Austritt aus der PKV über Clearing Solution? Kennt die jemand?

Hallo Zusammen,

Mein Mann hat sich vor ca. 10 Jahren privat Krankenversichert. Jetzt steigen natürlich die Beiträge langsam an. Nun wird er in diesem Jahr 57 Jahre alt. Er verdient noch immer gut. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ja nahezu ausgeschlossen. Nun habe ich im Internet ein Angebot der clearing solution gefunden. Diese bieten eine leistung an, in der die Rückkehr in die GKK ermöglicht wird. Dieses kostet 3500 € zzgl. Mwst.

Hat jemand mit dieser Kanzelei bereits Erfahrung gemacht? Hier der Link: https://www.clearing-solutions.com/services.html

Im Internet finde ich weder positive noch negative Hinweise.

Auf der Internetseite steht unter dem Punkt Beratung:

>>Alle, die eine Rückkehr bzw. einen erstmaligen Zugang in die Gesetzliche Krankenversicherung in Erwägung ziehen, sollten dies vor Vollendung des 55. Lebensjahres vollziehen. Wurde das 55. Lebensjahr bereits vollendet, ergeben sich dank des EU-Rechts weitere Möglichkeiten. Es sollten auf keinen Fall irgendwelche Tricks angewandt werden, um in der Gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Ansonsten wird ein eventueller nachträglicher Ausschluss riskiert, der dann hohe finanzielle Aufwendungen zur Folge haben kann.<<

Was kann das sein?

In dem Vertrag steht:

>> Die Parteien sind sich einig, dass der vorstehend genannte Betrag als abschließende Vergütung sofort mit Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zahlung fällig ist. Sollte aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, der Auftraggeber aus der gesetzlichenKrankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt ausscheiden, berührt dies den Versicherungsanspruch von clearing solutions nicht.<<

Bevor wir siesen Weg gehen, frage ich hier im Forum einmal nach, ob die Beauftragung dieser Kanzlei ein gangbarer weg wäre, oder es generell besser ist hiervon Abstand zu nehmen, da wir hier ggf. über den Tisch gezogen werden sollen?

Vielen Dank schon einmal vorrab

Susanne

Rechtsanwalt, Recht, Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Wirtschaft und Finanzen
Welche Konsequenzen hat es eine Vorerkrankung bei der Debeka vergessen zu haben und nachmelden zu müssen?

Hallo!!

Ich bin seit 1 1/2 Jahren privat versichert bei der Debeka (Seit Beginn meiner Ausbildung als Inspektoranwärterin). Jetzt beim Ordnen meiner Versicherungsunterlagen habe ich festgestellt, dass ich damals die Fragen bezüglich Vorerkrankungen für die Risikoprüfung nicht korrekt beantwortet habe.

Ich habe vergessen einen 2009 diagnostizierten Beckenschiefstand anzugeben (Ich meine mich schwach zu erinnern, dass eines meiner Beine etwas kürzer als als das andere Bein ist). Ich war deswegen einmal beim Orthopäden. Dieser war extrem schlecht und ich hatte keine Beschwerden. Das Ergebnis war, dass ich meinen Beckenschiefstand schlichtweg vergessen hatte und deshalb auch vor 1 1/2 Jahren nicht bei der Versicherung angegeben hatte.

Ich werde mich jetzt bei besagtem Orthopäden nach meiner Krankheitsakte erkundigen und diese Vorerkrankung bei der Debeka nachmelden.

Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, weil ich die Erkrankung erst "verschwiegen" habe? Mir ist Bewusst, dass ein Risikozuschlag wahrscheinlich ist. Aber muss ich noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, die aufgrund meiner Falschangabe entstanden sind?

Ich bin stark verunsichert und habe angst, dass mir der Versicherungsschutz gekündigt wird, so dass ich ohne Krankenversicherung dastehe.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Wirbelsäule, Debeka, private Krankenversicherung, vorerkrankung, Beamtenanwärter, Beckenschiefstand
Bewusste Manipulation durch Versicherungsvertreter?

