Für mein erstes Enkelkind möchte ich in regelmäßigen Abständen Geldanlegen und dafür ein Konto bei einer Bank anlegen. Die leiblichen Eltern, d.h. meine Tochter mit Ehemann sind unterschriftsberechtigt, weil erziehungsberechtigt. Das Konto selbst soll aber in meiner Verwaltung und damit mit meiner Vollmacht ausgestattet sein, da ich ja immer wieder neu anlegen möchte im Laufe der nächsten Jahre. Die Bank hat nun meinen Antrag auf Vollmacht abgelehnt. Nach den neuesten Vorschriften des BGB gehe dies nicht mehr, dass Großeltern auf ein Konto der Enkel eine Vollmacht haben.

Wer hat ähnliches gemacht? wer kann mir Auskunft geben, ob dies so stimmt?