Für meinen neuen Arbeitgeber brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis.
Vor einem halben Jahr wurde ich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen wegen Nötigung mit Tatmehrheit Körperverletzung verurteilt. Im Bundeszentralregister steht von mir noch ein Fall wegen Sachbeschädigung von vor 3 Jahren, von dessen Verfolgung aber abgesehen wurde und daher auch kein Urteil ergab.
Steht eine oder beide dieser Taten im erweiterten Führungszeugnis?
Ich hab auf einer Juraseite gelesen, dass wenn einem Urteil 2 Straftaten zugrunde liegen oder vorher bereits etwas im Bundeszentralregister stand, die Tat in jedem Fall im Führungszeugnis steht, auch wenn es unter 91 Tagessätzen waren. Auf anderen Seiten steht wiederum, dass Taten mit 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis stehen, sofern man vorher noch nie verurteilt wurde.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Danke!