Schulsuspendierung ohne Mitteilung an die Eltern

Hallo, mein 16 jähriger Sohn (ADHS, PTBS) besucht im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme nach 10 versch. Fehlversuchen (Wanderpokal) seit 3 Jahren eine E- Schule für Hochbegabte mit Anschluss an eine Jugendwohngruppe. Er ist auf einem guten Weg und hat trotz fehlenden Basiswissens einen qualifizierten Hauptschulabschluss mit 2 bestanden. Er möchte gern noch den Realschulabschluss schaffen. Beim Hilfeplangespräch hielt sich dazu ein Vertreter der Schule sehr bedeckt. Des öfteren wurde er (und natürlich auch andere) von der Schule suspendiert, mal ein paar Tage, mal mehrere Wochen, ohne Mitteilung an mich. So auch jetzt wieder, diesmal auf unbestimmte Zeit. Der Grund war so nichtig, dass ich vermute, man hat ihn ständig auf dem Kieker -einen Sündenbock gefunden, was seine Betreuer genau so sehen. Keine Absprache wurde nach den letzten Hilfeplangesprächen von Seiten der Einrichtung eingehalten. Mit dem Jugendamt stehe ich in engem Kontakt, so auch mit der JWG. Die Schule "kocht" ihr eigenes Süppchen, obwohl zur Einrichtung gehörend. Keinem gelingt es an die Schule heran zu kommen. Gilt das Schulgesetz bezüglich der Ordnungsmaßnahmen nicht für E-Schulen? Dürfen die ohne vorherige Absprache Suspendierungen aussprechen? Wieso wird nur die JWG informiert und nicht das JAmt und die Eltern? Was will man mit Suspendierung bei Schülern mit Schulangst/Schulverweigerung erreichen? Sollte man nicht froh sein, dass sie dennoch Ziele haben und zur Schule gehen? Was kann ich noch tun? Anwalt einschalten? Abwarten bis das Jugendamt reagiert? Bitte um Rat.

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