Fahrradsicherstellung durch die Polizei bei der Möglichkeit einer Manipulation?

2 Antworten

wenn nur die Möglichkeit einer Manipulation bei diesem Fahrrad möglich ist?

Wenn diese Möglichkeit besteht, werden wohl kaum die Vorgaben zum Manipulationsschutz aus der DIN EN 15194 eingehalten, die genau das unterbinden sollen.


Rainer575 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 07:58

entspricht diese Din Norm nicht dem Paragraph 63a Abs. 2 STVZO, oder verstehe ich da etwas nicht?

Rainer575 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 08:05
@Rainer575

vieleicht ist meine Sicht auf diesen Fall auch etwas eingeschränkt, da ich davon ausgehe, dass jedes E- Bike zu manipolieren ist. Bei manchen leichter und andere mit einem gewissen Mehraufwand.

migebuff  03.01.2025, 08:09
@Rainer575

Der §63a StVZO gibt grob den rechtlichen Rahmen vor, z.B. dass der Hilfsantrieb bei 25 km/h abschalten muss.

Die Norm regelt dann im Detail, wie u.a. der Motor und die Elektronik beschaffen sein muss, damit sie als ein solcher Hilfsantrieb durchgeht.

Bei legalen Pedelecs sperrt die Motorsteuerung inzwischen das Fahrzeug, wenn eine Manipulation erkannt wurde.

Rainer575 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 08:16
@migebuff

Ja, dass habe ich auch so gelesen. Neu ist für mich, dass eine moderne Motorsteuerung eine Manipulation erkennt und das Fahrzeug dann sperrt. Das war oder ist aber nicht notwendiger Bestand beim Kauf eines E-Biks. Oder?

FlipperNRW  03.01.2025, 08:33
@Rainer575

Richtig, bei den älteren Modellen war das nicht der Fall. Bosch z.B. hat inzwischen aber ein sehr wirksames System entwickelt, was Tuning völlig unmöglich, bzw. uninteressant macht und das seit ca. 2 Jahren.

Manipulierst du bei den Antrieben die Software oder verbaust du eine Box, erkennt das System dies und sperrt den Antrieb, bzw. reduziert die Leistung drastisch, bis das Tuning deaktiviert wurde. Wie genau das abläuft, findest du auf der Seite von Bosch.

Rainer575 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 09:06
@FlipperNRW

Danke für Deinen Beitrag. Das heißt doch aber im umkehrschluss nicht, dass alle E-Bikes die nicht diesen Schutz haben, also sehr wohl manipulierbar sind, als Fahrzeuge zu betrachten sind, die von der Polizei eingezogen werden dürfen, nur weil die Möglichkeit besteht.

FlipperNRW  03.01.2025, 09:15
@Rainer575

Ähm, das ist eine gute Frage. Ich kenne natürlich dein E-Bike und deinen Motor nicht, daher kann ich dazu nichts sagen. Mir wäre es allerdings neu, dass Hersteller so dämlich sind und Bauteile nutzen, bei denen man tatsächlich nur zwei oder drei Knöpfe drücken muss und schwupps, fährt das Bike 50km/h mit Unterstützung.

Hier wäre es auf jeden Fall ratsam, den Hersteller zu kontaktieren, bzw. sich in einem Fachgeschäft zu erkundigen. In jedem Fall jedoch würde ich mir anwaltlichen Rat holen, denn mir erscheint das alles sehr suspekt.

Ich kenne es nur, dass man eben, wie in dem Video von tommgrinn eben bestimmte Boxen oder eben Software aufspielen muss, damit eben eine Manipulation möglich ist.

Rainer575 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 09:24
@FlipperNRW

Ja, wie beschrieben, wurde die Möglichkeit der Manipulation an diesem Himiway E- Bike von der Polizei vor Ort vorgeführt. An einen anderen Himiway Bike der Partnerin wurde es, auch von den Polizisten, ausprobiert, da ging es nicht.

Aber hier drehen wir uns im Kreis. Habt vielen Dank für Eure Beiträge. Ich werde die Sache von einem Anwalt bearbeiten lassen und die Ergebnisse hier reinstellen.

Oh das wird teuer.

Sobald du das Pedelec faktisch per Knopfdruck tunen kannst ist es nicht bei uns zugelassen.

Normalerweise bekommt man das Pedelec dann ohne die Tuning-Box zurück. Wenn das aber bei deinem faktisch fest verbaut ist, könntest du zwar das Pedelec zurück bekommen aber mit der Auflage es nie mehr zu benutzen.

Ab jetzt könnte es hilfreich sein einen Anwalt hinzu zu ziehen. Kosten in Höhe von insgesamt 3.000 €, Punkte in Flensburg und Führerscheinsperre sind laut einer Doku die ich mal schaute möglich.

https://m.youtube.com/watch?v=7wRX0unw5e4&pp=ygULYmlrZSB0dW5pbmc%3D

Schau mal hier ab Minute 6:50. Ich glaube bei Minute 9:00 wird dann aufgeklärt wie viel es ihn gekostet hat.

Woher ich das weiß:Recherche

Rainer575 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 07:30

Es ist nur bedingt hilfreich, da eine Nutzung in manipulierter Form nicht vorlag, auch nicht zukünftig gewollt war und ist.

deruser1973  03.01.2025, 07:35
@Rainer575

Wieso, da steht, du sollst einen Anwalt konsultieren. Das sollte schon hilfreich sein..

Rainer575 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 07:38
@deruser1973

Ja, da habt ihr recht. Das ist auch mein nächster Schritt. Danke euch für eure Mühe dass Ihr euch mit dem Thema auseinander gesetzt habt.

tommgrinn  03.01.2025, 07:41
@Rainer575

Das könnte lediglich und nur eventuell mildernd wirken. Du bist dennoch ein Fahrzeug ohne Zulassung gefahren. Wie heißt das Sprichwort? "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Das Pedelec darfst so oder so nicht (mehr) fahren. Wie gesagt, ein Anwalt wäre ratsam ob du hier noch irgendwo deine Schuld drücken könntest.