Mieteinnahmen und Sozialversicherung?

Guten Tag!

Ich bin Hausarzt und habe meine Ehefrau bisher mit 400 Euro auf miniJob Basis eingestellt. Meine Ehefrau ist ausgebildete Arzthelferin. Nachdem unsere Kinder nun mit 8 und 14 aus dem gröbsten raus, überlegen wir, ob meine Frau auch einen Vormittag mehr arbeiten könnte. Dann wäre sie aber aus dem 400 Euro Rahmen raus. Bisher ist es so, dass ich die ganze Familie privat Krankenversichert habe. Bzgl. Rente zahle ich nur ins Versorgungswerk. Wenn meine Frau nun über 450 Euro käme könnte sie sich normal Sozialversichern und ich könnte mir dafür die private Krankenversicherung sparen. Soweit meine bisherigen Überlegungen. nun überlegen wir, ob meine Frau nicht eine Immobilie kaufen könnte und diese an mich für meine Arztpraxis vermieten könnte. Die Mietkosten könnte ich über die Praxis absetzen und meine Frau müsste sie als Einnahmen versteuern. Also ein 0- Runde. Wir könnten die Immobilie aber mit 2% pro Jahr abschrieben, was der Vorteil unterm Strich wäre. Aber wie sieht das aus mit der Sozialversicherung? Wenn meine Frau nun Mieteinnahmen von 1000 Euro hat, wird sie dann Sozialversicheungspflichtig ? Kann ich Sie dann wie bisher privatversichern? Müssen wir von den Mieteinnahmen noch was abführen für die Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung ) . Würde es eineN Unterschied machen, ob sie weiter auf 400 Euro Basis angestellt und privatversichert ist oder zukünftig auf z.b 600 Euro Basis angestellt ist und z.b. über die AOK versichert ist, was evt. Abzüge bei den Mieteinnahmen angeht in Bezug auf Sozialversicherungsabgaben von den Miieteinnahmen ?

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Private Krankenversicherung - Neurodermitis vergessen... :-(

Hallo!

Ich habe ein Problem: ich bin seit etwa 3 Monaten privat krankenversichert. Dafür war der Versicherungsberater bei mir und ist mit mir den Antragsbogen am PC durchgegangen. Er hat mich nach bestimmten Krankheiten gefragt, die ich aber alle nicht habe und so war es ok. Eine Erkrankung, die ich habe, habe ich erwähnt. Kurz nach dem Termin ist mir eingefallen, dass ich vergessen habe zu sagen, dass ich auch an Neurodermitis leide. Ich rief den Versicherungsberater an und teilte ihm dies mit. Er fragte wie schlimm es sei und ich sagte, dass ich lediglich ab und zu eine Salbe bräuchte. Er sagte, wenn ich damit nicht regelmäßig zum Arzt müsste und nicht in nächster Zeit, dann sei es nicht schlimm. Im Vertrag steht meine eine Erkrankung und sie wurde gegen Risikoaufschlag mit in den Vertrag aufgenommen. Von der Neurodermitis steht dort nichts. Doch sie ist im Moment sehr schlimm, und ich würde gerne zum Arzt gehen. Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass die Versicherung meinen Vertrag kündigen kann und Geld von mir fordern kann, wenn ich etwas nicht angegeben habe. Was kann ich jetzt tun? Wie komme ich da raus? Jetzt habe ich natürlich Angst. Ich will ja nichts unterstellen, aber im Zweifelsfall, wenn es hart auf hart kommt, wird der Berater der Versicherung ja kaum sagen, dass er es nicht weitergeleitet hat, sondern wird sagen ich hätte es verschwiegen… Was tue ich jetzt am besten? Nochmal mit dem Berater sprechen? Aber was genau sagen? Oder es auf sich beruhen lassen und hoffen, dass alles durchgeht?

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Central PKV....gibt es Alternativen? Alt werden, wird bei der Central unbezahlbar.

