Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung mit notarieller Beglaubigung!

Ich habe bald einen Termin beim Notar und muss eine Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung unterschreiben.

Habe noch Schuden gehabt bei meinem alten Arbeitgeber und sie ist der Meinung ich müsse so etwas unterschreiben damit es nicht zum Mahnverfahren/ Amtsgericht kommt und es noch teurer für sie wird.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung besteht noch nicht soll aber auch bald kommen.

Meine Frage ist: Sollte ich so etwas unterschreiben oder doch den Weg des Mahnverfahrens nehmen? Steht das später oder glech nach Unterschrift in meiner SCHUFA/ Führungszeugnis? Auch wenn ich alles abbezahlt habe? Entstehen weitete Kosten/ Zinsen? Gibt es die Möglichkeit nach Erfüllung der Forderung diese Schuldenanerkenntnis beim Notar löschen zu lassen? Könnte man anhand der Schuldenanerkenntnis nach 20 Jahren beispielweise nochmal fordern? Sollte ich mir beim Arbeitgeber nach jeder erfüllten Rate eine Art Bestätigung/ Erhalt unterzeichnen lassen. Damit genau das nicht passiert? ISt diese Schuldenanerkenntnis ein Freifahrtschein für meine Chefin jederzeit zu pfänden? Habe ich damit eine Art Privat Insolvenz ausgelöst?