Nebenjob Urlaubsanspruch?

1 Antwort

Wenn du am 1. April dort begonnen hast, stehen dir bis zum 31. August mindestens 2 (1,7 aufgerundet) Urlaubstage zu (gesetzlicher Mindestanspruch). Hast du aber nur einen Tag spaeter angefangen, sind es nur 1,33 Tage (keine Rundung).

Vertraglich kann es etwas mehr sein. Das koennen wir aber nicht wissen, weil wir deinen Vertrag nicht kennen.