Fahrradsicherstellung durch die Polizei bei der Möglichkeit einer Manipulation?
kann ein Fahrrad von der Polizei eingezogen bzw. beschlagnahmt werden, wenn nur die Möglichkeit einer Manipulation bei diesem Fahrrad möglich ist? So geschehen in Potsdam. Als Rechtsgrund wurde der § 63a Abs. 2 benannt. Schon vor Ort wurde durch die Polizei geprüft ob eine Manipulation vor lag. Dem war nicht so. Die Polizei zeigte selbst wie eine Manipulation durch eine bestimmte Tastenkombination funktioniert. Dennoch wurde das Fahrrad (E-Bike) eingezogen. Da laut Aussage der Polizei schon die Möglichkeit an einem E-Bike eine Manipulation vorzunehmen dazu ausreicht. Was kann ich tun um wieder in den Besitz meines E-Bikes zu kommen? Natührlich um es ohne zu manipolieren zu nutzen. Das Fahrrad (E-Bike) ist ein Himiway Cruser.
2 Antworten
wenn nur die Möglichkeit einer Manipulation bei diesem Fahrrad möglich ist?
Wenn diese Möglichkeit besteht, werden wohl kaum die Vorgaben zum Manipulationsschutz aus der DIN EN 15194 eingehalten, die genau das unterbinden sollen.
vieleicht ist meine Sicht auf diesen Fall auch etwas eingeschränkt, da ich davon ausgehe, dass jedes E- Bike zu manipolieren ist. Bei manchen leichter und andere mit einem gewissen Mehraufwand.
Der §63a StVZO gibt grob den rechtlichen Rahmen vor, z.B. dass der Hilfsantrieb bei 25 km/h abschalten muss.
Die Norm regelt dann im Detail, wie u.a. der Motor und die Elektronik beschaffen sein muss, damit sie als ein solcher Hilfsantrieb durchgeht.
Bei legalen Pedelecs sperrt die Motorsteuerung inzwischen das Fahrzeug, wenn eine Manipulation erkannt wurde.
Richtig, bei den älteren Modellen war das nicht der Fall. Bosch z.B. hat inzwischen aber ein sehr wirksames System entwickelt, was Tuning völlig unmöglich, bzw. uninteressant macht und das seit ca. 2 Jahren.
Manipulierst du bei den Antrieben die Software oder verbaust du eine Box, erkennt das System dies und sperrt den Antrieb, bzw. reduziert die Leistung drastisch, bis das Tuning deaktiviert wurde. Wie genau das abläuft, findest du auf der Seite von Bosch.
Danke für Deinen Beitrag. Das heißt doch aber im umkehrschluss nicht, dass alle E-Bikes die nicht diesen Schutz haben, also sehr wohl manipulierbar sind, als Fahrzeuge zu betrachten sind, die von der Polizei eingezogen werden dürfen, nur weil die Möglichkeit besteht.
Ähm, das ist eine gute Frage. Ich kenne natürlich dein E-Bike und deinen Motor nicht, daher kann ich dazu nichts sagen. Mir wäre es allerdings neu, dass Hersteller so dämlich sind und Bauteile nutzen, bei denen man tatsächlich nur zwei oder drei Knöpfe drücken muss und schwupps, fährt das Bike 50km/h mit Unterstützung.
Hier wäre es auf jeden Fall ratsam, den Hersteller zu kontaktieren, bzw. sich in einem Fachgeschäft zu erkundigen. In jedem Fall jedoch würde ich mir anwaltlichen Rat holen, denn mir erscheint das alles sehr suspekt.
Ich kenne es nur, dass man eben, wie in dem Video von tommgrinn eben bestimmte Boxen oder eben Software aufspielen muss, damit eben eine Manipulation möglich ist.
Ja, wie beschrieben, wurde die Möglichkeit der Manipulation an diesem Himiway E- Bike von der Polizei vor Ort vorgeführt. An einen anderen Himiway Bike der Partnerin wurde es, auch von den Polizisten, ausprobiert, da ging es nicht.
Aber hier drehen wir uns im Kreis. Habt vielen Dank für Eure Beiträge. Ich werde die Sache von einem Anwalt bearbeiten lassen und die Ergebnisse hier reinstellen.
Oh das wird teuer.
Sobald du das Pedelec faktisch per Knopfdruck tunen kannst ist es nicht bei uns zugelassen.
Normalerweise bekommt man das Pedelec dann ohne die Tuning-Box zurück. Wenn das aber bei deinem faktisch fest verbaut ist, könntest du zwar das Pedelec zurück bekommen aber mit der Auflage es nie mehr zu benutzen.
Ab jetzt könnte es hilfreich sein einen Anwalt hinzu zu ziehen. Kosten in Höhe von insgesamt 3.000 €, Punkte in Flensburg und Führerscheinsperre sind laut einer Doku die ich mal schaute möglich.
https://m.youtube.com/watch?v=7wRX0unw5e4&pp=ygULYmlrZSB0dW5pbmc%3D
Schau mal hier ab Minute 6:50. Ich glaube bei Minute 9:00 wird dann aufgeklärt wie viel es ihn gekostet hat.
Es ist nur bedingt hilfreich, da eine Nutzung in manipulierter Form nicht vorlag, auch nicht zukünftig gewollt war und ist.
Wieso, da steht, du sollst einen Anwalt konsultieren. Das sollte schon hilfreich sein..
Ja, da habt ihr recht. Das ist auch mein nächster Schritt. Danke euch für eure Mühe dass Ihr euch mit dem Thema auseinander gesetzt habt.
Das könnte lediglich und nur eventuell mildernd wirken. Du bist dennoch ein Fahrzeug ohne Zulassung gefahren. Wie heißt das Sprichwort? "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Das Pedelec darfst so oder so nicht (mehr) fahren. Wie gesagt, ein Anwalt wäre ratsam ob du hier noch irgendwo deine Schuld drücken könntest.
entspricht diese Din Norm nicht dem Paragraph 63a Abs. 2 STVZO, oder verstehe ich da etwas nicht?