Hallo Leute, ich brauche mal Eure Einschätzung.

Meine Selbständigkeit habe ich Ende letzten Jahres aufgegeben und zum 1.1. ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis begonnen. Die neue Krankenversicherung (GKV) hat recht gründlich geprüft ob ich wirklich versicherungspflichtig bin und mir daher erst Mitte Februar die Mitgliedsbescheinigung zukommen lassen. Mit dieser habe ich die PKV rückwirkend zum 1.1. gekündigt.

Die PKV hat natürlich seit Anfang des Jahres weiterhin fleißig die Beiträge eingezogen. Durch mehrere mitversicherte Familienmitglieder geht es um ein recht stattliches Sümmchen, welches ich gerne zurückfordern würde. Leistungen wurden in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen.

$205 VVG ist mir zwar bekannt, aber ich erkenne nicht ab wann der PKV keine Beiträge mehr zustehen.

"Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu."

Welcher Zeitpunkt ist hier gemeint? Der Zeitpunkt des Kündigungsvorgangs oder der Termin der rückwirkenden Kündigung (1.1.)?

Vielen Dank im Voraus.

alesenn