Liebe Fachleute,

ich bin 50% Gesellschafter einer GmbH und werde von selbiger seit einigen Jahren als geringfügig Beschäftigter geführt. Ich gehe jedoch einer ganz anderen Arbeit in der Vollzeit nach. Nun wurde im Rahmen einer Prüfung durch das Finanzamt festgestellt, dass ein Gesellschafter wohl nicht in selbiger Gmbh als geringfügig Beschäftigter geführt werden dürfe. Eine saftige Steuernachzahlung steht nun an. Ich sehe es ja so, dass die Beteiligung eine Kapitalanlage ist - und das einer geringfügigen Beschäftigung nicht im Wege stehen sollte. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist das natürlich anders zu sehen. Wie ist die Rechtslage?

Ich hoffe auf eine fachkundige Antwort und sage jetzt schon mal vielen Dank dafür.

Herzliche Grüße, Tobias