Guten Tag, vor einiger Zeit war ich bei der Debeka um mich bezüglich einer privaten Kraneknversicherung beraten zu lassen. Mir sind bei der Antragsbearbeitung und der Beantwortung der Gesundheitsfragen mehrere Dinge sehr unangenehm aufgefallen. Ich hatte mich im Vorfeld sehr ausführlich mit dem Thema PKV auseinandergesetzt und die Wichtigkeit der korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen ist mir bewusst. Der Debeka-Mitarbeiter tätigte mehrere zweifelhafte Aussagen. Ich habe eine chronische (wenn auch leichte Erkankung), welche ich angeben wollte (und auch angab) der Debeka-Mitarbeiter meinte allerdings, dies sei nicht anzugeben, da ich seit mehr als 3 Jahren nicht mehr in Behandlung gewesen sei. Klare Falschaussage! Des Weiteren meinte er man müsse nur Dinge angeben von denen man auch wisse. Und wenn man etwas nicht wisse, was aber beim Arzt in der Akte steht, müsse man es dennoch nicht angeben. Nachfragen bei Ärzten sei auch nicht angebracht. "Je weniger desto besser!" Weiterhin wurde der Fragenbogen bzw. der komplette Antrag am PC ausgefüllt, so dass ich gar nicht alle Fragen selbst sehen konnte. Nur durch meine Hartnäckigkeit wurden sämtliche Gesundheitsdaten aufgenommen. So stelle ich mir keine kompetente Beratung vor. Letztendlich bin ich als Kunde der Dumme wenn sich unrichtige Angaben in den Gesundheitsfragen befinden. Ich habe dem Mitarbeiter ein PDF (eingescannt und von mir unterschrieben) mit meinen vollständigen Gesundheitsdaten per E-Mail geschickt. Der Mitarbeiter hat mir versichert,dass er diese Infirmtionen an die zuzständige Abteilung mitsamt Antrag weitergeleitet hat. Was kann ich tun wenn nun doch rauskommt, dass durch den Mitarbeiter Gesundheitsangaben beschönigt oder gar weggelassen wurden ?

Besten Dank an alle Antwortenden !

Debeka, private Krankenversicherung
Ist die überhöhte Arztrechnung einer Privatpraxis anfechtbar wenn keine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten erfolgte?

Ich bin privat versichert mit einem Tarif entsprechend einer GKV und war aufgrund eines Burnouts anfang des Jahres in einer Privatpraxis. Es fand keine Aufklärung über die entstehenden Kosten statt und ich erhielt keinen Kostenvoranschlag, jedoch sofort einen Termin mit der Aussage, daß eine schnelle Untersuchung vonnöten wäre.

Nach Abschluss der Untersuchung (Drei Termine a 1h) erhielt ich eine Rechnung über ca. 1.600€. Diese reichte ich bei meiner KK ein. Die Ärztin der Praxis rief mich an und teilte mir mit, daß die Rechnung wohl ein wenig hoch ausgefallen wäre und Sie das auch nicht verstehen würde.

Die KK lehnte eine Zahlung ab und verlangte weitere Informationen für die medizinische Prüfung (Untersuchungsbericht, Befund). Diese wurden von der Praxis an die KK bereitgestellt. Hierauf erfolgte eine Prüfung durch einen von der KK beauftragten Gutachter.

Die gutachterliche Prüfung ergab eine Rückerstattung von ca. 150€. Ich sitze nun auf den restlichen 1.450€. Habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Kann ich anfechten, daß ich keine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten bekommen habe und ist die Praxis nicht normalerweise über die Erstattungsrichtlinien informiert?

Krankenversicherung, Arzthonorar, Arztrechnung, Gutachten, Gutachter, Krankenkasse, private Krankenversicherung, kostenerstattung, Privatpatient
Öffnungsaktion PKV: Wechsel in die PKV trotz gesundheitlicher Vorgeschichte?

Hallo zusammen,

ich weiß, es gibt ähnliche Fragen in diesem "Forum". Meine bezieht sich aber tatsächlich auf einen - für mein Erachten - komplizierteren Fall.

Zu meiner Person: - aktuell bin ich Referendar (Lehrer, Beamter auf Widerruf (BaW), bis 31.10.15, Beginn war 01.05.14) - freiwillig gesetzlich versichert

Ich bin damals freiwiliig gesetzlich versichert geblieben, weil man mir sagte, dass ich nicht in eine PKV aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte komme.

Bald steht die Verbeamtung auf Probe (VaP) an. Ich weiß, für viele erst mal ein Widerspruch: Aber ja, ich werde die Amtsarztuntersuchung schaffen, außer der Arzt findet etwas, von dem ich gar nichts weiß. Sonst wird er aber nichts gegen mich in der haben. Gehen wir also bitte einfach von dem Fall aus.

Laut der Öffnungsaktion gehöre ich dann als Beamter auf Probe zum teilnahmeberechtigten Personenkreis.

Nun steht aber bei den Fristen: Beamtenanfänger (gemäß Ziffer 2. a): innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung; maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses. (s. http://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf?dl=1)

Und hier ist die Sache eben etwas schwammig. Erstmalige Verbeamtung würde heißen Referendariat bzw. BaW. Es steht aber auch in dem Dokument, dass man als Beamter auf Widerruf keinen Anspruch auf die Öffnungsaktion hat. Oder ist eben doch der Beginn der Verbeamtung auf Probe gemein?

Ich hoffe eben auf letzteres. Denn anders stelle ich es mir schwierig vor. Wie will ich denn schon einen Antrag stellen, bevor ich weiß, ob ich es schaffe oder im Job bleiben will? Was wäre bspw. wenn ich nach dem Ref erst mal 3 Jahre ins Ausland gehe. Muss ich den Antrag dann schon 4,5 Jahre vorher gestellt haben?

