Nach Autoverkauf Anwaltsschreiben bekommen. Käufer meint das der Wagen mehr Öl verliert als ich angegeben habe?

Hallo liebe Community,

Ich hatte vor kurzem privat einen Suzuki Grand Vitara V6 verkauft. Der Käufer fand noch ein paar Mängel und zeigte mir ein Inserat wo das gleiche Modell was zu verkaufen war für den selben Preis aber in einem optisch einwandfreien Zustand. Im Nachhinein hab ich dann gesehen das der Wagen kein TÜV hatte und er wollte mich wohl dazu bewegen den Preis zu drücken. Ich bin ihm dann insgesamt 650€ entgegen gekommen. Der Ölverlust und weitere mir bekannte mängel standen im inserat sowie im kaufvertrag. Dort wies ich auf die ölwannendichtung hin die getauscht werden müsste. Diese info übernahm ich vom vorbesitzer da wir den Wagen nicht lange hatten und meine Mutter unzufrieden mit dem Wagen war hab ich es nicht machen lassen. Nach dem Verkauf meldete sich der Käufer abends bei mir das der Wagen mehr Öl verliert als ich angegeben habe. Er hatte den Wagen mit meinen Kennzeichen überführt über eine größere Strecke (ca 300km) kann sein das er den Wagen auf der Bahn getreten hat und der höhere Öldruck dem Wagen dann mehr Öl durch die Dichtung verlieren lässt? Er drohte mir direkt mit Sachverständiger und Anwalt und das ich arglistige Täuschung betrieben habe. Ich war in erster Linie geschockt und kann doch nicht voraussehen ob der Wagen in Zukunft mehr Öl verliert. Zumal ich Laie bin. Ich meinte das es mit dem Wechsel der Ölwannendichtung getan sein müsste. Eine Woche später kam dann der Brief vom Anwalt. Darin war die Rede das die ölwannenablassschraube undicht ist und der ölverlust noch von einer anderen Stelle komme. Ich solle doch für die Reparaturkosten aufkommen die 1500€ betragen weil das Getriebe runter muss (Bitte was??) oder den kaufvertrag rückabwickeln. Nun bin ich verwirrt und unschlüssig wie ich weiter verfahren soll. Ein bekannter gab mir den Hinweis nicht darauf zu antworten. Gibt es Leute mit ähnlichen Erfahrungen die mir in dem Fall einen Rat geben können bevor ich mir einen Anwalt nehme?

Recht, Anwalt, Motor, Ölverlust, Auto und Motorrad
Skoda Fabia: Motor ölfeucht - keine TÜV-Plakette?

Bei einer Prüfstelle in Berlin mit Firmensitz in Köln hatte ich vier erhebliche und drei geringfügige Mängel (unter letzteren 841 - GM - Umweltbelastung: Motor ölfeucht). Alle Fehler wurden von einer Werkstatt behoben, außer dem Ölverlust, für den stellte diese einen defekten Ölabscheider fest und machte einen Kostenvoranschlag. Ich entschied mich, den Austausch selbst vorzunehmen und fachmännisch, also mit Drehmomentschlüssel durchzuführen, was mich am Ende nur ein Viertel vom Betrag im Kostenvoranschlag kostete.

Allerdings hatte ich bei der Nachuntersuchung Pech mit dem Prüfer. Für den war der einzige noch verbliebene Fehler (841 - GM: siehe oben) jetzt erheblich und verweigerte die Plakette.

Danach wartete ich erst einmal ab, legte ab und zu ein Stück Pappe unters Fahrzeug (ohne Befund) und wunderte mich, dass ich trotz Ölverlust (gemäß Prüfstelle) nie etwas nachfüllen musste.

Schließlich führte ich mein Fahrzeug bei einer anderen Prüfstelle (Dienstsitz: Dresden/Stuttgart) vor und erhielt ohne Probleme die Plakette. Es gab zwei GM, der Ölverlust war nicht mehr dabei.

Wegen des schlechten Rufes der AutoBranche und ständig neuer Enthüllungen hatte ich gestern die Idee, ob vielleicht auch Prüfstellen, Werkstätten und Hersteller insgeheim zusammenarbeiten, um ältere Fahrzeuge schnell der Verschrottung zuzuführen . . .

Nach den Enthüllungen der letzten Monate scheint mir vieles möglich. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

  

TÜV, Ölverlust, Plakette

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