Hallo allerseits, ich bin selbstständig, 52, treibe Sport, ernähre mich gesund, rauche nicht, trinke 2x/jahr Alkohol, bin in den letzten 20 Jahren nicht krank gewesen. 2009 hat mich die Impuls AG von der DKV -Pkv in die Central Pkv vermittelt, damals war die Central deutlich günstiger. Ca. 2 Jahre später bekam ich die erste böse Überraschung. Eine Beitragserhöhung von über 30%, (Tarif V333S3 ) bei eine Selbstbeteiligung von ca. 1000,-, ein Jahr später wieder einer saftige Erhöhung, diese wurde dann reduziert weil ich meine Selbstbeteiligung um 1550,-Euro anhob. Wieder ein Jahr später 30,-euro drauf. Es ist eine Unverschämtheit, habe nie eine Rechnung eingereicht. Bei der DKV bekam ich immer was zurück, wenn ich so mit meiner Kunden umgehen würde, hätte sich meine Selbstständigkeit / Existenz, in Luft aufgelöst. Die Bekanntmachung der Erhöhung, erfolgt immer kurz vor Jahresende Bzw. Anfang Dezember als 52 Jähriger hat man dann kaum eine Chance von ein neuer PKV Versicherer eine Übernahme -Bestätigung zu bekommen. Ich bin sicher kein Einzelfall, wenn der Gesetzgeber da nichts unternimmt sehe ich schwarz...Oder kennt Jemand eine Lösung? Lt. diverse Medien heißt es die Krankenversicherer erzielen Milliarden von Gewinnen, Ich bediene täglich 30- 40 Kunden ...die Central-PKV, werde ich keinem empfehlen...

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Studiengangwechsel - Leerlaufsemester, Krankenversicherung, Alibisemester?

Ich habe jetzt 3 Semester ein Fach studiert, das mir sehr gut gefallen hat. Jetzt habe ich erfahren, dass ich den 3. Prüfungsversuch in einer wichtigen Vorlesung erst nächstes Semester antreten könnte, was bedeutet, dass ich mein Studium auch mit 2 Verlängerungssemestern zeitlich nicht mehr hinbekommen könnte. Ab kommendem Wintersemester könnte ich an einer anderen Uni ein ähnliches Fach studieren und mir auch Prüfungsleitungen aus meinem Erststudium anrechnen lassen.

Mein Problem ist jetzt, dass ich zum Ende dieses Semesters sehr wahrscheinlich zwangsexmatrikuliert werde, dann aber das Sommersemester überbrücken muss, bis ich das neue Studium beginnen kann. In der Zeit würde ich gerne (Vollzeit in einem Supermarkt) arbeiten, eventuell auch noch in meiner jetzigen Universitätsstadt bleiben und mich mit Praktika auf das kommende Studium vorbereiten.

Da ich aber noch über die Familienversicherung privat krankenversichert bin und durch die Freistellung von der gesetzlichen Kasse nicht weiß, ob ich jetzt selbst Beiträge zahlen muss oder weiter im Familientarif bleibe (ich bin unter 25).

Ich bin am Überlegen, mich an meiner jetzigen Uni für einen zulassungsfreien Studiengang umzumelden, um weiter immatrikuliert zu sein und eventuell Scheine für mein Studium zu machen. Ich denke, dass ich dadurch finanzielle Vorteile hätte, frage mich aber, wie das später in meinem Lebenslauf aussieht, wenn ich 2x den Studiengang gewechselt habe.

Über Hilfe würde ich mich riesig freuen, danke schonmal!

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Schwangerschaftsabbruch Kostenübernahme? (HUK Coburg)

Hallo ihr Menschlein,

ich habe ein klitzekleines Problemchen. Und zwar folgende Lage: Ich bin 17 Jahre alt, durch einen Unfall (bzw. billige Kondome) in der 5. Woche schwanger und fühle mich nicht in der Lage, eine Schwangerschaft durchzustehen oder ein Kind großzuziehen. Das würde ich auch keinem Kind zumuten wollen. Ich habe bereits den unterschriebenen Beratungsschein und einen Termin in einer ambulanten Klinik, allerdings noch keinen Kostenübernahmeschein - das Geld, um den Eingriff selbst zu bezahlen, habe ich als jetzt-nicht-mehr-Schülerin natürlich nicht. Versichert bin ich bei HUK Coburg (über meine Eltern) und mein Vater meinte, die würden das wohl nicht zahlen. Meine Frauenärztin und der Arzt, der den Eingriff vornehmen wird, haben beide gesagt, ich sollte einfach zur AOK gehen, die würden bei Frauen mit 1000€ oder weniger Einkommen einen Kostenübernahmeschein ausstellen.

