Schrebergarten pachten/kaufen? Unterschiede
Hallo,
Unter Ebay Kleinanzeigen wird ein kleiner Garten "verkauft". Trotzdem muss eine jährliche Pacht bezahlt und Mitgliedsbeiträge für den Kleingartenverein bezahlt werden.
Erwerbe ich somit gar nicht das Grundstück, sondern "nur" das was darauf gebaut wurde? Was passiert wenn man aus dem KGV "rausgeschmissen" wird?
4 Antworten
Bevor ein Kleingarten (früher Schrebergarten) verkauft wird kommt ein bestellter Wertermittler. Der ermittelt den Wert der Laube und aller Gewächse (Bäume, Stauden), Terassenbeläge ect. Der Boden auf dem das alles steht gehört in der Regel der Stadt oder Gemeinde (es gibt aber auch private Verpächter). Für diesen Boden bezahlst du eine jährliche Pacht. Einen Mitgliedsbeitrag bezahlst du dem Verein, der die Anlage betreibt - in der Regel sind das gemeinnützige Vereine. Du kannst nicht so einfach rausgeschmissen werden, wenn du dich an die Regeln des Vereins (Satzung) hältst. Solltest du verkaufen wollen/müssen, dann kommt wieder ein Wertermittler und für diese ermittelte Summe wird der Garten an einen neuen Pächter verkauft.
D.H. perfekte Antwort! Ich will nur ergänzen, dass der vom Wertermittler getaxte Wert nicht "in Stein gemeißelt" ist - es bleibt trotzdem Verhandlungssache!
Du kaufst eigentlich das, was der Vorgänger dortlässt und die Mitgliedschaft im Kleingartenverein, bist aber nach dem Gesetz Subpächter des Kleingartenvereins.
Das hast du richtig erkannt. Du kaufst nur, was auf dem Grundstück ge- und angebaut wurde. Wenn du rausgeschmissen wirst, verkaufst du deinerseits wieder einen Schrebergarten.
Ganz einfach: Verkauft werden die Aufbauten. Das Grundstück selber wird nicht verkauft.
Wenn -aus welchen Gründen auch immer- das Pachtverhältnis beendet wird, muß der Pächter alle Aufbauten auf seine Kosten beseitigen oder eben einen Käufer dafür finden.