Haupt und Minijob. Kann der AG den Beschäftigungsstatus einsehen?
Hallöchen liebe Leute!
Meine Frage ist etwas spezieller.
Ich habe einen Haupt und Nebenjob (Mini).
Im Hauptjob arbeite ich neuerdings 40 Std./Woche, 8 Std./Tag, Mo-Fr.
Im Nebenjob 8 Std./Woche.
Laut Definition im Arbeitszeitgesetzt darf ich maximal 10 Std. am Tag arbeiten d.h. zusätzlich 2 Std./Tag oder eben ganze 8 Std. am Samstag, da der Sonntag als Ruhetag gilt.
Als ich meinen Arbeitsvertrag beim zweiten Arbeitgeber (Nebenjob) unterschrieben habe, war ich im Hauptjob als Teilzeiter (30 Std./Woche) angestellt.
Nun ist es so, dass sich meine Stunden erhöht haben, so dass mein Status nun von Teilzeit zu Vollzeit übergegangen ist.
Melde ich es dem zweiten Arbeitgeber, würde dies zur Folge haben, dass mich dieser nur noch am Samstag einteilen darf, da 2 Std. an einem Tag nicht realisierbar sind. Dazu ist er nicht bereit.
Nun zu meiner Frage;
Vorneweg, ich weiß, es verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz und ich weiß, ich muss es melden. Das ist auch nicht die Frage.
Ist es möglich, dass der zweite Arbeitgeber einsehen kann, dass sich mein Beschäftigungsstatus von Teilzeit zu Vollzeit geändert hat?
Die Minijob-Grenze wird eingehalten und brav auf Steuerklasse 6 abgerechnet.
Wie wird sowas kontrolliert? Aufgrund des 450€ Jobs werden ja gegenüber dem Finanzamt keine Angaben gemacht.
Wie sieht es aber mit der Versicherung aus? Versichert bin ich ja über meinen ersten AG.
Hat jemand von euch eventuell Ähnliches durchgemacht?
Nachtrag:
Beide wissen voneinander. Nur weiß der Minijob Arbeitgeber nicht, dass sich meine Stunden erhöht haben.