Das erste mal high Auto gefahren und von Polizei erwischt, was passiert?

5 Antworten

"High" mit was? Wann genommen? Wann gefahren? Hast Du die Laborergebnisse? Wurde dein Führerschein einbehalten? Hast Du eine Aussage gemacht?

Ohne nähere Angaben kann man nur sagen: Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich und irgendwas zwischen Bußgeld und Straftat. Evtl. auch MPU.

Bitte mehr Infos!


iRussak95 
Beitragsersteller
 19.08.2016, 13:19

Also mein Freund und ich haben ein geraucht und wollten gerade los, ich war mit Fahrrad und mein Freund mit Auto, er ist gerade los von Parkplatz 10 Meter nach vorne und die Polizei kam unter Verdacht das wir gras geraucht haben von einen Zeugen. Sie hielten uns an und wollten unsere Personalien. Er meinte er dürfe mich durchsuchen, ich fragte dürfen sie wirklich? Er sagt ja und ich gab ihm 0,1g vllt  von meiner Tüte und unterschrieb die Papiere wo drin stand, das die es zerstören dürfen. Mein Freund war dann dran und die meinten ein Richter wird gerade angerufen um einen bluttest zu machen und er musste ins Revier und einen Test durchführen. Kann mir jemand helfen aus dieser Situation irgendwie raus zu kommen? Am besten der Fahrer..

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Wenn Du unter dem Einfluss von THC aufgegriffen wurdest, so wird es ab einer Wirkstoffkonzentration von 1 ng/l Blut eine Straftat nach Paragraf 315c oder 316 StGB.

Dann wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen werden und es dürfte für ansonsten ( strafrechlich ) unbescholtene Bürger / Ersttäter eine Geldstrafe von ca. 40-60 Tagessätzen geben. ( 1 TS = 1/30 des monatlichen Netto-Einkommens )

Zudem würde für eine Wiedererteilung der FE durch die Führerscheinstelle eine MPU angeordnet werden, welche bei THC auch einen Abstinenznachweis von mindestens 6 Monaten als Grundbedingung voraus setzt ... bei harten Drogen beträgt der geforderte AB-Nachweis mindestens 12 Monate )

Soweit mal für den Fall, dass es in der Auswertung der Blutprobe durch Erreichen / überschreiten bestimmter Wirkstoff-Grenzwerte wirklich eine Straftat wird )

Zudem gäbe es dann 3 Punkte im VZR, welche durch die Entziehung der FE und  Anordnung einer MPU aber "obsolet" werden.

Schein Weg (hoffentlich sehr lange), Geldstrafe, Punkte.


iRussak95 
Beitragsersteller
 19.08.2016, 13:05

Ich bin am Parkplatz gefahren kurz raus für 10 Meter

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GravityZero  19.08.2016, 13:09

Völlig egal.

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Parhalia  19.08.2016, 14:41
@GravityZero

Richtig, auf einem öffentlichem Parkplatz, bzw. auf einem für die Öffenlichkeit freigegebenen und nicht umfriedeten Parkplatz ( auch in privatem Eigentum z.B. durch ein Warenhaus oder einer Wohnanlage ) reicht es bereits zur Tatbegehung aus, alleinig den Motor zu starten.

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Sei froh das keiner zu Schaden kam. Ich hoffe, dass man Dir ne richtig schöne fette Strafe aufbrummt. So mit Fahrverbot über mehere Monate und ne dicke Geldstrafe. Anders lernt ihr das nicht.