Praktikum+450€ Job?

2 Antworten

Meinst du mit Fos die Fachoberschule? In dem Fall giltst du auch während deiner Praktikumszeit nicht als Beschäftigte/r. Du kannst also auch neben dem praktischen Teil der Fachoberschulausbildung einen 450-Euro-Minijob ausüben. Eine Zusammenrechnung mit dem Verdienst aus dem Praktikum erfolgt in diesem Fall nicht. 

Die Art der Versteuerung deines Minijob-Einkommens darf grundsätzlich dein Arbeitgeber bestimmen. Er kann hierbei wählen zwischen der Besteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen - also einer Lohnsteuerklasse - und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Er wird aber immer auch deine individuelle Situation betrachten, damit dir hier keine Nachteile entstehen. Wird die 2-prozentige Pauschsteuer gewählt, stellt diese die endgültige Besteuerung dar. Du musst diesen Verdienst also bei der Einkommenssteuererklärung nicht mit angeben.

Mit Fragen zum Kindergeld wendest du dich am besten an die zuständige Kindergeldstelle, da hier Einkommensgrenze zu beachten sind.

Viele Grüße,

das Team der Minijob-Zentrale

Kindergeldanspruch für die Eltern ist nicht das Problem, sondern eher deine bisher kostenlose Familienversicherung über die Eltern - hier gibt es nämlich Alters- und Einkommensgrenzen:

Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro, bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) 450 Euro nicht übersteigen.

https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Praktikanten können ihr Praktikum vor, während oder nach ihrem Studium bzw. ihrer Ausbildung, als Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum absolvieren. Es gibt drei Arten von Praktika:

siehe den Link hierzu von der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html

Aber warum machst du dann keine kurzfristige Beschäftigung anstatt einer 2. geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Minijbbasis??? Dann wärst du nämlich evtl. sogar noch kosenlos in der Familienversicherung über die Eltern versichert: Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Hat auch den Vorteil daß diese kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei ist, jedoch nicht steuerfrei.

Falls dein Praktikum eine geringfügige Beschäftigung darstellt und der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet (ist aus der Entgeltabrechnung ersichtlich!), dann mußt du diesen Minijob erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Somit hast du für deine kurzfristige Beschäftigung als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ + 1.000€ Werbungskosten, also insgesamt dann weit über 10.000€ einkommensteuerfrei ;-))

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung