Vorladung §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, 25 gramm, nie erwischt, Darknet, Was tun?

Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Anlass §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Der Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, angegebener Zeitraum 2 Monate also kein genaues Datum. Wenn es das ist was ich denke waren es 20-25 gramm, bestellt im Internet.

Ich wurde nie persönlich erwischt, es lag damals im Briefkasten oder ich hatte es vom Postboten angenommen, da bin ich mir jetzt leider nicht mehr sicher was eig. wichtig wäre aber ich denke eher es war im Briefkasten.

Ich gehe davon aus dass der damalige Verkäufer erwischt wurde und meine Adresse + Bestellung bei ihm noch vorgefunden wurde. Der Vorname der Adresse die ich verwendete müsste ein ausgedachter gewesen sein, könnte aber auch mein echter gewesen sein, IP war nicht meine ich hatte ein VPN.

Ich hatte schon 2-3 mal solche Briefe und bin zur Vorladung gegangen und da ging es dann um 1-5 gramm wo ich nur die Aussage verweigerte und es daraufhin eingestellt wurde. Nun geht es aber wenn es das ist was ich meine um mehr und was ich nicht verstehe ist, warum dort Handel steht, ich habe noch nie gehandelt sonder nur für Eigenkonsum bestellt.

Also was sie haben/könnten:

Meine Adresse+was ich bestellt habe, falsche IP VPN, anonyme Bitcoin Zahlung, wenn ich es persönlich entgegengenommenhabe im schlimmsten Fall unterschrift beim Postboten.

Wie kommen die jetzt darauf dass ich handel, meine einzige Idee wäre wegen der Menge dass sie das aufgrund einer Vermutung dort hinein schreiben.

Ich habe seit ein paar Monaten schon nichts mehr mit Cannabis am Hut, mache mir auch eigentlich kaum sorgen momentan, würde aber trotzdem gerne wissen was ihr denkt/mir ratet zu tun.

Soll ich wie sonst auch immer hin gehen, mir anhören was sie sagen und die Aussage verweigern, oder direkt anrufen und sagen dass ich nicht komme und gebrauch von meiner Aussageverweigerung mache. Was kann auf mich zukommen bei diesen "Beweisen/Indizien"wenn man es so nennen kann. Theoretisch kann ja jeder das ganze bestellt haben wenn ich es nicht vom Postboten angenommen hatte.

Jemand hätte auf meinen Briefkasten das ganze bestellt, der weiss dass ich nicht oft daheim bin und es einfach aus dem Briefkasten geangelt. Einfachste Erklärung. Keine IP von mir, keine Zahlung, einzig und allein meine Adresse ist bekannt im besten Fall. (Das sag ich natürlich erstmal nicht so, wäre eher eine Idee für den Anwalt im Fall der Fälle.)

Danke schonmal für die Antworten.

Polizei, Anwalt, Gesetz, Cannabis, Hanf, Richter, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Vorladung der Polizei: §29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten?

Guten Tag, 

heute habe ich eine Vorladung der Polizei erhalten, folgendes stand im Brief:

Anlass (Straftat/Ordnungswidrigkeit): "§29 BTMG, Allgemeiner Verstoß mit Cannabisprodukten"

Tatzeit: "Ein Zeitraum von 8 Monaten in 2015 möchte nicht das genaue Datum schreiben. "

Zweck: "Beschuldigtenvernehmung"

Ich frage mich nun wie die auf mich kommen bzw. was sie gegen mich in der Hand haben wollen, denn es gab weder eine Hausdurchsuchung noch hat mich irgendwer erwischt. Ich hatte mal 2 - 3 Gramm im Internet (Darknet) bestellt. Das einzigste was ich mir vorstellen kann ist, dass der Verkäufer hoch genommen wurde und der noch die Versanddaten seiner Kunden hatte, und da sie sagen die Tatzeit war in einem Zeitraum von 8 Monaten, was für mich schon ziemlich komisch klingt bei Cannabis, gehe ich davon aus dass der Kerl 8 Monate verkauft hat und sie damit meinen dass ich in dieser Zeit eingekauft habe.

Vorgeladen bin ich für nächste Woche, meine Frage ist nun soll ich hin gehen oder nicht?

Das einzigste was sie haben können sind Mails wo ich was bestelle mit meiner Adresse was meiner Meinung nach kein klarer Beweis ist dass ich es war da jeder irgendwohin was bestellen kann. Ich bin nur mit VPN unterwegs, zudem war es im Darknet, meine IP haben sie sicher nicht, da wäre schon längst eine Hausdurchsuchung gewesen bei festeren Beweisen denke ich.

  • Was soll ich nun machen? 

Anrufen und sagen ich weiss davon nichts und hab mit sowas nichts zutun und verweigern hin zu gehen, hin gehen und mich dort dann dumm stellen oder was sollte ich machen? 

  • Was kann auf mich zu kommen?

Danke im Voraus.

Nachträglicher Zusatz:

Also hin gehen werde ich sehr wahrscheinlich, naja man "muss" nicht erscheinen, steht auch im Brief, dann soll man sich aber telefonisch abmelden da man das Recht hat nicht aussagen zu müssen.

Ich denke ich werde einfach am Montag anrufen und fragen worum es geht und sagen ich weiß von nichts und hab damit nichts zutun. Eigentlich hab ich keine Angst, Sie können keinen Beweis gegen mich haben, und clean bin ich auch, in meinem Urin kann man auch nichts nachweisen falls es überhaupt soweit kommen sollte.

Sollten Sie am Telefon sagen ich soll trotzdem noch kommen sage ich ok und dort sag ich denen ebenso wie am Telefon ich weiss davon nichts hab nichts mit Drogen etc. am Hut.

Mehr als die Adresse von meinem Briefkasten an den das Cannabis geliefert wurde haben Sie ja nichts, wie sollen die 

1. Beweisen, dass es ankam und 

2. dann ich es annahm und bestellt habe?

Es könnte ja jeder an meinen Briefkasten das ganze bestellt haben und raus genommen haben, gibt ja genug wege die Post aus einem Briefkasten zu bekommen.

Polizei, Cannabis, Hanf, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz

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