Tja, da war ich gerade, und mir wurde erklärt, dass die AOK das nicht macht, weil ich ja bei HUK versichert bin. Allerdings brauche ich den blöden Übernahmeschein in 3 Tagen, sonst muss ich selbst zahlen und das kann ich nicht. Habt ihr irgendeine Ahnung, wie sowas läuft? Meine Frauenärztin ist heute nicht erreichbar, meine Eltern sind total ratlos und ich bin mit den Nerven am Ende, weil ich mich lieber gerade seelisch auf den ganzen Stress vorbereiten würde, statt mich mit dem ganzen bürokratischen Zeug abzukämpfen. Was Finanzielles angeht, bin ich leider auch komplett ahnungslos und inkompetent und ich würde euch wirklich dafür lieben, wenn ihr hilfreiche Antworten für mich hättet. War jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation (privat versichert über die Eltern und keine Kostenübernahme für den Abbruch etc) und weiß, was ich jetzt tun kann bzw. ob die Frau bei der AOK vielleicht auch nur keine Ahnung hatte? Bitte, ihr würdet mir wirklich helfen! Liebste Grüße,

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Minimal-invasive Kieferoperation; Kostenübernahme

Hallo zusammen! Ich (17) habe schon seit meiner Kindheit eine ausgeprägte Progenie, d.h. mein Unterkiefer ist überentwickelt und mein Oberkiefer unterentwickelt. Ich befand mich lange in kieferorthopädischer Behandlung und meine Zähne sind jetzt gerade, habe jetzt jedoch einen Kopfbiss und es wird immer wahrscheinlicher, dass die Unterkiefer-Zähne bald vor den Oberkiefer-Zähnen stehen. Medizinisch gesehen ist eine Operation notwendig, da ich Probleme beim Kauen habe, mein Kiefer wehtut und ich mir meine Schneidezähne immer mehr kaputt beiße. Ich bin gesetzlich Versichert, habe daher nur Anspruch auf konservative Operations-Techniken. Die minimal-invasiven Techniken werden nicht übernommen. Im Internet wird aber auf einigen Seiten empfohlen, eine Zusatzversicherung für Krankenhausbehandlung abzuschließen ("Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungspflicht weiter eingeschränkt und übernehmen die Kosten in der Regel nicht vollständig, wenn der Patient das achtzehnte Lebensjahr überschritten hat. Es empfiehlt sich daher vor Behandlungsbeginn eine Zusatzversicherung für Krankenhausbehandlung ("ärztliche Wahlleistung") abzuschließen, da Sie dann auch Anspruch auf minimal-invasive Techniken haben.") Jetzt ist meine Frage, ob ich denn überhaupt bei einer Zusatzversicherung angenommen werden würde? Die kfo-Behandlung ist offiziell abgeschlossen. Hat jemand Erfahrung?

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Private Krankenkasse - Arglistige Täuschung - Nachträgliche Kündigung

Hallo zusammen, in meiner Verzweiflung melde ich mich jetzt zum ersten mal in meinem Leben in einem Forum an und versuche hier irgendeine Hilfe/Rat zu bekommen.

Nach knapp 2 Jahren in einer PKV war ich 5 Wochen im Krankenhaus. Beim Einreichen diverser Rechnungen kam die Kündigung der PKW. Arglistige Täuschung und somit rückwirkend draußen. Im Vertrag hatte ich meine 25 Jahre alte für mich harmlose Schuppenflechte unbewusst nicht angegeben. Nachdem ich diverse Einwilligungen unterschrieben hatte und die PKV diese Schuppenflechte Info von meinem Hautarzt bekam, war dies der Kündigungsgrund. Im Krankenhaus selbst war ich wegen etwas ganz anderem. Ich war bei einem Anwalt, aber aufgrund der nackten Tatsachen sieht er die Chance vor Gericht sehr gering, und da ich keine priv. Haftpflicht habe wäre das Riskio noch mehr Geld zu verlieren zu hoch.

