Hallo zusammen!

Wir gründen gerade ein Unternehmen, sind zu viert und haben uns für eine GmbH entschieden. Natürlich werden wir uns für den Gesellschaftervertrag mit einem Anwalt zusammensetzen, dennoch wollte ich mal in die Runde fragen, was eure Erfahrungswerte sind mit der Gründung einer GmbH zu viert: 1. Macht es Sinn dass jeder sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer ist? Was sind hiervon Vorteile/Nachteile? 3. Kann ich mit meiner UG ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter werden? Was sind hiervor Vorteile/Nachteile?

Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen!

Danke und viele Grüße, Hanna