Fremd gehenden Geschäfts-führer an seine Frau verpetzen?

Wir hatten unlängst am Abend noch eine Firmen-Feier. Wir sind in eine kleine immo-Firma mit 11 Mitarbeitern. Wir waren zuerst in einem Restaurant gegenüber von unserem Büro. Dann sind einige Mitarbeiter schon nachhause gegangen aber der Rest von uns is dann noch mal ins Büro gegangen Aber eigentlich nimmer um zu arbeiten. Die andere freie Mitarbeiterin u unser Geschäfts-führer hatten zu diesem Zeitpunkt schon einiges an alkoholischen Getränken konsumiert (das traf aber auf einige andere von uns auch zu) die bilanz-Buchhalterin u ich wollten dann im oberen Büro noch kurz für den nächsten arbeits-Tag ein paar Sachen holen u im unteren Büro bereit legen. Auf einmal hörten wir aus dem Büro der anderen freien Mitarbeiterin ein lautes Geräusch wie wenn Sachen auf den Boden fallen. Wir haben dann kurz bei der anderen hinteren Tür im ihr Büro rein geluckt u dabei gesehen wie sie auf ihrem (mittlerweile leeren tisch) Sex mit unserem Geschäfts-führer hatte. Sollen wir das seiner Frau erzählen? Seine Frau is Gesellschafterin unserer Immo-Firma u somit auch manchmal (wenn auch selten) im Büro. Bei unserer Firmen-Feier war sie aber nicht dabei

Sich nicht einmischen 52%
Ja, auf jeden Fall verpetzen 39%
Ihr gegenüber gewisse Andeutungen machen 4%
Mit ihm drüber reden 4%
Nein, auf keinen Fall verpetzen 0%
Es den andren Mitarbeitern erzählen 0%
Mit der anderen freien Mitarbeiterin drüber reden 0%
Geschäftsführer, Fremdgehen, Abstimmung, Umfrage
Darf unser Geschäfts-führer uns beim arbeiten zeitweise einsperren?

Ich arbeite in einem kleinen Immo-Büro (11 Mitarbeiter) Normalerweise habe ich meinen Arbeitsplatz unten im erd-Geschoss in einem großen Raum wo eben die Arbeits-Plätze von mehreren Mitarbeitern sind. Manchmal muss ich aber oben im 4. Stock wo das Büro von unserem Geschäfts-führer is auch für ihn diverse va administrative Aufgaben erledigen. Oft is er während ich diese Aufgaben in seinem Büro erledige eh anwesend (entweder direkt in seinem Büro-Zimmer od wo anders im Gebäude) manchmal hat er aber auch in dieser Zeit Erledigungen außer Haus durchzuführen. Da er nicht will dass ich Ev andere Mitarbeiter auch in sein Büro rein lasse u sie dort dann vlt vertrauliche Sachen finden sperrt er dann von außen Seine Büro-Tür ab dh ich kann den Raum nicht verlassen da es auch keine andere Tür gibt. Einmal hat er schon zu mir gesagt „wenn es plötzlich zu brennen beginnen sollte können sie ja versuchen aus dem Fenster zu springen“ er fand das dann auch noch sehr lustig da sein Büro ja im 4. Stock gelegen is u das ja somit eh nicht möglich is. Er hält auch den zeit-Rahmen in dem er wieder zurück bei mir im Büro sein will nicht ein u bleibt manchmal statt 15min dann gleich 2std weg

Das is verboten 74%
Ich würde ihn anzeigen 16%
Ich würde kündigen 11%
Das is absolut ok von ihm 0%
Wäre mir egal 0%
Ich würde es lustig finden 0%
Das is erlaubt 0%
Geschäftsführer, Büro, eingesperrt, Abstimmung, Umfrage
Bonität,Gesellschafter oder geschäftsführer?

Hallo ,
Ich habe eine eigene firma als einzelperson .
Habe 2015 eine ev abgegeben , darf aber die firma weiterführen .
Soweit laufen meine geschäfte gut ,
Einnahmen sind reichlich da aber keinerlei bonität.

Nun möchte ich mit einem freund eine gmbh gründen .
Der gesellschafter der gmbh hat eine sehr gute bonität . Mehrere immobilien , weitere gmbh und einzelfirma usw .

Ich soll aber geschäftsführer werden der gmbh .

Wie läuft die bonität dieser gmbh ab .
Sie wird sicher gut laufen weil die aufträge meiner einzelfirma nun über die gmbh abgewickelt werden . Es sind reichlich auftröge da .

1.Kann diese gmbh fahrzeuge finanzieren ?
2. kann die gmbh ein konto eröffnen ?
3. wird diese gmbh z.b auf rechnung waren einkaufen können?

Für diese verträge würde immer der gesellschafter unterschreiben , das ist nicht das problem .

