Hallo Gemeinde der Wissenden, wie sieht das aus? Ist es möglich dauerhaft im Schrebergarten samt Laube zu wohnen und diesen als Erst- Wohnsitz anzumelden? Ist / wird das geduldet oder evtl. sogar erlaubt?
Denn der Grund ist ja meist, oder gar immer gepachtet. --> Oder liege ich da falsch?