Muss ich eine kurzfristigen Beschäftigung (kein Minijob!) in der Steuererklärung angeben? Wie wird das besteuert, was bekomme ich netto?

3 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Kommt drauf an...

also bei einer Pauschalversteuerung musst du nichts angeben in der Ek-Steuererklärung und da eine kurzfristige Beschäftigung sozialversich.frei ist, erhälst du diesen Minijoblohn tatsächlich Netto wie Brutto ;-))

Gruß siola55

PS: Kannst du doch selbst nachlesen in der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html#doc43cb376f-5e0b-4602-88c2-ba7d0b8d901abodyText4

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

siola55  23.07.2024, 19:32
Muss ich eine kurzfristigen Beschäftigung (kein Minijob!)...

Zur Info: auch die kurzfristige Beschäftigung ist ein Minijob, nur eben ohne Verdienstbegrenzung!

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Nein musst du nicht, nur wenn du vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erhältst, das ist aber bei dir ja nicht der Fall.

Pauschal besteuerter Arbeitslohn wird nicht und er Steuererklärung angegeben.

Wenn dein AG die Steuern anführt weist du doch was du erhälst