Aber wird z. B beim finanzieren oder leasen der geschöftsführer abgefragt , selbst wenn der gesellschafter diesen leasingvertrag eingeht als vertrete der gmbh ?

Vielen dank für eure antworten .

Zum klartext

Der gesellschafter vertraut mir voll und ganz und weiss dass meine geschöfte gut sind , er möchte dass ich wieder mir was leisten kann . Aber ohne bonität kann ich eben bur mit gespartem mir etwas leisten . Muss immer vorkasse zahlen was manchmal die kunden nicht mitmachen .

Würde diese gmbh mit einem sauberen gesellschafter aber bonitötsmässig schlechtem geschöftsführer bonitöt haben .

Geschäftsführer, Bonität, Gesellschaft
Muss ein Geschäftsführer Gehalt bekommen; Wie ist das Geschalt eines geschäftsführenden Gesellschafters am einfachsten zu gestalten?

Hallo verehrte Community,

ein Freund und ich planen seit einigen Wochen/Monaten den Schritt in eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Business Plan, Finanzplan, etc. sind nahezu fertiggestellt.

Folgendes ist geplant:

  • Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
  • Online Handel über ebay
  • 2 Gesellschafter mit gleichhoher Beteiligung
  • beide Gesellschafter arbeiten als Geschäftsführer
  • die Selbstständigkeit soll nebenberuflich ausgeübt werden. Ein Angestelltenverhältnis in Vollzeit soll für beide Gesellschafter weiter bestehen
  • Die UG soll über die kommenden Jahre solide wachsen und uns ggf. in 5 - 10 Jahren die Möglichkeit verschaffen die Selbstständigkeit hauptberuflich auszuüben

Um den finanziellen und zeitlichen Aufwand für unseren "Teil vom Kuchen" zu minimieren, wollen wir unsere Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern aller Art so niedrig wie möglich halten.

Wir wissen von zwei Möglichkeiten uns Geld auszuzahlen:

  • Option 1: Gehaltszahlung an uns als Geschäftsführer
  • Option 2: Ausschüttungen vom Gewinn am Geschäftsjahresende an uns als Gesellschafter

Wir möchten uns so wenig wie möglich mit Sozialversicherungsabgaben auf unsere Nebentätigkeit beschäftigen müssen und möchten natürlich diese und alle weiteren Abgaben an staatliche Einrichtungen gering halten. Wir wissen nur leider nicht auf welchem Weg wir das sicherstellen können.

Können/dürfen wir als Geschäftsführer auf Gehalt verzichten und uns nur unseren "Teil vom Kuchen" am Ende des Geschäftsjahres auszahlen lassen? Welche Variante haltet ihr für geeignet? Haben wir mit unserem Gehalt im Hauptberuf bereits alle zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben geleistet?

Falls Ihr Gegenfragen habt oder wenn ich relevante Informationen noch nicht genannt habe, dann sagt einfach bescheid und ich trage die Antworten dann nach.

Wir freuen uns riesig auf Eure Unterstützung und Antworten! Vielen, vielen Dank im voraus!

Steuern, Gründung, Gehalt, Geschäftsführer, Gesellschaft, Ausschüttung
Kann ich als (Allein) Gesellschafter-Geschäftsführer ALG 2 beziehen?

Hallo zusammen...

ich bin momentan dabei, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und schreibe dafür gerade meinen Businessplan. Die Geschäftsform der UG erscheint mir aus mehreren Gründen für meine Pläne am geeignetsten, nicht nur wegen der Haftungsbeschränkung.

Was die genaue Geschäftsidee angeht, so möchte ich hier im Internet nicht weiter drauf eingehen. Es sei nur so viel gesagt, dass ich mich bereits seit 1-2 Jahren mit diesem Thema beschäftige und die nötige Berufserfahrung und das Know-How dafür besitze.

Das schwierigste wird, wie fast immer der Fall, die Gründungsphase. In der Gründungsphase hat man die meisten Anschaffungen tätigen muss und somit auch die höchsten Kosten zu tragen hat. Des weiteren hat man bekannterweise in einer UG Rücklagen bilden und mein Startkapital ist nicht das höchste. Deswegen wollte ich die Firma in dieser Zeit nicht noch „unnötig“ mit meinem privaten Gehalt belasten, sondern die erworbenen Gewinne reinvestieren, um die Firma erst einmal im Markt zu festigen. Denn lieber ist es mir allemal, in der Anfangszeit privat noch ein wenig zurück zu stecken, als mich mit einem Bombengehalt zu bewerfen und nach 6 Monaten steht dann die Pleite vor der Tür.

Wie dem auch sei, mein Grundgedanke war nun folgender: Ich würde mich gern in den ersten 12-24 Monaten (je nach dem, wie hoch die Gewinne sind) mit 300-400 Euro monatlich beschäftigen, so dass ein Jahresgehalt von ca. 3600-4800€ raus kommt und mir erst nach 12 bis 24 Monaten, je nach Geschäftslage, ein richtiges und vollwertiges Geschäftsführergehalt zahlen.

