Eintragung eines Ordensnamens "Berechtigung zur Führung"?

Guten Abend liebe Community.

Ich bezweifle zwar, dass mir jemand diese Frage beantworten kann, aber man soll ja nichts unversucht lassen.

Man kann ja auf seinem Personalausweis einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen. Bei einem Künstlernamen ist das relativ unkompliziert, man muss nur z.B. durch Flyer, Auftritte, etc. beweisen können, dass man diesen Namen tatsächlich trägt. Aber wie ist das bei einem Ordensnamen? Ich habe gelesen, dass die jeweilige Behörde für Inneres des jeweiligen Bundeslands eine "Berechtigung zur Führung eines Ordensnamens" ausstellt; weitere Informationen finde ich nicht, nicht einmal im Personalausweisgesetz. Folgende Frage:

  1. Wie kann das Führen eines Ordensnamens überhaupt nachgewiesen werden? Laut Wikipedia zählt alles als Ordensname, was man als Novize in einer Religions- oder Ordensgemeinde als Namen angenommen hat. Angenommen, es gibt eine Urkunde über eine solche Aufnahme; wie will man die Echtheit nachweisen?
  2. Die Echtheit wäre natürlich einfach nachzuweisen, wenn man nur Urkunden von Religionsgemeinschaften die eine Körperschaft öffentlichen Rechts sind zulässt. Falls dem so ist: Verstößt das dann nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit?

Ich freue mich über jede Antwort!

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