Muss ich meine Überstunden, die nach erreichen von 150 Stunden auf dem AZK, auszahlen lassen?
Arbeite seit Ende 02/2011 über eine Zeitarbeitsfirma bei der BASF.
Durch die Schichtarbeit, hab ich jeden Monat unterschiedlich viele Stunden erarbeitet. (mal 176, 184, 192 usw.) Hab mein Arbeitszeitkonto (AZK) seit August auf max.150 Stunden angespart.
Alles was über diese 150 Stunden erarbeitet wird, wird laut Tarifvertrag gegen Insolvenz gesichert, also ausgezahlt.
Ich möchte mir aber die Stunden nicht auszahlen lassen, sondern lieber als Freizeitausgleich vom AZK nehmen.
Bsp. Mein AZK hat 150 Stunden. Arbeite im September 184 Stunden. 151,67 Stunden müssen erarbeitet werden. 32,33 Stunden würden als Überstunden ausgezahlt werden. Möchte diese 32 Stunden = 4 Tage aber lieber im September zu Hause bleiben.
Meine Leihfirma tut sich da sehr schwer. Die wollen mir die 4 Tage nicht als Freizeitausgleich gewähren.
Jetzt meine Frage: Ist das Rechtens? Darf die Leihfirma meinen Freizeitausgleich einfach ablehnen? Muss ich mir die 32,33 Stunden auszahlen lassen?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Gruß Marcel