Nun habe ich aber schon mehrfach gelesen, dass das Jobcenter die UG jedoch oft wie ein Einzelunternehmen behandelt und die Gewinne der UG als Privatgewinne in der ALG 2 Berechnung mit rein berechnet und die Zahlungen dadurch teilweise komplett eingestellt werden, was unter anderem auch den Verlust der Krankenversicherung etc. zur folge hat. Oder dass das Jobcenter eine völlige Gewinnauszahlung verlangt, teilweise sogar ohne die Rücklagenpflicht zu beachten, was eine Stabilisierung der Firma nur sehr schwer möglich macht, wenn nicht sogar unmöglich.

Hat jemand Erfahrung oder Kenntnisse in diesem Bereich? Das ist bisher leider der einzige Punkt, der mich derzeit noch an der Unternehmensgründung hindert.

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und Tipps.

Selbständigkeit, Gehalt, Geschäftsführer, ALG II, Jobcenter, UG
UG gründen, Probleme mit Geschäftsführer wegen Schufa und EV?

Hallo Zusammen !

Folgende fiktive Fragestellung:

Herr A hat eine Geschäftsidee, die er mit seinem Freund und zukünftigem Geschäftspartner Herr B am verwirklichen ist. Herr A hat die Idee und erstmal einige Arbeit vor sich, während Herr B. zunächst nur Geldgeber ist.

Herr A hat keinerlei Kapital und wegen Altschulden im letzten Jahr eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen und er bezahlt diese Schulden derzeit nur mit einer kleinen Rate. Deshalb stellt sich die Frage, ob und wie man nun am besten vorgeht.

Herr A soll nämlich Geschäftsführer der neu zu gründenden UG werden, während Herr B als Geldgeber alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter werden soll. Warum überhaupt UG? Es ist zwar für den Start ein ausreichendes Kapital durch Herrn B vorhanden, aber nicht noch zusätzlich 25.000 Euro, um gleich eine GmbH zu gründen. Man geht im übrigen von einem schnellen Wachstum aus und davon, dass die Geschäftsidee von Erfolg gekrönt ist, und daher nach 1-2 Jahren die erforderliche Summe für die Umwandlung in eine GmbH vorhanden ist.

Soweit, so gut !? Nun die Fragen:

  • Kann Herr A überhaupt Geschäftsführer werden wegen der abgegebenen EV und schlechten Schufa?

  • Können die Gläubiger von Herrn A irgendwie den Aufbau der Firma in Gefahr bringen? Durch Pfändungen gegen A (obwohl A keine Anteile an der UG hat)? A bekäme in der Anfangsphase nur ein geringes oder kein Gehalt, aber sobald die Umsätze steigen, soll das erhöht werden. A möchte nämlich definitiv seine Schulden abzahlen (Insolvenz kommt nicht in Frage für A)

  • Zur Eintragung der UG im Handelsregister muss meines Wissens erst das Haftungskapital (min. 1 Euro ?) eingezahlt werden. Wie im Internet zu lesen ist, eröffnen die allerwenigsten Banken Geschäftskonten für UGs (warum auch immer). Wie soll das dann funktionieren? Zumal hier ja noch die negative Schufa-Auskunft des Geschäftsführers dazu käme.. Gibt es noch Banken, die UG-Konten eröffnen ohne Schufa-Abfragen? Es wird im Übrigen nur ein Konto auf Guthabenbasis benötigt, keinerlei Kredite. Falls jemand einen Tipp hat: Bitte nur Banken mit gutem Filialnetz, da häufig Bareinzahlungen zu tätigen wären.

  • Weiterhin ist zu lesen, dass die Banken nur ein Konto eröffnen, wenn die Firma bereits im Handelsregister eingetragen ist. Aber wo zahlt man denn dann für die Eintragung vorher das Haftungskapital ein, so ganz ohne Konto? In eine fiktive "Kasse"?

  • Gäbe es bessere Lösungen als die jetzt von A und B angedachte?

  • Letzte Frage: Ein Bekannter des Herrn A. , selber Anwalt in einer Steuerkanzlei, rät A von der Gründung einer UG ab, da diese einen ähnlich schlechten Ruf wie die britische Ltd. hätte. Hat er Recht? Und spielt das in unserem Fall eine Rolle? Wir brauchen weder Bank- noch Händlerkredite, sämtliche Wareneinkäufe sollen in bar bezahlt werden, und investiert/expandiert wird nur, wenn genügend Gewinn vorhanden ist.

Danke fürs Lesen und hoffentlich hilfreiche Beiträge !

Es grüßt, Herr A.

Geschäftsführer, ev., Schufa, UG

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