins Krankenhaus, obwohl sie einen sehr niedrigen Blutdruck von 50 zu 30 hatte. Folglich wies der Notarzt sie in ein Krankenhaus ein. Der Bevollmächtigte dieser Bewohnerin beschwerte sich und verbietet absofort dem Pflegepersonal den Notarzt in ähnlichen Situationen herbeizurufen. In ihrer Patientenverfügung ist jedoch nichts über Arztverstädigungen in Notfällen festgehalten.

Nun meine eigentliche Frage: Wie soll sich das Pflegepersonal in diesem oder ähnlichen Fällen verhalten?