Wie finde ich eine Wohnung?

4 Antworten

Ich weiß nicht ob es bundesweit gilt.

In Berlin gibt es 6 landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, den Wohnberechtigungsschein und Dringlichkeitsantrag.

Eine andere Möglichkeit ist ein WG-Zimmer. Die meisten Aushänge dazu fand ich in der Uni.


Such Dir erstmal eine Region, wo die Wohnungsnot nicht so extrem ist wie bei Euch. Da kannst Du Dein Fachabi machen. Das meine ich sehr, sehr ernst, denn: Ich versuch derzeit, einer Bekannten bei der Wohnungssuche hier in Hamburg-Barmbek-Nord zu helfen und stieß neulich auf den Fall, dass sich binnen 12 Stunden 700 (siebenhundert!) Interessenten für eine Wohnung meldeten. Es gibt viele Websites mit Deutschland-Karten, die zeigen wo Wohnungen knapp sind und wo nicht. Hier ist das Google-Rohmaterial. Einen Wohnberechtigungsschein gibt's beim jeweiligen Sozialamt. Bei folgenden Online-Wohnungsbörsen kann man die nötigen Filterkriterien einstellen und die Ergebnisse nach "neueste zuerst" sortieren, und man kann den URL in einem Excel-Sheet speichern, oder in den Lesezeichen des Browsers, damit man nicht jedesmal alles von vorn eingeben muss:


Anonym283848 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 13:21

Vielen Dank für die wertvolle Information! Ist denn das Jobcenter bei mir vor Ort zuständig, wenn ich in ein anderes Gebiet umziehen möchte?..

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Du bist als 18 jähriger auch nicht zahlungsfähig. Würde dich auch nicht als Vermieter nehmen

Kannst du überhaupt ein Elternteil als Bürgschaft angeben?


Anonym283848 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 12:07

Meine Mutter will mit mir nichts zu tun haben

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Mit welchem Beleg kannst du nicht zurückkehren? so einfach kann man isch als Elternteil nicht einfach zurückziehen und sagen so nun mach mal.

als 18 jahriger ohne Einkommen wird es schwer bis unmöglich eine Wohnung zu finden. Noch dazu wo du ja noch nicht mal Bürgergeld bekommst. Und wo hast du denn bisher gelebt?


Anonym283848 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 13:19

Ich habe einen gesetzlichen Kontaktverbot und darf mich nicht mal 100 Meter nähern und dass, weil mir einfach was vorgeworfen wurde. Natürlich kann ich das belegen, indem ich die Anordnung der Polizei vorlegen.

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Nordseefan  13.07.2024, 13:44
@Anonym283848

oha. Aber ob das die Unterhaltspflicht aufhebt? Und immer noch: Wie bist du die letzen Wochen und Monate durchs Leben gekommen?

Staat nun mach mal ist in den seltensten Fällen.

ImNotfall halt eben auch erst mal in Notschlafstellen/Obdachlosenunterkunft.

eventuell auch noch Jugendamt

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Anonym283848 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 14:00
@Nordseefan

Ich finde es auch ziemlich krass. Ich habe mich nämlich nur selbstverteidigt als ich angegriffen wurde (Die Polizei hat meine Wunden fotografiert) und nur ein Vorwurf bzw. eine hinterhältige Lüge hat ausgereicht mich aus dem Haus zu verweisen und erst mal habe ich einen Kontaktverbot und bin wohnungslos bis es zu einem Gericht kommt oder vielleicht zu einer Einstellung der Anzeige (man weiß es nicht). Bin ziemlich enttäuscht vom deutschen Rechtsstaat, aber was soll man machen? Ich bin jetzt erst mal bei jemanden in Unterkunft

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Nordseefan  13.07.2024, 14:12
@Anonym283848

Also ich glaube nicht dass das reicht um "Elter" von der Unterhaltspflicht zu entbinden.

Aber da ich nicht dabei war bei der "schlägerei" kann ich dazu auch nichts sagen, auch nicht ob es ok war. Aber dir ist schon klar: Man kann sich auch zu stark wehren und dann kommt es eben zu solchen Situationen. Geschützt wird wer als schwächer angesehen wird - aus der Situation raus

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