Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

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Ehemalige Obstplantage soll jetzt Schrebergarten werden..

Hallo zusammen, ich bin etwas zwiegespalten. Es geht darum das ich jemanden gefunden habe, der sein Land, eine ehemalige Obstplantage, in drei Grundstücke aufteilt und als Schrebergärten zur Pacht anbieten möchte. Da komme ich zu der ersten Frage, - Ist soetwas überhaupt möglich? Greift da ein ganz normaler Pachtvertrag in dem alles geregelt ist? Quasi, ist es rechtens sein Eigen aufzuteilen und daraus machen zu lassen was man möchte, in dem fall dem Pächter freie hand zu lassen? Er sagte mir, das es erlaubt wäre eine 4m² Hütte zu errichten, ganz schön klein. Kann es so sein das es für das Land so eine geringe Genehmigung gibt, oder regelt das dennoch das Bauamt in Rheinland Pfalz. In Gartenkolonien gibt es schließlich auch genehmigungsfreie Hütten, Lauben oder ähnliches, welche die größe von 4m² überschreitet. Weiter gehts, es ist ein Grundstück das nicht umzäunt und schwer verwildert ist. Um den Zaun zu ziehen müsste ich nach dem reine machen wahrscheinlich auch Äste der Kirschbäume kürzen, ist das ohne Genehmigung möglich? Ich fälle ja schließlich nichts. Im ganzen sind es übrigens 150m² die der Garten haben wird.

Wenn ich es alles so lese macht mir der Boden leichte Sorgen, Bodenschätzung: Insgesamt 451m² Ackerland (A), Boden Stark lehmiger Sand (SL), Zustandsstufe (3), Entstehungsart Diluvium (D), Bodenzahl 53, Ackerzahl 55, Ertragsmesszahl 248.

Bekomme ich den Boden wieder so aufbereitet, beispielsweise mit Muttererde um im Endergebnis ein Freizeitgrundstück zu haben, dem es an nichts fehlt?

Fragen über fragen, ich habe Motivation und bin voller Tatendrang, was mir fehlt sind die richtigen Antworten, ich hoffe ihr könnt mit helfen!

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