Wie kann ich Tippgeberprovision als Minijobber richitg versteuern?

Hallo zusammen,

ich habe einen Minijob bei einer kleinen Immobilienfirma meiner "Schwiegermutter" und konnte als angestellter eine Tippgeberprovsion von 20% erhalten, was 8000€ entspricht. Ich hatte da mega Glück, da ich wusste, dass mein Vermieter zurzeit eines seiner Mehrfamilienhäuser verkauft.

Nun ist die Frage, wie man das ganze steuerrechtlich korrekt regelt. Den Tipp hatte ich gegeben, bevor ich als angestellter bei der Firma tätig wurde. Jetzt ist der Verkauf erst vor ein paar Tagen über die Bühne und würde man mir das jetzt einfach so auszahlen, würde das doch als mein Gehalt in der Firma angerechnet werden, oder? In dem Fall würde ich aber auch mehr als in einem normalen Minijob verdienen und in eine höhere Steuerpflicht eingestuft. Außerdem würde meine Chefin im selben Fall auch ihre (Umsatzsteuer von 45%) von den 8000€ abziehen.

Kann jemand diese Situation vielleicht besser deuten als ich? Habe ich da andere Möglichkeiten bzw. Einschränkungen übersehen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass man als angehender Student, solche Hürden gestellt bekommt, in denen man ohne besonders viel Einkommen zu haben plötzlich über 45% Steuern zahlen muss

Mein bisheriger Ansatz wäre, ein Gewerbe anzumelden, in dem ich durch marketing an solche Kunden rankäme, die manchmal halt auch Immobilien verkaufen und der Chefin meine Vermittlung dann in Rechnung zu stellen (wie ist das da mit der mwSt geregelt?). Ich arbeite zurzeit wirklich an einem derartigen Gewerbe und würde es daher nicht als "Scheinselbsständiger mit nur einem Kunden" anmelden. In meinem Gewerbe werde ich Firmen dabei helfen durch online Vermarktung mehrere Kunden zu generieren.

Ich wollte es sowieso in den nächsten Wochen anmelden, da ich langsam alles notwendige dafür vorbereitet habe, voraussichtlich aber nicht über 17000€ (inklusive meiner Provision) in diesem Jahr einnehmen und damit innerhalb meines Freibetrages mit einer Neben(klein)gewerblichen Tätigkeit sein. Demnach dürfte ich keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Wobei ich hier auch sagen muss, dass ich jetzt kein Tippgeber auf auf beruflicher Basis werde, sondern einfach nur mega viel Glück mit diesem Zufall hatte. (Zählt das als einmaliges Ereignis nicht sogar zu sonstigen Einkünften?)

Dennoch berichten manche Foren, mein erzielter Gewinn würde wohl als versteuerbares Einkommen geregelt und in dieses würden auch Minijob einnahmen berücksichtigt, was mich zu folgenden Fragen führt.

habe ich das alles soweit korrekt erfasst?

Wie kann ich Tippprovisionen als Arbeitnehmer in der selben Firma zum größten Teil behalten?

Macht meine Überlegung mit (klein)Gewerbe Sinn? Was muss ich bei der mwSt beachten, wenn ich die Rechnung Stelle?

Inwieweit hängen, Minijob Einnahmen und die 8000€ miteinander zusammen?

Antworten können gerne auch vereinzelnd erfolgen.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für gute Hilfen und Bemühungen!

Steuern, Recht, Minijob, Einkommensteuer, Gewerbe, Provision, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Onlyfans VAT? Gewerbe angeben oder lieber nicht?

Für diejenigen, die es nicht wissen: Onlyfans ist eine Website bei dem Creator Bilder und Videos verkaufen können. Soweit ich weiß bezahlt Onlyfans die Umsatzsteuern selbst an alles entsprechenden Finanzämter (egal ob Inland oder Ausland) und ich müsste mich als Creator mehr darum kümmern.

Da man in bestimmten Fällen nicht mehr als Freiberufler zählt sonder ein Gewerbe anmelden muss (was bei mir der fall wäre) ist die Frage ob es ein Kleinunternehmen ist oder nicht etc.

Das muss man selber übernehmen, da Onlyfans damit nichts zu tun hat. Man muss sich ebenfalls um Buchhaltung (EÜR) kümmern, Einkommenssteuererklärung machen, usw.

Ich habe auch gelesen, wenn man der Meldung des eigenen Gewerbes nicht nachkommt, kann eine Bußgeldstrafe von bis zu 1000€ verlangt werden (da es ja eigentlich Steuerhinterziehung ist- denn mit der Umsatzsteuer allein ist es (in Deutschland zumindest) nicht getan).

Soweit so gut- wurde alles verstanden.

Meine Frage ist nun: Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Es hieß so schnell wie möglich, doch bei Kleinunternehmen gibt es anscheinend eine Kullanz was die Frist angeht.

Problem ist nur man weiß anfangs ja gar nicht ob man bei Onlyfans überhaupt was verdient (und einfach so einen Steuerberater anfragen kostet Geld, das man zuvor ggf. nicht hat).

Und wie erfährt die Gemeinde, dass man das Gewerbe noch nicht angemeldet hat (außer natürlich jemand meldet das)? Also stehen Finanzamt und Gemeinde bzw. IHK in direktem Kontakt zueinander?

Ich kenne viele die ewig Onlyfans genutzt haben ohne jemals ein Gewerbe anzumelden und nie Einkommenssteuer gezahlt haben. Da ist keiner auf diese Personen von behördlicher Seite zugekommen. Die haben dann wohl entweder das Risiko in Kauf genommen oder kannten sich mit den Regelungen nicht aus.

Ich selber wollte das Risiko eigentlich nicht eingehen, aber habe jetzt die Sorge, dass ich durch die Verspätung doch Ärger kriegen könnte und ob es dann nicht besser ist erstmal "unterm Radar" zu bleiben und lieber doch nichts zu erwähnen? Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung mit der Plattform und kann mich beraten.

Steuern, Recht, Bußgeld, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, OnlyFans

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