Was kann ich steuerlich absetzen, wenn ich als digitaler Nomade reise?

Hi Leute,

ich komme direkt zur Sache: Ab 1. November werde ich eine halbjährige Reise nach und durch Südamerika antreten. Ich arbeite als selbstständiger Literaturübersetzer, fast ausschließlich mit amerikanischen Klienten (also ist zumindest schon mal die Umsatzsteuer kein (großes) Thema). Nun gibt es ja Reisekosten-, Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen, die man steuerlich geltend machen kann bei beruflichen (!) Auslandsreisen. Die große Frage für mich ist allerdings, was denn da auf mich zutrifft. Dazu ein Beispiel:

Ich lasse mich 30 Tage in einem Hostel in Costa Rica nieder. Mein hypothetisches Hostel kostet 15€/Tag, dazu bezahle ich circa 10€/Tag für Essen. Ich arbeite jeden Tag 3-4 Stunden an meinen Übersetzungen, den Rest des Tages lasse ich mir die Sonne auf den Pelz scheinen. Es entstehen also Übernachtungskosten von 450€, Essenskosten von 300€ in den 30 Tagen.

Nun die Frage: Könnte ich nach dieser Rechnung die vollen 750€ als berufliche Reisekosten absetzen oder muss ich die Kosten beruflich und privat aufdröseln? Das Problem, das sich hier stellt, ist, dass die Trennung theoretisch nicht möglich ist. Was mir zu Knabbern gibt, ist die Tatsache, dass ich zwar jeden Tag beruflich tätig bin, allerdings ja auch jeden Tag (nach meinem vllt. etwas überzogenen Beispiel) private Aspekte betreibe (besagtes sich-den-Rest-des-Tages-die-Sonne-auf-den-Pelz-scheinen-lassen). Da ich jedoch jeden Tag arbeite (und selbst, wenn nicht), stehen die Kosten doch in direktem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit, oder?

Nun konkret: Sind die errechneten Reisekosten voll absetzbar? Wenn nein, was muss ich beachten? Ich weiß, dass es Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen fürs Ausland (je nach Land) gibt, aber so recht will sich da bei mir keine Übersicht einstellen... Es geht mir nämlich nicht darum, möglichst wenig Steuern zu zahlen/möglichst viel Steuern zu sparen, sondern darum, alles KORREKT zu machen, damit mir das Finanzamt nicht unverhofft ans Bein pisst.

Ich wäre sehr froh, wenn jemand hier etwas Licht ins Dunkel bringen könnte!

Danke im Voraus,

Philip

Reise, Steuern
Kassenbuch durch Gegenbuchung komplett durcheinander?

Für die Buchhaltung meines Unternehmens benutze ich SevDesk. Nun ist mir ein Fehler bei der Führung des Kassenbuches passiert, den ich nicht mehr rückgängig machen kann. HILFE?? Wie kann ich das jetzt alles wieder richtig machen?

Folgendes ist mir anhand eines Beispiels passiert:

Kassenbestand 01.06.: 10.000,00 €

02.06.: Umbuchung von Kasse auf (falsches) Bankkonto -9.000,00 €.

Kassenbestand 03.06.: 1.000,00 €

Nun habe ich zwei Bankkonten und habe die Bargeldeinzahlung vom 02.06. auf das falsche Bankkonto umgebucht.

Dadurch, dass Buchungen in der Kasse nicht gelöscht oder geändert werden dürfen, muss ich eine Gegenbuchung vornehmen.

05.09.: Gegenbuchung: Transfer vom 02.06. +9.000,00 €

Die Gegenbuchung erfolgt immer zum aktuellen Datum. Dieses kann nicht geändert werden. Das bedeutet also nun, dass wenn ich jetzt den Transfer vom 02.06. auf das richtige Bankkonto buchen möchte, dies nicht funktioniert, da ich die Kasse nicht ins Minus buchen kann.

Also folgende Buchungen am 02.06.:

Umbuchung von Kasse auf (falsches) Bankkonto -9.000,00 €.

Umbuchung von Kasse auf (richtiges) Bankkonto -9.000,00 €.

Kassenbestand 03.06.: -17.000,00 €

Also nicht möglich, weil die Gegenbuchung erst am 05.09. erfolgt :-(

Jetzt ist mein komplettes Kassenbuch durcheinander. Was muss ich tun???

Finanzen, Buchhaltung, Steuern, Steuererklärung, buchhaltungssoftware, Finanzamt, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung
Bringt ein außerhäusliches Arbeitszimmer Steuervorteile?

Mein Arbeitgeber erlaubt mir 2-3 Tage pro Woche aus dem heimischen Homeoffice zu verbringen. Nun habe ich Zuhause lediglich eine Arbeitsecke und ein ungestörtes Arbeiten ist hier nicht immer so einfach. Um dem zu entfliehen, kam mir die Idee auf ein separates Arbeitszimmer im Keller einzurichten, was jedoch nicht als außerhäuslich, sondern als häusliches Arbeitszimmer klassifiziert wird, da es in der Privatwohnung eingebunden ist. Nun kam mir die Idee auf, dass ich wenige Kilometer entfernt ein Coworking-Space Arbeitsplatz monatlich für wenig Geld anmieten könnte. Diese wäre auch per Definition außerhäuslich anzusehen.

Wie ist es steuerlich nun zu bewerten?

  • Zählen Fahrten von der heimischen Wohnung zu meinem außerhäuslichen Arbeitszimmer (CoWorking Platz) als Dienstreisen oder als Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte und damit lediglich die Abrechnung via Entferungspauschale?
  • Zählen Fahrten von der heimischen Wohnung zu meinem Arbeitsplatz bei der betrieblichen Einrichtung als Dienstreise respektive auswärtige Tätigkeit?
  • Zählen Fahrten vo, außerhäuslichen Arbeitszimmer zu meinem Arbeitsplatz bei der betrieblichen Einrichtung als Dienstreise respektive auswärtige Tätigkeit?
  • Sobald ein Arbeitszimmer außerhäuslich ist, wird hier der Mittelpunkt wo die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird irrelevant?
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