Hallo zusammen,

mein Geschäftspartner und ich möchten eine UG gründen und stellen deshalb zur Zeit ein paar Rechnungen auf. Ein Problem ist hierbei das Gehalt des Geschäftsführers. Das wir beide Geschäftsführer sein werden, benötigen wir natürlich auch dasselbe Gehalt.

Im Netz findet man immer nur diese beiden Hinweise: 1) Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, aber ca. 20% vom Gewinn (brutto) werden als "angemessen" angesehen 2) Wenn das Finanzamt das Gehalt als "unangemessen" ansieht, dann kann es behaupten es hätte eine "versteckte Gewinnausschüttung" stattgefunden.

Meine konkrete Fragen lauten:

  • Nehmen wir an das erste Geschäftsjahr läuft nicht sonderlich gut. Sollten wir uns dann trotzdem nur 20% vom Gewinn auszahlen? Angenommen wir haben einen Jahres brutto-Gewinn von 48.000 EUR und würden uns davon insg. 20% auszahlen...48.000 EUR = 20% = 9.600 EUR / 12 Monate = 800 EUR / 2 Geschäftsführer = 400 EUR pro Monat und Person. Das erscheint mir dann doch etwas wenig. Leben kann man davon jedenfalls nicht :wink:

  • Sollten wir uns diese 20% teilen oder sind bei 2 Geschäftsführern auch 40% angemessen (20% p.P.)?