Hi Leute
Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma die mir vor einem Jahr versichert hat, dass wenn der Betrieb an den ich verliehen wurde zufrieden mit mir ist die Chance hätte übernommen zu werden.
Nun ist das Jahr am 28.7 vollendet. Hatte gestern ein Gespräch mit dem Chef des Betriebs der mir sagte , dass ich noch ein Jahr über die Leihfirma arbeiten müsste, da ein neues Gesetz in Kraft getreten wäre.
Meine erste Frage ist stimmt es, dass es solche neuen Gesetze gibt ?
Dann frage ich mich wenn es so sein sollte , kann ich mit meiner Leihfirma einen höheren Lohn vereinbaren (10,30 Br.) im Moment.
Zählt die mündliche Vereinbarung vor einem Jahr die mir die Leihfirma gab , ich könnte nach einem Jahr einem Jahr übernommen werden.
Der Chef des Betriebs in dem ich im Moment tätig bin argumentierte so das ansonsten eine Ablöse an die Leihfirma zahlen müsse. Ist das so korrekt ?
Ich danke jetzt schon für alle Antworten
Liebe Grüsse Sascha