Nun sieht es so aus: Krankenhausrechnung muss ich selbst zahlen. Alle Arztrechnungen der letzten knapp 2 Jahre rückwirkend der PKV zurueckbezahlen. Alle monatl. Beiträge an die PKV darf sie behalten. Nun kommt der Arbeitgeber uns sagt, da ich ja nicht versichert war, muss ich alle Arbeitgeberbeiträge auch zurück bezahlen.

Nun weiß ich nicht mal was ich fragen soll, da laut Gesetz das wohl so ok geht. Hat vllt trotzdem jemand irgendeinen Tipp oder Info für mich. Im voraus herzlichen Dank

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Problem mit Studententarif: Nach welcher Gebührenordnung rechnen Physiotherapeuten ab?

Ich habe folgendes Problem: Ich habe eine STUDENTISCHE private Krankenversicherung bei der Debeka und zuletzt Krankengymnastik auf Rezept bekommen. Ich bin verpflichtet, der Praxis im Vorhinein ein Merkblatt bzgl. meines "besonderen" Tarifs auszuhändigen. Dies habe ich auch gemacht.

Dort steht u.a. drin, dass Heilmittel bis zum 1,3fachen Satz der GOÄ erstattet werden. Darüber hinaus steht, dass "die versicherte Person von der Einhaltung des Satzes ausgeht, falls der Arzt ihm VOR Beginn der Behandlung nichts anderes mitteilt".

Die Physiotherapeutin war damit auch einverstanden, jedoch haben wir dies kurz und knapp und nur mündlich vereinbart.

Nun habe ich eine Rechnung bekommen, in der mit dem Satz von 1,3 der VdeK für Physiotherapeuten abgerechnet wurde. Dieser ist wesentlich höher, schlussendlich würde ich auf 63 % der Kosten sitzen bleiben. Das entspricht 284 €, was für mich als Student natürlich unzumutbar ist.

Nun ist es so, dass am Ende des Merkblattes aber auch steht: "Beim Bezug von Heilmitteln sind die nach dem Tarif PSKV versicherten Studierenden Selbstzahler" und "Bei Überschreitung dieser Sätze ist die Rechnung an den Versicherten selbst zu richten".

Das ist alles verwirrend und ich bin im Streit mit der Praxis. Ich berufe mich auf die oberen Zitate, die Praxis sich auf die unteren.

Wie sind diese unterschiedlichen Aussagen innerhalb des Merkblattes zu deuten? Wer hat hier Recht?

Wie rechnen denn Physio-Praxen grundsätzlich ab? Nach der GOÄ oder nach der VdeK?

Ist es denn üblich und normal, bei einer studentischen privaten Versicherung bei Inanspruchnahme von Heilmitteln auf so hohen Kosten sitzenzubleiben?

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Privatversicherung fordert nachwirkend Risikozuschlag

Guten Morgen :)

Folgende Situation: Ungefähr im Winter 12/13 wurde mir (Student) von meiner damaligen gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt, dass sich mein Beitrag ab dem kommenden Semester von ca. 78€ auf etwa das Doppelte erhöhen wird. Bei meiner Recherche nach günstigeren Alternativen kam ich in Kontakt mit einem Versicherungsmakler, der mir für 125€ eine private KV (ohne Eigenanteil) anbot. Mit dem Papierkram natürlich nicht groß auseinandergesetzt. lediglich telefonisch die Frage nach OP´s oder stationären Krankenhausaufenthalten verneint, unterschrieben und fertig.

