Anzeige Zurücknehmen, wird es auch in den Führungszeugnis und akten auch zurückgenommen?

Mein Partner und ich hatten ein Diskussion gehabt, und er hat sich aufgeregt und mich einen kleine Stoß mit seinem Kopf gegen meinen gestoßen. Ich habe die Polizei angerufen weil ich eine Schreck bekommen habe. Die Polizei hatte ihn mit Fesseln zur Polizeiamt geschieckt und dort ihn Photos und Fingerabdrücke gemacht. Und nach 3 Studen ihn loss gelassen. Ich hatte es NICHT so schlimm gewünscht, dass sie ihn so behandelt haben! Die Polizei hatten mir über meine Daten gefragt. Aber sie haben mir nicht gefragt ob ich in anzeigen möchte. Sie haben mir gefragt ob ich Halsschmerzen habe, und ich hatte keine, denn es war nicht so schlimm! Aber sie dachten er wäre ein sehr agressiver Mensch. Nun habe sie in registriert. Er ist aus Südamerika und hat ein portugesiches Pass. Wir machen uns jetzt Sogern dass er jetzt aus Deutschland rauss muss, weil er keine Chancen mehr hat hier zu bleiben und zu arbeiten. Ich wollte es nicht zu Extrem bringen. Ich weiss nich sogar ob ich in angezeigt habe, weil sie haben mir nichts davon erklärt und gefragt. Sie haben ihn nur genommen. Ich möchte alles zurücknehmen, in besonders die einträge von Führungzeugnis, weil er ist kein Delinkuent und kein Mörder! In meine Meinung war es zu Extrem behandelt. Ich möchte dass er nicht aus Deutschland weg geht. Und dass er keine Probleme mit der Polizei und bei arbeit suche und in der Zukunft hier Schwierigkeiten hat. Wie kann man das ändern? Ich Danke euch. Lg

Polizei, Recht, Ausländerrecht, Führungszeugnis, Strafe
Dringend Führungszeugnis und BTM Eintragung?

Hallo,habe ein riesiges Problem.,. Habe zum 01.03 eine Ausbildung als Krankenpflegehelfer begonnen und nun verlangt mein Arbeitgeber natürlich ein Polizeiliches FZ, Hatte letztes Jahr einen Vorfall in Sachen BTM,kurz zur Schilderung des Falles,., Ich sas in einem Auto das Kontroliert wurde und einer der Insassen hatte Canabis dabei ,warf dieses in den Fussraum und natürlich nahm keiner das ganze auf sich also bekamen alle eine Strafe da die Menge aufgeteilt wurde. Nun bekam ich das Urteil wie folgt ,15 Tagessätze a 30 € mit dem Vermerk Ordnungswiedrigkeit, So nun zu meinem Problem ,ich habe das FZ bei meiner Gemeinde Beantrag im guten glauben da es mal hies es werden nur Straftaten und Delikte die über 90 Tagessaätzen stehen eingetragen. FALSCH.,.ich bin heute fast aus den Latschen gekippt als ich das FZ in der Hand hielt,(Ist die Ausfertigung NB,keine Ahnung welches das genau ist ,gibt ja anscheinend mehrere Ausführungen) Jetzt steht das da natürlich drinne,Ich habe gehört das in einem Dieser beiden nur Schwerwiegende Delikte stehen bzw alles was man so gemacht hatt und in dem anderen so etwas wie in meinem Fall nicht,habe ich nur das Falsche beantrag oder liegt hier ein Fehler vor oder hatte ich falsche Infos,.,???? Ich dreh hier noch durch keiner kann einem Wirklich dazu etwas sagen,Verdammt es steht meine Ausbildung auf dem Spiel wegen etwas das ich nicht einmal gemacht habe,und ja ich bin dagegen angegangen aber erfolglos,nach dem Motto mit gegegangen mit gehangen.,., Bitte dringend um Rat,vielen Dank

Beruf, Betäubungsmittel, Führungszeugnis

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