Ich hoffe, dass mir tatsächlich jemand helfen kann, der auch Ahnung davon hat oder eine Empfehlung hat, wo man mal den Kontakt suchen könnte.

Ich danke euch sehr!

Krankenversicherung, Beamte, private Krankenversicherung
Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen mit der Hanse Merkur Kranknversicherung?

Vor einigen Jahren habe ich mich von einem Makler überreden lassen, in einen günstigeren Tarif zur Hanse Merkur zu wechseln. Seither wurde mein monatlicher Beitrag von Jahr zu Jahr höher. Ich war vorher auch privat bei der Barmenia versichert. Jetzt hatte ich vor kurzem eine OP meines Kniegelenkes, bei der ein Knorpelschaden gerrichtet wurde, der Meniskus geglättet wurde und ein neues Kreuzband "verbaut" wurde. Mir wurde vom Arzt eine sog. Bewegungsschiene verordnet, welche ich neben den wöchentlichen Physioterapien von daheim aus nutzen musste, um die Genesung meines Knies voranzutreiben. Diese Bewegungsschiene wurde für 4 Wochen bei mir stationiert und dann wieder abgeholt. Die Kosten für Hilfsmittel sollten eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden, da es sich ja um ein Hilfsmittel handelt, welches für die OP bzw. die Genesung erforderlich war. Laut Schreiben der Hanse Merkur wurde dieses Hilfsmittel allerdings nicht übernommen, da diese Schiene nicht in der Hilfsmittel-Liste der Hanse Merkur aufgelistet wurde und somit würden auch die Kosten dafür nicht übernommen. Bei der Kostenabrechnung handelt es sich letztendlich um einen Betrag von über 1200,- €, welchen ich jetzt aus eigener Tasche zahlen soll. Ich muss ganz ehrlich sagen, egal was bis jetzt von der Hanse Merkur zu begleichen war, es wurde versucht, sich vor jeder Zahlung zu drücken wo es nur ging. Ich bin mega-enttäuscht und kann jedem** nur von dieser Krankenkasse abraten**. Ich werde auf jeden Fall versuchen, in eine andere Gesellschaft zu wechseln...

Krankenversicherung, Makler, private Krankenversicherung, Versicherungsmakler
PKV - BeitragsErmässigungAlter kündigen

Hallo,

ich habe meiner PKV die Absicht mitgeteilt, den Beitragsentlastungstarif kündigen zu wollen, den ich beim Abschluß der PKV ohne ausführliche Beratung des Bankberaters mit abgeschlossen habe. Nun - einige Jahre später - weiss ich etwas mehr über die einzelnen Tarifbestandteile und wäge ab, was ich mit dem hohen BEA (Reduzierung im Alter um 250 EUR) machen soll. Die Versicherung hat mir nun drei Optionen vorgetragen und fragt mich, für welche ich mich entscheiden will:

Sofern weiter Versicherungsschutz bestehen soll, haben Sie für den Tarif BEA-N - alternativ zu einer Beendigung - die folgenden Möglichkeiten, mit denen Sie sich die Vorteile und aufgebauten Alterungsrückstellungen dieses Tarifs erhalten:

A Sie reduzieren die vereinbarte garantierte Beitragsentlastung (Monatsgeld). Ihr Krankenversicherungsbeitrag wird in diesem Fall im Alter von 65 Jahren dann nur noch um den geringeren Betrag entlastet.

B Sie wandeln Ihren Tarif BEA Plus in eine beitragsfreie Versicherung um und nutzen Ihr Guthaben zur Beitragsreduzierung ab Alter 65. Ihr bereits angespartes Guthaben wird in diesem Fall weiterhin verzinst. Ab dem 65. Lebensjahr wird das dann vorhandene Guthaben - inklusive Überschussbeteiligung - zur Reduzierung Ihres Beitrags eingesetzt.

C Sie wandeln Ihren Tarif BEA Plus in eine beitragsfreie Versicherung um und verwenden Ihr aktuell vorhandenes Guthaben zur sofortigen Reduzierung Ihres Krankenversicherungsbeitrags. Hierbei wird Ihr monatlicher Beitrag sofort durch Ihr Guthaben - inklusive der bisher erreichten Überschussbeteiligung - reduziert.

Hat jemand - ausser den offensichtlichen Unterschieden (Bei A entscheide ich Stand heute wie viel weniger ich monatlich einzahle und um wie viel weniger ich dann später entlastet werde ; bei B stoppe ich den weiteren Aufbau einer Entlastung im Alter und mit C hätte ich eine sofortige Entlastung für das Haushaltskonto) noch weitere Ratschläge und Bemerkungen zu den drei Optionen unter Berücksichtigung, dass ich vorhabe, zum Ende des Jahres die PKV zu wechseln?

Vielen Dank im Voraus

azzurrotv

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