3-4 Jahre zuvor hatte ich allerdings einen "Unfall" im Fitness-Studio der starke Rückenschmerzen nach sich zog. Diese vergingen recht schnell, doch im Laufe der nächsten Monate atrophierte die rechte Oberschenkelmuskulatur (für mich) sichtbar und es setzte ein permanentes (vor allem im Sitzen auftretendes) Muskelzucken der ebenfalls rechten Oberschenkelmuskulatur ein. (Jegliches Sporttreiben war zu dieser Zeit problemlos machbar) 6 Monate später gab es ein erstes MRT: Befund: Protrusio bzw. Vorwölbung der Bandscheibe. Nichts wildes also und keine wirkliche Antwort auf das Zucken (was mich am meisten nervte) Nachdem sich auch innerhalb des nächstes Jahres dieses Zucken nicht verbesserte, bin ich doch noch ein weiteres Mal zu einem befreundeten Arzt gegangen, der mich an einen Neurologen überwies. Dieser veranlasste wieder ein MRT (diesmal ohne Befund) und auch eine Nervmessung ergab keine eindeutige Befundlage. --> Vermutung: Vorwölbung hat zu lange auf einen Nerv gedrückt, irreparabel geschädigt, feuert durchgehend. Ende. War ein Jahr später dann nochmal dort (wurde mir so empfohlen). Gleiches Ergebnis.

So weit so gut: Da ich keine sportlichen/körperlichen Einschränkungen hatte, habe ich es dabei belassen, Andere Menschen haben schlimmere Schicksale als einen zuckenden Oberschenkel. ;)

Ein knappes Jahr später folgte also der Wechsel der KV. Wie der Zufall es wollte schwärmte ein Freund 3 Monate später von einem Orthopäden.Olympia Arzt bliblablub.

Mein mir selbst gegebenes Versprechen: Ein allerletzter Versuch. Einmal drüber gucken lassen schadet nicht. Ich in die Sprechstunde, Orthopäde machte kurze Bewegungstests--> Angeblich Hüfte nicht okay. Röntgen: Verdacht auf Cam-Impingement. Evtl auch das Auslösen des Zuckens. --> MRT. Ich abgelehnt, weil ich keine Lust mehr auf das Ärztegerenne hatte. Orthopäde blieb eisern.

MRT bestätigt Befund. --> Krankengymnastik. Kosten insgesamt 1000€.

KV fordert jetzt 500€ Nachzahlung von mir plus 50€ extra pro Monat.(Risikozuschlag) Begründung: "Sie wurden im ersten und zweiten Quartal 2012 wegen Rücken- und Wirbelsäulenbeschwerden untersucht und behandelt"

Frage: Muss ich die zahlen oder hab ich ne Chance da drumrumzukommen?!

Sorry für die Länge des Textes und Danke an die, die es trotzdem lesen! ;)

Grüße!

Ferse, Krankenversicherung, Fersensporn, Fußschmerzen, Krankenkasse, Orthopäde, private Krankenversicherung, Sportverletzung, Sprunggelenk
Ex-Frau bezahlt privatärztliche Rechnungen nicht

Hallo ich bin seit 2006 von meiner Ex-Frau geschieden. Wir haben 2 Kinder 13 Jahre und 16 Jahre. Diese leben bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist Beamtin daher privat Krankenversichert und erhält beamtenrechtliche Beihilfe. Die beiden Kinder sind auch von meiner Ex-Frau privat Krankenversichert. Ich bezahle zum Kinderunterhalt jeden Monat gem. Düsseldorfertabelle den halben PKV Beitrag der Kinder an meine Ex-Frau. Im Frühjahr bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro über einen nichtbezahlten Krankenhausaufenthalt von meinem Sohn mit einer Forderung von inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren usw. 8900€. :-( Meine Ex-Frau darauf angesprochen meinte: Ja sie ist auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz, sie sei betrogen worden ..... bla bla. Da anscheinend bei der PKV und bei der Beihilfe die Rechnung eingereicht wurde und auch erstattet wurde, die Rechnung aber nicht überwiesen worden ist, habe ich gegen meine Ex-Frau Strafanzeige eingereicht. Den Behandlungsvertrag dieser Rechnung hatte ich als Papa mit unterschrieben. Also einigte sich mein Anwalt und das Krankenhaus auf eine Zahlung des eigentlichen Rechnungsbetrages. Jetzt bekam ich erneut eine nicht bezahlte Arztrechnung für meinen Sohn. Diesmal aber nicht per Inkassobüro. Nein, diesmal direkt vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid. Schön. Diesmal 2500€. Hier wusste ich ich hatte den Behandlungsvertag nicht unterschrieben. Jetzt meinte mein Anwalt es gibt 2 Sichtweisen. 1. Vertragsrechtlich muß ich nicht Bezahlen. 2. Familienrechtlich muß ich Bezahlen. :-(

Das Jugensamt darüber informiert meinte nur ...... was sollen wir da machen.

Meine Ex-Frau kann also mit den Kindern zum Arzt gehen, die Rechnungen bei der PKV und Beihilfe einreichen, das Geld einstecken und die Rechnungen zum Begleichen an mich schicken und das soll deutsche Rechtsprechung sein. Wohlgemerkt ich bezahle die hälfte der PKV der Kinder. Das ist ein Fall für die Bildzeitung.

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Krankenversicherung zur Überbrückung zwischen erstem und zweitem Staatsexamen - Zweitstudium?

Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Krankenversicherung und ich möchte erst nach euren Erfahrungen fragen, bevor ich bei der KV anrufe, da ich mich erst auskennen möchte um nicht über „den Tisch gezogen zu werden. Kurz mein „Lebenslauf“ - Juli 2007 Abitur - September 2007 – Juni 2008 Zivildienst - Ab Oktober 2008 Studium Lehramt an Sonderschulen - Erstes Staatsexamen habe ich im Mai abgeschlossen, eingeschrieben bin ich bis September - Ich war familienversichert, habe jetzt jedoch zwei Monate gearbeitet und musste mich nun laut KV selbst krankenversichern, da ich kein „ordentlicher Student“ mehr bin und nicht in den Semesterferien gearbeitet habe.

Ich bin zwar schon 25, müsste mich also aufgrund des Zivildienstes jetzt wieder familienversichern lassen können. Zumindest bis September solange ich eingeschrieben bin. Oder?

Dann geht es weiter: Im Februar 2014 beginnt mein Referendariat. Sollte ich mich bis September 2013 familienversichern lassen können, dann stellt sich frühestens ab dann wieder die Frage, was tun? Habe von September bis Januar vor ins Ausland zu gehen, werden zwischenzeitlich bei meinen Eltern wohnen und möchte evtl. eine 450€ Job annehmen. Für dieses Zeit könnte ich mich arbeitslos melden oder in ein zulassungsfreies Studium einschreiben. Was empfehlt ihr mir? Arbeitslos melden klingt irgendwie abschreckend. Welche Nachteile und Vorteile habe ich bei den beiden Optionen? Wie muss ich mich jeweils versichern? Gilt die Familienversicherung mit Verlängerung über das 25. LJ (wegen Zivi) auch bei einem Zweitstudium?

Würde mich freuen, wenn ihr mir antwortet und mir eure Erfahrungen kundtut. Viele Grüße

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private Krankenversicherung - Minijob - Wechsel in Teilzeit - Ausbildung - Schüler -

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich Krankenversicherung und Sozialversicherungspflicht. Ich bin noch Schüler, mache mein Abitur und habe ab Mai keine Prüfungen und keinen Unterricht mehr.

Im Moment wohne ich Zuhause und mache seit einem dreiviertel Jahr einen Minijob (bis 450€). Ich bin über meine Eltern privat Krankenversichert und gehe im Oktober in die Ausbildung, wofür ich eine eigene Krankenversicherung benötige, weshalb die private Krankenversicherung 3 Jahre bis zu meinem Studium ausgesetzt wird und ich sie dann wieder nutzen kann.

Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.

Wie sieht es nun mit der privaten Krankenversicherung aus? Da meine Beschäftigung länger als die für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis üblichen 50 Tage andauern wird und ich mehr als z.Zt. 450€ im Minijob verdienen werde/möchte, benötige ich doch eigentlich eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung, stimmt das?

Kann ich die private Krankenversicherung auch für die 4 Monate, die ich in Teilzeit arbeiten möchte, aussetzen? Kann ich die eigenständige Krankenversicherung des Teilzeitjobs dann auch für meine Ausbildung übernehmen?

Ich blicke im Moment durch diesen ganzen Versicherungswahnsinn nicht durch...

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